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Urteil zu illegalem Filmportal: Kino.to-Chef muss ins Gefängnis

dapdEr verdiente Millionen mit Raubkopien, nun muss er ins Gefängnis: Das Landgericht Leipzig hat den Chef des Filmportals kino.to zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Ohne sein Geständnis wäre die Strafe wohl noch höher ausgefallen.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...838819,00.html
  1. #120

    Zitat von gazettenberg Beitrag anzeigen
    Sie gucken einen Film also zu Hause am Rechner und gleichzeitig im Kino? Toll!
    Sie wissen selber, das Ihr Posting unsinnig ist und dass das niemand behauptet hat. Warum posten Sie denn dann so einen Blödsinn? Selbstdarstellung? Auch mal was sagen wollen?


    Fleurs
  2. #121

    Zitat von Celestine Trueheart Beitrag anzeigen
    STGB 227 Körperverletzung mit Todesfolge: nicht unter drei Jahren.
    Totschlag ist etwas anderes als Körperverletzung mit Todesfolge. Der Forist schrieb ausdrücklich von Totschlag.
  3. #122

    Zitat von dale_gribble Beitrag anzeigen
    Es ist aber eine glasklare Sympathie-Frage ob ich bereit bin, fuer Inhalte Geld zu bezahlen die ich auch kostenlos bekommen kann.
    Teilweise in besserer Qualitaet und mit weniger Einschraenkungen als die kostenpflichtige Variante.
    Meine Bereitschaft, fuer Musik und Filme Geld zu bezahlen (und ich habe in meinem 40-Jaehrigen Leben schon so einiges dafuer gerne und bereitwillig gezahlt) schwindet ins Bodenlose, wenn ich solche Berichte lese.
    Aktionen wie die "GEMA-Hausdurchsuchungen" sind ein gigantischer Schuss in den Ofen meiner Meinung nach.
    Sie sehen das sehr pragmatisch. Aber es ist aus meiner Sicht exakt dieser Pragmatismus, der Kim Schmitz und Co. Millionen in die Taschen spült.
    Bemerkenswert finde ich, dass auf die bösen Verwerter geschimpft wird, weil sie Geld für Inhalt nehmen. Kino.to tat das auch. Das Geld kam nur von jemand anderem. Und der Betreiber "vergas", die Leute, deren Werke er da verbreitet, am Gewinn zu beteiligen.

    Nach dem Motto: Wenn ich bezahlen muss, ist es böse, wenn ich nichts bezahlen muss, ist mir der Rest egal.
  4. #123

    Zitat von gazettenberg Beitrag anzeigen
    Genau. Ein Schutzgeldeintreiber der Mafia macht auch nichts anderes. Der bietet auch nur einen "Service" an und bekommt dafür Geld. Was kann daran schon illegal sein?
    Ich sehe an Ihrem Schreiben nur Ihre Einstellung, dass die Tatsache, dass der Schutzgeldeintreiber seine Kunden halt notfalls tötet oder zum Krüppel schlägt, für Sie keinerlei Relevanz hat.

    Fleurs
  5. #124

    Zitat von w b a Beitrag anzeigen
    ..sie können hier niemandem erzählen das sie nicht schon mal für einen Freund ein CD kopiert hätten. Sie haben sicherlich nicht gesagt "geh und kauf sie dir". Oder?
    Warum auch. Eine Kopie für einen Freund ist eine Privatkopie und legal.
  6. #125

    Zitat von Flari Beitrag anzeigen
    Kennen Sie nicht den Unterschied zwischen Erwachsenen- und Jugendstrafrecht?
    Oder was soll dieser völlig unsinnige Vergleich?
    Da haben Sie vollkommen Recht. Deswegen werden bei Delikten wie dem "Raubkopieren" ja, wenn möglich, die Erziehungsberechtigten bestraft, auch wenn sie nichts davon wußten. Bei den Jugendlichen lohnt es sich nicht. Findet bestimmt auch Ihren Beifall.

    Fleurs
  7. #126

    Zitat von les.fleur.du.mal Beitrag anzeigen
    Sie wissen selber, das Ihr Posting unsinnig ist und dass das niemand behauptet hat.
    Lesen und verstehen Sie Postings auch, bevor Sie auf diese antworten? Scheint mir nicht so.
  8. #127

    Zitat von les.fleur.du.mal Beitrag anzeigen
    Da haben Sie wohl recht - ich nehme an, es gibt jede Menge Leute, die Sie sonst wegen Falschparkens 1 Jahr hinter Gitter bringen möchten.

    Fleurs
    Warum nehmen Sie das an? In welchem Zusammenhang sehen Sie meine Erwiderung auf den Beitrag eines anderen Foristen mit Ihrer Annahme?
  9. #128

    Zitat von themistokles Beitrag anzeigen
    Dieser unglaublichen Blödsinn, den Sie und andere hier verzapfen, ist nicht mehr zu ertragen. Ja, die Strafen für Gewaltverbrecher gehören auf den Prüfstand gesetzt. Nein, das hat überhaupt nichts mit dem vorliegenden Fall zu tun. Und schon gar nicht mit "Rechtssystem das auf Lobby Arbeit und einfluss basiert" (Herr im Himmel, was für eine Grammatik und Rechtschreibung).

    Hier wurde jemand, nachdem er seine Schuld selbst zugegeben und gestanden hat (soviel zum Thema "rechtsstaat offiziel good bye"), nach den hierfür geltenden Gesetzen verurteilt. Jeglicher Vergleich mit anderen, völlig konträr gelagerten Straftaten, erübrigt sich.
    Ihrer meinung nach. Die, wie sogar Sie zugeben müssen, nicht bindend ist. Oder etwa doch?

    Fleurs
  10. #129

    Zitat von les.fleur.du.mal Beitrag anzeigen
    Ihrer meinung nach. Die, wie sogar Sie zugeben müssen, nicht bindend ist. Oder etwa doch?
    Natürlich dürfen Sie völlig unterschiedliche Straftaten vergleichen. Sie dürfen auch Erdbeerquark mit 100 Jahre altem Bordeaux vergleichen, wenn Sie gerne unsinnige Vergleiche anstellen. Es hat nur wenig Relevanz für das hier besprochene Thema.


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