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Urteil in Tübingen : Gericht verurteilt Geisterfahrer wegen Mordes

Er fuhr gegen die Fahrtrichtung, krachte in den Wagen einer Familie, der Vater starb. Jetzt hat das Landgericht Tübingen einen 35-jährigen Geisterfahrer wegen Mordes verurteilte. Der Mann ist vermindert schuldfähig.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...812954,00.html
  1. #50

    ich bin beeindruckt

    von den Qualitäten der Hobby-Psychater und Analytiker, die aus einem Zeitungsartikel eine Analyse vornehmen können, ob der Verurteilte ein Soziopath ist eine soziopathische Störung hat oder eine Persönlichkeitsstörung, ob er vermindert schuldfähig ist bzw. ob er eine dissoziale Persönlichkeit, oder doch eine psychische Erkrankung hat!

    Ich bin beeindruckt! Wenn von einem deutschen Gericht so eine schwerwiegende Verurteilung ausgesprochen wird, darf man doch wohl davon ausgehen, dass ein Gutachter oder ein Psychater eine entsprechende Bewertung vorgenommen hat, die den Richter zu diesem Strafmaß hat kommen lassen.

    Wer meint es aus einem so kurzen Artikel heraus besser zu wissen, Glückwunsch - und bewerben Sie sich beim OLG! Strafmaß nach Zeitungslektüre, spart sicher enorme Kosten bei Gericht!
  2. #51

    Zitat von kuk25 Beitrag anzeigen
    Hatte der Mann einen Führerschein?
    Auch wenn ich die Starfe als gerecht empfinde, schreckt einen Wahnsinnigen die Aussicht auf Strafe? Lassen sich dadurch ähnliche Fälle vermeiden?

    Autos können töten. Die Führung eines Wagens erfordert Verantwortungsbewusstsein und ein Mindestmass mentaler und physischer Gesundheit.
    Wahrscheinlich liessen sich einige Leben dadurch retten, dass man Leuten, die nicht zur Führung eines Wagens in der Lage sind, im Zuge regelmässiger Gesundheitsüberprüfungen den Führerschein abnimmt.
    Glauben Sie der 'nicht fahrtüchtige' Delinquent fährt ohne Führerschein nicht? Ernsthaft?

    Diese Dinge wird man NIE verhindern können, das ist einfach so, auch wenn unsere Versichertengemeinschaft (Gesellschaft) das immer weniger wahr haben will....
  3. #52

    Zitat von delinquent Beitrag anzeigen
    Sicher muß man eine tötungsabsicht als Mord definieren, unterm Strich bleibt aber die Feststellung, das der Täter ein unberechenbarer Psychopat ist,und damit schuldunfähig.
    Psochopaten gibt es und gab es schon immer und müssen als solche auch verurteilt werden.(Möglicherweise ist ja eine Heilung möglich).-

    Aber das müssen dann die Psychologen klären.
    Im Text steht ja, dass das Gericht von einer verminderten Schuldfähigkeit aufgrund der psychischen Erkrankung ausging. Insofern ist das im Urteil berücksichtigt. Andernfalls hätte das Urteil ja wohl auch Lebenslänglich gelautet.
  4. #53

    Zitat von blob123y Beitrag anzeigen
    aufpassen. Mir kommen z.B. in Thailand andauernd Geisterfahrer entgegen, wenigstens 5 oder 6 pro Tag, sehr beliebt ist z.B. die Uegerholfahrbahn zu wechseln und die Anderen die richtig fahren per Lichthupe wegzuscheuchen. Ob links ob rechts, ob LKW, Bus, Moped, Pkw, niemanden juckt es, dass ist die Anarchie.
    Von den kulturellen Unterschieden zwischen Thailand und Deutschland mal abgesehen übersehen sie eines: Laut der Berichterstattung hat der Täter sein Auto ganz gezielt in das entgegenkommende Auto gesteuert. In so einem Fall bringt ihnen "Aufpassen" im Zweifelsfall wenig, zumal sie ja nicht davon ausgehen, dass jemand versucht sie einfach so Frontal zu rammen. Ich nehme mal an auch die Thailänder haben im Normalfall einen Selbsterhaltungstrieb, oder?
  5. #54

    So

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Er fuhr gegen die Fahrtrichtung, krachte in den Wagen einer Familie, der Vater starb. Jetzt hat das Landgericht Tübingen einen 35-jährigen Geisterfahrer wegen Mordes verurteilte. Der Mann ist vermindert schuldfähig.

    Urteil in Tübingen: Gericht verurteilt Geisterfahrer wegen Mordes - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama
    Das ist ein gutes Urteil. Mehr ist dazu nicht zu sagen. Außer: Hoffentlich macht es Schule.
  6. #55

    Ganz im Ernst...

    Zitat von Der_zu_spät_geborene Beitrag anzeigen
    Glauben Sie der 'nicht fahrtüchtige' Delinquent fährt ohne Führerschein nicht? Ernsthaft?

    Diese Dinge wird man NIE verhindern können, das ist einfach so, auch wenn unsere Versichertengemeinschaft (Gesellschaft) das immer weniger wahr haben will....


    Wenn Sie Barefoot meinen, dann liegen Sie richtig. Aber wenn Sie der Meinung sind, daß es richtiger ist, für das Führen eines zweischneidigen Küchenmessers mit einer Klingenlänge von 8,5 cm höhere Maßstäbe anzulegen als eine Tonne oder zwei mit einem Fußwink zu bewegen, dann ist das halt Ihre Meinung.

