Urteil zu illegalem Filmportal: Kino.to-Chef muss ins Gefängnis

dapdEr verdiente Millionen mit Raubkopien, nun muss er ins Gefängnis: Das Landgericht Leipzig hat den Chef des Filmportals kino.to zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Ohne sein Geständnis wäre die Strafe wohl noch höher ausgefallen.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...838819,00.html
  1. #60

    Zitat von rufus008 Beitrag anzeigen
    Solche Vergleiche sind völlig unsinnig. Sie können doch nicht Äpfel mit Kirschen aufwiegen.
    In diesem Fall schon, da das Strafmaß nicht unverhältnismäßig durch die schwere der Tat bestimmt wird.

    Ansonsten: Warum kommt man nach einer Barschlägerei nicht für 10 Jahre hinter Gitter? Ist doch nicht das gleiche also nicht vergleichbar. Antwort: es ist unverhältnismäßig.

    Die Betreiber von kino.to gehören bestraft, da haben viele Kommentatoren hier recht. Allerdings, diejenigen welche hier erneut gegen "Kostenloskultur" etc. wettern übersehen das mit eben dieser Kostenloskultur Millionen verdient wurde.

    Ich weiß, "Alles kostenlos" und "Millionen verdienen durch Zusatzleistungen" stört das Weltbild vieler Urheberrechtsreformgegner, welche von Enteignung, "Raub"kopie, Diebstahl und Co reden massiv. Aber es ist leider Realität und machbar (was ja immer wieder angezweifelt wird).
  2. #61

    .

    Zitat von hannahcalenbach Beitrag anzeigen
    Ich hoffe, der Staat greift weiter hart gegen diese Art von Kriminellen durch, damit die Wirren der Umsonst- und Dauerspaßunkultur, wie sie bei den Piraten und sonstwo sitzen, ein klares Signal bekommen: Ihr seid kriminell, und die Gesellschaft ächtet Euer tun. Daher: Gut so und weiter so!
    Einen Beigeschmack hat die ganze Geschichter allerdings: Es hört sich nach Geschacher und Deal an, was da rausgekommen ist. Wenn es (nicht nur) nach mir ginge, müssten solche Leute, die der künstlerischen Vielfalt in diesem Lande aus Gier das Wasser abgraben viel, viel härter bestraft werden. Einer wie Dirk B. hätte 10 Jahre ohne Bewährung bekommen müssen. Allerdings hätte der Totraser von Eppendorf m.E. auch lebenslänglich kriegen müssen, dann das war Mord!
    Bei solchen Fällen geht es doch nicht um die Gefährdung der künstlerichen Vielfallt sondern um die Vermarktung und den Vertrieb von Kunst. Künstlerische Vielfallt würde es auch dann noch geben, wenn es Kunst auf digitalen Medien völlig umsonst für jeden geben würde. Von daher sollten Sie mal gründlich über die Problematik nachdenken. Nicht die Kunst ist in Gefahr, sondern das Geld was für Kunst ausgegeben wird und viele Leute kapieren immer noch nicht, dass dieses Thema einfach zu hochgepusht wird. Ich kann mir das Bild der Mona Lisa auch bei Google ansehen. Geht deswegen niemand mehr in eine Ausstellung oder ein Museum? Gehen die Leute etwas nicht mehr auf Konzerte, weil die Musik der Künstler auch aus dem Netz zu ziehen ist? Nein.
  3. #62

    Zitat von stupp Beitrag anzeigen
    wobei der Einnahmeverlust auch noch hypothetisch ist: Ich bezweifle, dass Kino.to irgendjemanden ernsthaft von einem Kinobesuch abgehalten hat.
    Sie gucken einen Film also zu Hause am Rechner und gleichzeitig im Kino? Toll!
  4. #63

    345345

    Zitat von Solid Beitrag anzeigen
    Für Totschlag gibt es bei uns manchmal weniger Strafe.
    Völlig überzogen.
    wirklich? Todschlag gewerbsmäßig, mit hoher Aktivität und Häufigkeit über einen längeren Zeitraum, keine Affekttat, sondern gepant und regelmäßig wiederholt? Heißt dann natürlich nicht mehr Todschlag.


