Forum


 

Urteil zu Diskriminierung : Alter ist auch bei Managern kein Entlassungsgrund

DPAAussortiert mit 62 - erstmals hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung zur Altersdiskriminierung getroffen: Ein früherer Kölner Klinikchef hat Anspruch auf eine hohe Entschädigung, weil er wegen seines Alters keinen neuen Vertrag bekam.

http://www.spiegel.de/karriere/beruf...829316,00.html
  1. #1

    Generationenvertrag, adé!

    Für den betroffenen Herrn mag das Urteil befriedigend sein. Aber in der Masse werden unsere hyperaktiven Alten uns noch das allgemeine gesetzliche Rentenalter kippen. Ist ja alles sonst Diskriminierung, wenn man jemanden auffordert, den Arbeitsplatz freizumachen, bloß, weil er 67, 71 oder 76 ist.
    Der Generationenvertrag basiert aber darauf, dass man im Alter den Stab weitergibt. Und, dass man auf einen Teil des Einkommens verzichtet, zugunsten derer, die Arbeit suchen und die noch in der Lebensphase des Aufbaus sind.
    Klar, es gibt viele Rentner, die können auf keinen Euro verzichten und mithin von der gesetzlichen Rente kaum leben. Es scheinen mir aber eher die gutverdienenden Mittelschichtler zu sein, die nicht loslassen können/wollen (siehe z.B. obigen Artikel). Das ist unsozial gegenüber den Jüngeren.
  2. #2

    Zitat von R1181 Beitrag anzeigen
    Für den betroffenen Herrn mag das Urteil befriedigend sein. Aber in der Masse werden unsere hyperaktiven Alten uns noch das allgemeine gesetzliche Rentenalter kippen. Ist ja alles sonst Diskriminierung, wenn man jemanden auffordert, den Arbeitsplatz freizumachen, bloß, weil er 67, 71 oder 76 ist.
    Der Generationenvertrag basiert aber darauf, dass man im Alter den Stab weitergibt. Und, dass man auf einen Teil des Einkommens verzichtet, zugunsten derer, die Arbeit suchen und die noch in der Lebensphase des Aufbaus sind.
    Klar, es gibt viele Rentner, die können auf keinen Euro verzichten und mithin von der gesetzlichen Rente kaum leben. Es scheinen mir aber eher die gutverdienenden Mittelschichtler zu sein, die nicht loslassen können/wollen (siehe z.B. obigen Artikel). Das ist unsozial gegenüber den Jüngeren.
    Nuja, dafür "liegen die dann einem auch nicht auf der Tasche", später, zahlen aber kräftig ein ;)

    Und mit dem "demographischen Wandel" soll/braucht das Land ja Arbeit-(drohnen)nehmer, perfekte Lösung.

    Nicht um sonst dürfen wir ja erst mit 67 in (Grund-)Rente.
  3. #3

    Ob das Urteil in der Praxis größere Auswirkung haben wird, bleibt abzuwarten. Es wurde doch wohl nur möglich, weil der Aufsichtsratsvorsitzende in der Presse das Alter als Kündigungsgrund zu nenne, so blöd muss man erst mal sein.
  4. #4

    Moment mal

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Aussortiert mit 62 - erstmals hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung zur Altersdiskriminierung getroffen: Ein früherer Kölner Klinikchef hat Anspruch auf eine hohe Entschädigung, weil er wegen seines Alters keinen neuen Vertrag bekam.
    Zitat von Artikel
    Der frühere medizinische Geschäftsführer der städtischen Kliniken hatte geklagt, weil sein 2009 auslaufender Vertrag nicht verlängert wurde.
    Der Tenor lautet also, er bekam wegen seines Alters keinen neuen Vertrag. Beim genauen Lesen stellt man fest, dass der ursprüngliche Vertrag zeitlich befristet war. Ob so etwas in der Branche üblich ist kann ich nicht beurteilen, aber mittlerweile gehört dies in vielen Bereichen zum Tagesgeschäft. Leider ist nicht zu erkennen, wieviele Male der Vertrag verlängert wurde oder ob dieser einen Sachgrund hatte. In einigen Fällen wäre es möglich gewesen, dass der gute Mann hätte unbefristet eingestellt werden müssen. Eventuell wollte man davon Abstand nehmen und hatte den Vertrag deswegen nicht verlängert.
    Wie auch immer: was spricht dagegen, einen jungen Mann auf die Stelle eines fast-Rentners zu setzen, wenn sein Vertrag ausläuft? Irgendwann muss auch mal die Jugend ran und das Ruder in die Hand nehmen.
    Ich kann hier keine Diskriminierung erkennen. Der Vertrag lief aus, jemand anderes wurde eingestellt. Anders würde die Sache aussehen, wenn dem guten Mann gekündigt worden wäre.
  5. #5

