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Urteil zu illegalem Filmportal: Kino.to-Chef muss ins Gefängnis
dapdEr verdiente Millionen mit Raubkopien, nun muss er ins Gefängnis: Das Landgericht Leipzig hat den Chef des Filmportals kino.to zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Ohne sein Geständnis wäre die Strafe wohl noch höher ausgefallen.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...838819,00.html
- #60 14.06.2012 13:13 von
In diesem Fall schon, da das Strafmaß nicht unverhältnismäßig durch die schwere der Tat bestimmt wird.
Ansonsten: Warum kommt man nach einer Barschlägerei nicht für 10 Jahre hinter Gitter? Ist doch nicht das gleiche also nicht vergleichbar. Antwort: es ist unverhältnismäßig.
Die Betreiber von kino.to gehören bestraft, da haben viele Kommentatoren hier recht. Allerdings, diejenigen welche hier erneut gegen "Kostenloskultur" etc. wettern übersehen das mit eben dieser Kostenloskultur Millionen verdient wurde.
Ich weiß, "Alles kostenlos" und "Millionen verdienen durch Zusatzleistungen" stört das Weltbild vieler Urheberrechtsreformgegner, welche von Enteignung, "Raub"kopie, Diebstahl und Co reden massiv. Aber es ist leider Realität und machbar (was ja immer wieder angezweifelt wird). - #61 14.06.2012 13:15 von
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Bei solchen Fällen geht es doch nicht um die Gefährdung der künstlerichen Vielfallt sondern um die Vermarktung und den Vertrieb von Kunst. Künstlerische Vielfallt würde es auch dann noch geben, wenn es Kunst auf digitalen Medien völlig umsonst für jeden geben würde. Von daher sollten Sie mal gründlich über die Problematik nachdenken. Nicht die Kunst ist in Gefahr, sondern das Geld was für Kunst ausgegeben wird und viele Leute kapieren immer noch nicht, dass dieses Thema einfach zu hochgepusht wird. Ich kann mir das Bild der Mona Lisa auch bei Google ansehen. Geht deswegen niemand mehr in eine Ausstellung oder ein Museum? Gehen die Leute etwas nicht mehr auf Konzerte, weil die Musik der Künstler auch aus dem Netz zu ziehen ist? Nein.
- #62 14.06.2012 13:15 von
- #63 14.06.2012 13:15 von
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wirklich? Todschlag gewerbsmäßig, mit hoher Aktivität und Häufigkeit über einen längeren Zeitraum, keine Affekttat, sondern gepant und regelmäßig wiederholt? Heißt dann natürlich nicht mehr Todschlag.
Das erinnert mich an Sachen hier im Forum, wo behauptet wird man käme für Schwarzfahren ins Gefängnis. Dazu bedarf es extremer Wiederholung. - #64 14.06.2012 13:17 von
- #65 14.06.2012 13:18 von
- #66 14.06.2012 13:18 von
Ich nehme Ihren Kommentar lediglich als Beispiel für jede Menge ähnlicher.
Das Strafgesetz ist in erster Linie nicht dafür da, Rache zu üben, sondern überwiegend die kriminelle Energie werten.
Und wer über Jahre quasi dauerhaft von "morgens bis abends" vorsätzlich Straftaten begeht, ist nun erst einmal danach zu beurteilen.
Der dabei angerichtete Schaden fliesst da nur sehr bedingt in die Strafe ein, natürlich abhängig vom eigentlichen Straftatbestand. - #67 14.06.2012 13:20 vonNa super.Zitat von Zeit
Wenn ich jemanden mit vollkommener Verachtung zusammentrete und dabei mehr als nur "Knochen" verletze, dann bekomme ich eine ähnliche Strafe wie jemand der einen nicht messbaren Gewinn verhindert ?
Man kann es noch so oft behaupten aber niemand kann wirklich sagen welcher Schaden durch die "illegalen" Downloads entsteht.
Selbst wenn man es könnte ginge es dabei immer noch nur um verdammtes Geld und nichts weiter.
Ein krankes System welches den zusammengeschlagenen Bauern verhöhnt und den angeblich bestohlenen Geldadel rächt. - #68 14.06.2012 13:22 von
kino.to war "semi"-professionel aufgebaut. Ein legales und wirklich professionel gestaltetes Portal ohne 10 Werbepopups, Fake-Links und Spam/Abofallen dürfte eine noch größere Resonanz am Markt entfachen als kino.to.
Und Sie vergessen: Die meisten Streams liefen über MegaVideo, welches unabhängig von kino.to agierte. Rechnen Sie das noch einmal dazu, und die Einnahmen aller anderen Hoster welche nicht den kino.to Gründern gehörten.
Und dann erklären Sie mir: Die Industrie jammert um fehlende Umsätze, und lässt einen Millionenmarkt brach liegen?
Ihre Bezeichnung "Lächerlich" trifft das sehr genau. Nur nicht so wie Sie sich das gerne schönreden möchten. - #69 14.06.2012 13:22 von
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