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Urteil zu Schulnoten: Schummel-Schülerin wollte drei Einsen

Eine hessische Schülerin wollte unbedingt aufs Gymnasium und wurde skrupellos: Sie schummelte dreist in ihren Abschlussprüfungen, flog auf und bekam drei glatte Sechsen. Gegen die Entscheidung der Schule zog sie vor Gericht und hoffte auf dreimal "sehr gut".

http://www.spiegel.de/schulspiegel/w...755446,00.html
  1. #30

    Deppen

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Eine hessische Schülerin wollte unbedingt aufs Gymnasium und wurde skrupellos: Sie schummelte dreist in ihren Abschlussprüfungen, flog auf und bekam drei glatte Sechsen. Gegen die Entscheidung der Schule zog sie vor Gericht und hoffte auf dreimal "sehr gut".

    http://www.spiegel.de/schulspiegel/w...755446,00.html
    Für die Dummheit sind die Sechsen angemessen. Sie hätte ja ein paar Fehler einbauen können um somit jeglichen Verdacht loszuwerden... selber Schuld!
  2. #31

    ohgottohgottohgott

    Zitat von y2m Beitrag anzeigen
    Für die Dummheit sind die Sechsen angemessen. Sie hätte ja ein paar Fehler einbauen können um somit jeglichen Verdacht loszuwerden... selber Schuld!
    Ihre Logik haut mich glatt um ...
  3. #32

    Rente 67

    Zitat von zzipfel Beitrag anzeigen
    ... mittlerweile pensioniert. Der Steuerzahler darf für die Faulheit solcher Leute blechen und für Steuersenkungen fehlt angeblich das Geld?! Kann ja wohl nicht wahr sein. Das verzopfte Berufsbeamtentum sollte abgeschafft werden.
    Mich würde das Alter des beamteten und inzwischen pensionierten Vaters interessieren. Wie alt könnte ein Vater sein, dessen Tochter von der Realschule ins Gymnasium wechseln will? 40, 45 Jahre? Wie hoch ist die Altersvergütung, wenn man zweieinhalb Jahrzehnte vor Erreichung der Arbeitsaltersgrenze pensioniert wird? Über Hartz IV-Niveau?

    Rente 67 gilt eben nur für Arbeiter und Angestellte.
  4. #33

    kein Titel

    Zitat von Inuk Beitrag anzeigen
    Mich würde das Alter des beamteten und inzwischen pensionierten Vaters interessieren. Wie alt könnte ein Vater sein, dessen Tochter von der Realschule ins Gymnasium wechseln will? 40, 45 Jahre?
    Also ich bin 61, wenn unser jüngstes Kind die 10.Klasse beendet. Ähnlich ist es bei unseren Nachbarn gewesen.

    Die Klage der Schülerin halte ich für berechtigt und das Urteil für nicht richtig. Beweisen kann man ihr den angeblichen Betrug scheinbar nicht, und nur darauf kommt es an.
  5. #34

    Wie wollen Sie denn bitteschön aus dem Alter der Tochter auf das des Vaters schließen? Das kann überall zwischen 30 und 100 liegen.
  6. #35

    .

    Zitat von Inuk Beitrag anzeigen
    Mich würde das Alter des beamteten und inzwischen pensionierten Vaters interessieren. Wie alt könnte ein Vater sein, dessen Tochter von der Realschule ins Gymnasium wechseln will? 40, 45 Jahre?
    Ich hatte im Alter von 20 Jahren auch einige Freunde, deren Eltern bereits pensioniert waren. Und zwar alterspensioniert.
    Also bitte keine weiteren Unterstellungen, die sich alleina uf ihre eigenen Spekulationen gründen.