    Zitat von cabrioheinz Beitrag anzeigen
    Ob das Urteil in der Praxis größere Auswirkung haben wird, bleibt abzuwarten. Es wurde doch wohl nur möglich, weil der Aufsichtsratsvorsitzende in der Presse das Alter als Kündigungsgrund zu nenne, so blöd muss man erst mal sein.
    Ihm wurde nicht gekündigt, er hat einfach nur keinen neuen Vertrag erhalten. So etwas passiert zurzeit in Deutschland recht häufig. Wenn man zeitlich befristete Verträge am Stück erhält, kann man evtl. sogar eine Entfristung einklagen.
  6. #6

    Wieder einmal schaffen es die Alten, sich Ihre Pfründe zu sichern. Gut, hier hat ein Aufsichtsrat wie damals der Breuer einen Bock geschossen und wird wohl haften müssen, aber diese Diskriminierung von uns Jüngeren geht mir auf den Keks. Der Kläger hat doch sofort wieder ein Job bekommen. Also gab es gar kein Rechtsschutzbedürfnis. Uns Jüngeren wurde die Rente privatisiert, gekürzt, etc. Die goldene Generation hat sich jetzt sogar Gesetze gebastelt, um weiter Arbeitsplätze zu blockieren. Unglaublich.
  7. #7

    Das Problem mit den Generationen

    Zitat von R1181 Beitrag anzeigen
    .... Ist ja alles sonst Diskriminierung, wenn man jemanden auffordert, den Arbeitsplatz freizumachen, bloß, weil er 67, 71 oder 76 ist.
    Der Generationenvertrag basiert aber darauf, dass man im Alter den Stab weitergibt. Und, dass man auf einen Teil des Einkommens verzichtet, zugunsten derer, die Arbeit suchen und die noch in der Lebensphase des Aufbaus sind......
    So einfach ist es nicht. Mancher älterer, sonst unkündbarer Arbeitnehmer, wird gebeten, seinen Platz für einen jüngeren freiwillig freizumachen.
    Kaum in Rente, hört er dann den Vorwurf, die Rentner machen sich auf Kosten der jüngeren ein schönes Leben. Da würde er gerne wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren.
  8. #8

    der deutschen Justiz!

    Der Vertrag ist ausgelaufen. Und Schluss!
    Wieso hat der gute Mann einen Anspruch darauf weiterbeschäfftigt zu werden, wenn sein Vertrag normal ausgelaufen ist?
    Gilt diese Regelung in Zukunft für alle befristiten Arbeitsverträge?
    Schöne Aussichten!
    Es heißt ja nicht umsonst:
    "Auf hoher See und vor einem deutschen Gericht ist man in Gottes Hand"
  9. #9

    Auf Thema antworten

    Mit Altersdiskriminierung hatte der Fall leider nichts zu tun, deswegen auch eine falsche Entscheidung.

    Der Vertrag ist ausgelaufen und jemand anderes wurde eingestellt, dieser ist vom Alter völlig unabhängig, die Person hätte auch 25 sein können.

    Wäre ihm aufgrund seines Alters gekündigt worden (was hier nicht der Fall ist) wäre dies ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (nicht jedoch gegen das Grundgesetz, laut diesem darf das Alter willkürlich diskriminiert werden: Artikel 3 Absatz 3)








TOP



TOP