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Urteil zu Diskriminierung : Alter ist auch bei Managern kein Entlassungsgrund

DPAAussortiert mit 62 - erstmals hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung zur Altersdiskriminierung getroffen: Ein früherer Kölner Klinikchef hat Anspruch auf eine hohe Entschädigung, weil er wegen seines Alters keinen neuen Vertrag bekam.

http://www.spiegel.de/karriere/beruf...829316,00.html
  1. #10

    gewagte Behauptung

    Zitat von Marshmallowmann Beitrag anzeigen
    Mit Altersdiskriminierung hatte der Fall leider nichts zu tun, deswegen auch eine falsche Entscheidung.

    Der Vertrag ist ausgelaufen und jemand anderes wurde eingestellt, dieser ist vom Alter völlig unabhängig, die Person hätte auch 25 sein können.

    Wäre ihm aufgrund seines Alters gekündigt worden (was hier nicht der Fall ist) wäre dies ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (nicht jedoch gegen das Grundgesetz, laut diesem darf das Alter willkürlich diskriminiert werden: Artikel 3 Absatz 3)
    "(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

    Ihre Behauptung lässt sich aus dem zitierten Absatz des GG nicht ableiten.
  2. #11

    Zitat von tiit Beitrag anzeigen
    der deutschen Justiz!

    Der Vertrag ist ausgelaufen. Und Schluss!
    Wieso hat der gute Mann einen Anspruch darauf weiterbeschäfftigt zu werden, wenn sein Vertrag normal ausgelaufen ist?
    Gilt diese Regelung in Zukunft für alle befristiten Arbeitsverträge?
    Schöne Aussichten!
    Es heißt ja nicht umsonst:
    "Auf hoher See und vor einem deutschen Gericht ist man in Gottes Hand"
    Beitrag gelesen, oder nur die Ueberschrift?
    Ein Vertrag laeuft aus, ein Arbeitsplatz wird wieder/neu besetzt.
    Der alte 'Inhaber' (62) bewirbt sich wieder, ein 41-jaehriger wird genommen.
    Begruendung:
    Wegen des "Umbruchs auf dem Gesundheitsmarkt" habe man einen Bewerber gewählt, der das Unternehmen "langfristig in den Wind stellen" könne; das Alter des bisherigen Klinikchefs stehe bei einer Vertragsverlängerung um weitere fünf Jahre der Forderung nach "Führungskontinuität" entgegen.
    Eine 'bessere' Alters-Diskriminierung wird sich kaum finden lassen!
    Fuer Dummheit sollten die ihm 500.000 zahlen!
  3. #12

    Leider gehen aus dem Artikel nicht die juristischen Feinheiten hervor.

    Da gibt es das Wissenschaftsteilzeit-und Befristungsgesetz, wonach erleichterte Bedingungen für die Befristung gegenüber dem normalen Teilzeit-und Befristungsgesetz gelten. Auch kennen wir nicht die Vertragsbedingungen, die beide Parteien ausgehandelt hatten.

    Mit 62 in Rente gehen ist auch nicht sooo einfach möglich. Seien es vorgeschaltete Arbeitslosigkeit, die auch nicht jeder will, oder deftige Abschläge, die einen vorzeitigen Rentenbezug unattraktiv machen.
  4. #13

    Stimmt!

    Zitat von cabrioheinz Beitrag anzeigen
    Ob das Urteil in der Praxis größere Auswirkung haben wird, bleibt abzuwarten. Es wurde doch wohl nur möglich, weil der Aufsichtsratsvorsitzende in der Presse das Alter als Kündigungsgrund zu nenne, so blöd muss man erst mal sein.
    War wohl einer der jungen Nachwuchs-Schnösel, denen die notwendige Berufs- und Führungserfahrung fehlt.

    Wäre einem erfahrenen (sprich:älterem) Manager sicher so nicht passiert ;-))








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