    Charlie Chaplin ist mit über 60 nochmal Vater geworden.
    EIn Kollege von mir gerade mit 51.
  7. #36

    Die systemische Rechtsgleichheit

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Eine hessische Schülerin wollte unbedingt aufs Gymnasium und wurde skrupellos: Sie schummelte dreist in ihren Abschlussprüfungen, flog auf und bekam drei glatte Sechsen. Gegen die Entscheidung der Schule zog sie vor Gericht und hoffte auf dreimal "sehr gut".

    http://www.spiegel.de/schulspiegel/w...755446,00.html
    Bei dieser "Anscheinsachlage" wäre der Karl-Theodor Guttenberg garantiert mit seinem Betrug durchgekommen, weil "es ja keine hinreichende Beweislage" gegeben hätte und es im Zweifel immer für den Angeklagten ausgeht.

    Dass eine Differenz zwischen der juristischen Sachlage und der Plausibilitätssachlage gibt, gilt im Falle der Schichtenzugehörigkeit bei Beschuldigten der Unterschichten nicht. Diese Differenzierung wird erst aktiviert, wenn es darum geht, einen Angehörigen der heutigen Priviliegiertenschicht vor den Konsequenzen seiner Rechtsverletzung(en) zu schützen.
  8. #37

    So in etwa dachte ich mir das auch...

    Zitat von Hador Beitrag anzeigen
    Was ich nicht ganz verstehe: Wenn die 3 Einser so sehr von ihrem vorherigen Notendurchschnitt abweichen....wie kann es dann sein, dass sie jetzt mit 3 Sechsern immer noch auf einen Schnitt von 2.6 kommt?

    Entweder zählte die Abschlussklausur kaum etwas oder sie hatte vorher eben doch schon einen ziemlich guten Schnitt. Verstehe ich irgendwie nicht.
    Oder aber, irgendwer will ihrem Vater eine reinwürgen.
    Da hier ein Urteil auf "Vermutungen" und fehlenden Beweisen gesprochen wurde, darf der Normalbürger in Zukunft auch jedliches (Fehl)verhalten mit Vermutungen begründen dürfen. Ohne dafür zur Verantwortung gezogen werden zu dürfen..?
  9. #38

    Die Mittlere Reife ist kein Staatsexamen

    Zitat von johnboy0815 Beitrag anzeigen
    ...

    Das Mädel hätte mit der im Artikel beschriebenen Konstellation also niemals einen Realschul-Abschluss erhalten können...
    Wie schon jemand Anderes richtig festgestellt hat, bekommt man für einmal Pfuschen vielleicht in der Abschlussklausur eine Sechs, aber deshalb nicht unbedingt auf dem Zeugnis. Dort wird eine Gesamtnote gebildet, die auch die früheren Leistungen mit einbezieht.
  10. #39

    Ruhig, Brauner, ruhig...

    Zitat von cascachuleta Beitrag anzeigen
    Bei dieser "Anscheinsachlage" wäre der Karl-Theodor Guttenberg garantiert mit seinem Betrug durchgekommen,...

    Dass eine Differenz zwischen der juristischen Sachlage und der Plausibilitätssachlage gibt, gilt im Falle der Schichtenzugehörigkeit bei Beschuldigten der Unterschichten nicht. Diese Differenzierung wird erst aktiviert, wenn es darum geht, einen Angehörigen der heutigen Priviliegiertenschicht vor den Konsequenzen seiner Rechtsverletzung(en) zu schützen.
    Das ist von vorne bis hinten falsch.
    1. Vor Gericht reicht auch der Indizienbeweis je nach Sachlage aus. Deshalb heißt er "Indizienbeweis".
    2. Guttenberg ist schuldig gesprochen worden - in Form der Aberkennung des Titels.
    3. Auch bei ihm basierte die Beweisführung nur auf Indizien. Die Übereinstimmungen seines Textes mit vorveröffentlichen Texten Anderer sind zwar zahlreich, aber niemand hat den Vorgang des Kopierens tatsächlich beobachtet oder direkt nachgewiesen.

    4. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass die junge Dame aus Hessen der Unterschicht entstammt. Ihr Vater ist Beamter, was meist eher gegen eine solche These spricht. Mehr ist nicht bekannt.

    Aber der Glaube versetzt ja bekanntlich Berge. Vielleicht kriegen Sie mit Ihrer ideologischen Umdeutung der Realität ja sogar Guttenberg noch nachträglich vom Haken... ;-)


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