    Das erinnert mich an Sachen hier im Forum, wo behauptet wird man käme für Schwarzfahren ins Gefängnis. Dazu bedarf es extremer Wiederholung.
  5. #64

    Zitat von Solid Beitrag anzeigen
    Für Totschlag gibt es bei uns manchmal weniger Strafe.
    Völlig überzogen.
    Erst lesen, dann posten:

    § 212 STGB
    "(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. ..."
  6. #65

    monate?

    Zitat von rufus008 Beitrag anzeigen
    Seltsame Vergleiche, die hier wieder gezogen werden. Sind wir hier im Bild-Forum?

    Ich finde schon, dass von solchen Prozessen auch eine abschreckende Wirkung ausgehen sollte. Viele sehen nur das schnelle Geld, aber nicht welchen Schaden sie mit ihrem Tun anrichten. Vier Monate sind m.E. dafür nicht zu viel, zumal wahrscheinlich eh nur die Hälfte abgesessen werden muss. Was nicht heißt, dass ich strengere Urteile bei Gewaltdelikten nicht begrüßen würde ... :-\
    jahre, der hat 4 jahre bekommen, es wurde keiner Koerperlich veletzt no sonstiges.

    Er hat einen service angeboten udn dafuer geld bekommen, mehr nicht.
  7. #66

    Zitat von schlummi1 Beitrag anzeigen
    Vier jahre und 6 monate, für die verletzung von urheberrechten.
    Ist schon irre, wie die urheberrechte wichtiger sind, als opfer von gewaltverbrechen, kranke justiz.
    Ich nehme Ihren Kommentar lediglich als Beispiel für jede Menge ähnlicher.

    Das Strafgesetz ist in erster Linie nicht dafür da, Rache zu üben, sondern überwiegend die kriminelle Energie werten.
    Und wer über Jahre quasi dauerhaft von "morgens bis abends" vorsätzlich Straftaten begeht, ist nun erst einmal danach zu beurteilen.
    Der dabei angerichtete Schaden fliesst da nur sehr bedingt in die Strafe ein, natürlich abhängig vom eigentlichen Straftatbestand.
  8. #67

    Zitat von Zeit
    Vier Berliner Jugendliche müssen ins Gefängnis. Die Richter am Landgericht der Stadt verurteilten sie nach Angaben eines Verteidigers wegen versuchten Mordes an einem Mann zu Freiheitsstrafen zwischen vier und sechs Jahren. Die zwischen 15 und 18 Jahre alten Täter hatten den 30-Jährigen im Februar in einer U-Bahn-Station bewusstlos geprügelt.
    Na super.
    Wenn ich jemanden mit vollkommener Verachtung zusammentrete und dabei mehr als nur "Knochen" verletze, dann bekomme ich eine ähnliche Strafe wie jemand der einen nicht messbaren Gewinn verhindert ?
    Man kann es noch so oft behaupten aber niemand kann wirklich sagen welcher Schaden durch die "illegalen" Downloads entsteht.
    Selbst wenn man es könnte ginge es dabei immer noch nur um verdammtes Geld und nichts weiter.

    Ein krankes System welches den zusammengeschlagenen Bauern verhöhnt und den angeblich bestohlenen Geldadel rächt.
  9. #68

    Zitat von superclean Beitrag anzeigen
    Für Sie mag das massig viel Geld sein, für die Industrie wohl kaum. 4Mio in 5 Jahren? Lächerlich.
    kino.to war "semi"-professionel aufgebaut. Ein legales und wirklich professionel gestaltetes Portal ohne 10 Werbepopups, Fake-Links und Spam/Abofallen dürfte eine noch größere Resonanz am Markt entfachen als kino.to.

    Und Sie vergessen: Die meisten Streams liefen über MegaVideo, welches unabhängig von kino.to agierte. Rechnen Sie das noch einmal dazu, und die Einnahmen aller anderen Hoster welche nicht den kino.to Gründern gehörten.

    Und dann erklären Sie mir: Die Industrie jammert um fehlende Umsätze, und lässt einen Millionenmarkt brach liegen?

    Ihre Bezeichnung "Lächerlich" trifft das sehr genau. Nur nicht so wie Sie sich das gerne schönreden möchten.
  10. #69

    Zitat von schlummi1 Beitrag anzeigen
    Vier jahre und 6 monate, für die verletzung von urheberrechten. Ist schon irre, wie die urheberrechte wichtiger sind, ...
    Er hat Tausende um den Lohn ihrer Arbeit betrogen. Wie würden Sie reagieren, wenn er Sie betrogen hätte?