Eine hessische Schülerin wollte unbedingt aufs Gymnasium und wurde skrupellos: Sie schummelte dreist in ihren Abschlussprüfungen, flog auf und bekam drei glatte Sechsen. Gegen die Entscheidung der Schule zog sie vor Gericht und hoffte auf dreimal "sehr gut".
http://www.spiegel.de/schulspiegel/w...755446,00.html
Mich würde das Alter des beamteten und inzwischen pensionierten Vaters interessieren. Wie alt könnte ein Vater sein, dessen Tochter von der Realschule ins Gymnasium wechseln will? 40, 45 Jahre? Wie hoch ist die Altersvergütung, wenn man zweieinhalb Jahrzehnte vor Erreichung der Arbeitsaltersgrenze pensioniert wird? Über Hartz IV-Niveau?
Rente 67 gilt eben nur für Arbeiter und Angestellte.
Wie wollen Sie denn bitteschön aus dem Alter der Tochter auf das des Vaters schließen? Das kann überall zwischen 30 und 100 liegen.
Ich hatte im Alter von 20 Jahren auch einige Freunde, deren Eltern bereits pensioniert waren. Und zwar alterspensioniert.
Also bitte keine weiteren Unterstellungen, die sich alleina uf ihre eigenen Spekulationen gründen.
Charlie Chaplin ist mit über 60 nochmal Vater geworden.
EIn Kollege von mir gerade mit 51.
Bei dieser "Anscheinsachlage" wäre der Karl-Theodor Guttenberg garantiert mit seinem Betrug durchgekommen, weil "es ja keine hinreichende Beweislage" gegeben hätte und es im Zweifel immer für den Angeklagten ausgeht.
Dass eine Differenz zwischen der juristischen Sachlage und der Plausibilitätssachlage gibt, gilt im Falle der Schichtenzugehörigkeit bei Beschuldigten der Unterschichten nicht. Diese Differenzierung wird erst aktiviert, wenn es darum geht, einen Angehörigen der heutigen Priviliegiertenschicht vor den Konsequenzen seiner Rechtsverletzung(en) zu schützen.
Oder aber, irgendwer will ihrem Vater eine reinwürgen.
Da hier ein Urteil auf "Vermutungen" und fehlenden Beweisen gesprochen wurde, darf der Normalbürger in Zukunft auch jedliches (Fehl)verhalten mit Vermutungen begründen dürfen. Ohne dafür zur Verantwortung gezogen werden zu dürfen..?
Das ist von vorne bis hinten falsch.
1. Vor Gericht reicht auch der Indizienbeweis je nach Sachlage aus. Deshalb heißt er "Indizienbeweis".
2. Guttenberg ist schuldig gesprochen worden - in Form der Aberkennung des Titels.
3. Auch bei ihm basierte die Beweisführung nur auf Indizien. Die Übereinstimmungen seines Textes mit vorveröffentlichen Texten Anderer sind zwar zahlreich, aber niemand hat den Vorgang des Kopierens tatsächlich beobachtet oder direkt nachgewiesen.
4. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass die junge Dame aus Hessen der Unterschicht entstammt. Ihr Vater ist Beamter, was meist eher gegen eine solche These spricht. Mehr ist nicht bekannt.
Aber der Glaube versetzt ja bekanntlich Berge. Vielleicht kriegen Sie mit Ihrer ideologischen Umdeutung der Realität ja sogar Guttenberg noch nachträglich vom Haken... ;-)