    Eine Gegenfrage: Warum fahren Selbstmörder dieser Art dann mit dem PKW los und nicht gleich mit dem Gigaliner? Schließlich kann man auf dem Flughafen auch so richtig Gummi geben ... Richtig, jene haben den Zündschlüssel schlichtweg vergessen...
  7. #56

    Relativgeschwindigkeit

    Zitat von Hamberliner Beitrag anzeigen
    Vielleicht hat er ja bei irgendeinem Verhör solche Absichten zugegeben, sonst hätte ein ausreichend abgebrühter Verteidiger argumentieren können, dass sein Ziel nicht die Tötung Dritter war, sondern auszunutzen, dass die Relativgeschwindigkeit ca. doppelt so groß ist wie bei einem stehenden Hindernis.
    Das ginge nur unter der Voraussetzung, daß er seinen Klienten zum Deppen erklärt. Es ist nämlich egal, ob man seine Geschwindigkeit auf null reduziert, weil man gegen einen unbewegliches Hindernis prallt, oder ob man sie auf null reduziert, weil man gegen ein anderes Auto prallt, das seine Geschwindigkeit gleichzeitig ebenfalls auf null reduziert.

    Anders verhielte sich die Sache bei einem viel schwereren Unfallgegner, der nicht stehenbleibt, sodaß die eigene Geschwindigkeit sogar negativ wird. Denkbar wären hier zum Beispiel der Zusammenprall mit einem Lastwagen, einem Panzer oder einem Frachtschiff.
  8. #57

    Zitat von kuk25 Beitrag anzeigen
    Hatte der Mann einen Führerschein?
    Auch wenn ich die Starfe als gerecht empfinde, schreckt einen Wahnsinnigen die Aussicht auf Strafe? Lassen sich dadurch ähnliche Fälle vermeiden?

    Autos können töten. Die Führung eines Wagens erfordert Verantwortungsbewusstsein und ein Mindestmass mentaler und physischer Gesundheit.
    Wahrscheinlich liessen sich einige Leben dadurch retten, dass man Leuten, die nicht zur Führung eines Wagens in der Lage sind, im Zuge regelmässiger Gesundheitsüberprüfungen den Führerschein abnimmt.
    Interessanter Beitrag! Ich bin zwar nur juristischer Laie und mit den Mord-Merkmalen und die sie bedingenden Fälle nur gröbstens vertraut. Aber ich komme nicht umhin zu sagen, daß endlich mal deutsche Richter den Mut hatten, so eine Tat entsprechend hart zu bestrafen. Wie im Thread schon angesprochen spielt die Zufällgkeit des Opfers keine Rolle, vergleichbar von Sexualmördern. Für mich war es eine Frage der Zeit, bis irgendwann ein Gericht den gescheiterten Suizidversuch wie in einem solchen Fall mit einem weiteren Todesopfer als Mord einstuft.

    Zu Ihrem Beitrag: Mit der Begrenzung der Fahrerlaubnis-Dauer, turnusmäßigen ärztlichen/psychiatrischen Begutachtungen usw. rennen Sie in Deutschland gegen eine haushohe Wand. Abgesehen von der Einführung solcher Untersuchungen mit ggf. automatischem Führerschein-Entzug bei Vorliegen ebensolcher Persönlichkeitsstörungen hält das den kranken Menschen nicht von der Benutzung eines Kfz ab. Einsteigen und losfahren geht auch ohne Fahrerlaubnis.

    Womit wir bei der nächsten Hürde wären. Die technischen Voraussetzungen hätten wir heute schon, z. B. ähnlich der Fahrer-Chipkarte für LKW-Fahrer, die Funktion dahingehend zu erweitern, daß JEDER Führerscheininhaber so eine Karte bei sich führen muß, um ein Kfz in Betrieb zu nehmen. Der Zündschlüssel alleine reicht nicht sondern zusätzlich die Identifizierung dem Auto gegenüber als berechtigtem Fahrer. Die Daten könnten in Echtzeit z. B. via Flensburg abgerufen werden. Kein Führerschein wegen gesundheitlicher Probleme oder wegen Punktestand oder wegen temporären Fahrverbots z. B. wegen Raserei: Auto ist nicht zu starten.

    So etwas wird in Deutschland nie durchsetzbar sein, weil der Michel dann nicht mehr Herr seines heiligen Bleches ist. Und der führerscheinlose Proband auf einmal (s)ein Vehikel nicht nutzen kann trotz übergesetzlichem Notstand. Der in den letzten 10 Jahren vermutlich weniger als 10 mal bundesweit vorgekommen ist. Aber es KÖNNTE ja mal sein, daß der Säufer, Raser, psychisch kranke usw. vielleicht doch fahren können muss und dann die Technik ihn blockiert. Das verstößt ganz arg gegen das Menschenrecht auf uneingeschränkte Mobilität. ;-)
  9. #58

    Ich glaube kaum...

    Zitat von kuk25 Beitrag anzeigen
    Hatte der Mann einen Führerschein?
    Auch wenn ich die Starfe als gerecht empfinde, schreckt einen Wahnsinnigen die Aussicht auf Strafe? Lassen sich dadurch ähnliche Fälle vermeiden?

    Autos können töten. Die Führung eines Wagens erfordert Verantwortungsbewusstsein und ein Mindestmass mentaler und physischer Gesundheit.
    Wahrscheinlich liessen sich einige Leben dadurch retten, dass man Leuten, die nicht zur Führung eines Wagens in der Lage sind, im Zuge regelmässiger Gesundheitsüberprüfungen den Führerschein abnimmt.
    ...dass sich jemand der sich (und ggf. andere) mit einem Kfz umbringen möchte ernsthaft ein Problem daraus macht, dass er keinen Führerschein mehr hat.


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