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Urteil: Polizisten dürfen Reisende wegen ihrer Hautfarbe kontrollieren

dapdDie Bundespolizei darf Bahnreisende aufgrund ihres ausländischen Aussehens kontrollieren. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Auf Strecken, die erfahrungsgemäß zur illegalen Einreise genutzt werden, dürfen die Beamten demnach ohne konkreten Verdacht Stichproben machen.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...824066,00.html
  1. #1

    das wird nicht zu lange stehen bleiben wenn man in die Berufung geht.

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Die Bundespolizei darf Bahnreisende aufgrund ihres ausländischen Aussehens kontrollieren. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Auf Strecken, die erfahrungsgemäß zur illegalen Einreise genutzt werden, dürfen die Beamten demnach ohne konkreten Verdacht Stichproben machen.

    Urteil: Polizisten dürfen Reisende wegen ihrer Hautfarbe kontrollieren - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama

    es ist gegen Antidiskriminierungsgesetz, eine Ausbeutung vom §163b, etc. etc. Die Kontrollen sind ohne hin außer Kontrolle. So viel für freie Bewegung innerhalb des Landes.
  2. #2

    Praktisch

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Die Bundespolizei darf Bahnreisende aufgrund ihres ausländischen Aussehens kontrollieren. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Auf Strecken, die erfahrungsgemäß zur illegalen Einreise genutzt werden, dürfen die Beamten demnach ohne konkreten Verdacht Stichproben machen.

    Urteil: Polizisten dürfen Reisende wegen ihrer Hautfarbe kontrollieren - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama
    Pragmatisch, praktisch, gut. An einem Ort wie diesem hat PC nichts zu suchen. Hautfarbe ist nun mal ein objektiv sichtbares Erscheinungsmerkmal, das sich nicht wegdiskutieren läßt, warum auch. Wenn im Kongo ein Weißer gesucht wird, dann könnte ich auch in den Kreis der Verdächtigen fallen. Würde die Polizei dort vor lauter PC so tun, als sei ich ebenfalls schwarz, wäre das dumm um womöglich fatal. Im übrigen wurde ich früher oft wegen langer Haare von der Polizei kontrolliert. Aber deshalb wäre ich nicht vor Gericht. Zumal sie manchmal auch was fanden.
  3. #3

    .

    erinenrt mich an den beginn des Films 'ghandi'...
  4. #4

    Gesunder Menschenverstand

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Die Bundespolizei darf Bahnreisende aufgrund ihres ausländischen Aussehens kontrollieren. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Auf Strecken, die erfahrungsgemäß zur illegalen Einreise genutzt werden, dürfen die Beamten demnach ohne konkreten Verdacht Stichproben machen.

    Urteil: Polizisten dürfen Reisende wegen ihrer Hautfarbe kontrollieren - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama
    Der "gesunde Menschenverstand" wird immer mehr in den Hintergrund gedrängt. Nun ist es den Polizisten nur noch in Ausnahmefällen erlaubt, ihre Stichproben nach dem Aussehen zu wählen. Was ist im Rest der Republik?
    Wenn es um Gewalttäter geht, kontrolliert man halt hauptsächlich junge Männer in den Zwanzigern. Die 60-jährige Rentnerin daneben lässt man natürlich in Ruhe. Das hat nichts mit Diskriminierung oder ähnlichem zu tun, sondern schlicht und einfach gesundem Menschenverstand. Aber den darf man ja in unserer Gesellschaft vor lauter Gleichstellungs- und Antidiskriminierungshysterie immer weniger benutzen.
  5. #5

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Die Bundespolizei darf Bahnreisende aufgrund ihres ausländischen Aussehens kontrollieren. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Auf Strecken, die erfahrungsgemäß zur illegalen Einreise genutzt werden, dürfen die Beamten demnach ohne konkreten Verdacht Stichproben machen.

    Urteil: Polizisten dürfen Reisende wegen ihrer Hautfarbe kontrollieren - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama
    Die Beamten dürfen doch sowie so jeden kontrollieren. Warum muss jetzt auch noch differenziert werden?
  6. #6

    Es ist eine verdachtsunabhängige Kontrolle. Weil selbstverständlich wird keine Oma aus dem Auto gezogen wenn man einen 20-Jährigen Raubmörder sucht.

    Bei der Aktion wurde wohl aber ganz einfach davon ausgegangen, dass jemand mit der unpassenden Hautfarbe prinzipiell Dreck am Stecken hat.
  7. #7

    Das ist kein Rassismus

    Zitat von wadoe2 Beitrag anzeigen
    Es gibt keinen guten Rassismus, so wie es auch keine gute Vergewaltigung gibt oder eine gute Ermordung. Es gibt einfach nur Rassismus, so wie es einfach nur Vergewaltigung oder Mord gibt.
    Das hat nichts mit Rassismus zu tun. Es geht darum, die begrenzten Ressourcen (hier die Stichproben) so effizient wie möglich einzusetzen. Und da kontrolliert man natürlich die Leute, bei denen man sich den größten Erfolg verspricht. Ist das etwa verwunderlich oder gar schlecht?
    Im Endeffekt geht es darum, möglichst viele illegale Einreisen zu verhindern. Und das klappt am besten, wenn man hauptsächlich Personen aus der richtigen "Zielgruppe" kontrolliert.
    Ich zumindest habe keine Lust, Polizisten dafür zu bezahlen, dass sie unsinnige Kontrollen vornehmen - nur weil irgendjemand mit Gleichbehandlungswahn beschlossen hat, dass eine strenge Zufallsauswahl ohne Ansehen der Person durchgeführt werden muss.
  8. #8

    Nur zur Info

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Doch das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage nun zurückgewiesen. Es entschied: Die Bundespolizei darf Bahnreisende auch ohne konkreten Verdacht aufgrund ihres ausländischen Aussehens kontrollieren - auf bestimmten Strecken.
    In Bahnhöfen, Flughäfen, auf Autobahnen und in Züge durfte die BuPo schon immer verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen.
  9. #9

    Ich...

    ...kann bei solchen Praktiken weder Rassismus noch Diskriminierung erkennen. Der Zoll sucht auf der Autobahn auch vornehmlich nach osteuropäischen Autokennzeichen und an der schweizer Grenze nach älteren Herrschaften im Daimler. Soll das etwa auch rassistisch/diskriminierend sein? Solche Vorgehensweisen sind einfach nur rational.








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