Urteil: Polizisten dürfen Reisende wegen ihrer Hautfarbe kontrollieren

dapdDie Bundespolizei darf Bahnreisende aufgrund ihres ausländischen Aussehens kontrollieren. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Auf Strecken, die erfahrungsgemäß zur illegalen Einreise genutzt werden, dürfen die Beamten demnach ohne konkreten Verdacht Stichproben machen.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...824066,00.html
  1. #70

    Zitat von wuup Beitrag anzeigen
    Nur ist das FreizügigkeitsG für nicht EU-BürgerInnen überhaupt nicht einschlägig wie Sie seinem §1 entnehmen können.
    Die, leider trotzdem existierende, Passpflicht ergibt sich aus §3 AufenthG und wird letztlich damit begründet, dass es ja möglich sein muss "den Ausländer" abzuschieben - was ohne Pass nicht geht.
    Danke für die Korrektur!

    Zitat von wuup Beitrag anzeigen
    Für mich ist das rassistische Gesetzgebung.
    Nun ja, im Prinzip schon -- so etwas wie Staat und (klassische) Staatsbürgerschaft ist ja nichts anderes als kodifizierte/r Diskriminierung /Rassismus. In der Vergangenheit besonders rassistisch hervorgetan haben sich die Gewerkschaften, die selbst _innerhalb_ der EU die Freizügigkeit anhand des Besitzes von bestimmten Ausweispapieren weiterhin unterbunden wissen wollten.

    Ich als Liberaler kann auf Konzepte wie (klassische) Staatsbürgerschaft und Einreisebeschränkungen völlig verzichten, der nach dem starken Staat rufende Zeitgeist steht dem halt entgegen.
  2. #71

    Verwechslung

    Zitat von koboldine_2011 Beitrag anzeigen
    Vor-Urteile hat jeder Mensch, sie sind sogar lebenswichtig. [...]

    Es ist vollkommen normal, dass bei der Verfolgung von Straftaten der Kreis der Verdächtigen anhand bestimmter Merkmale eingeschränkt wird. Diese Merkmale können je nach Straftat Alter, Geschlecht oder eben, wie in diesem Fall, nationale Herkunft sein.
    Sie sehen einem Menschen seine "nationale Herkunft" eben nicht an. Millionen türkische aussehende Menschen hierzulande sind Deutsche. Was sie sehen, ist ein wie auch immer definiertes "anderes Aussehen". Wenn Sie das generalisieren und zum Kriterium machen, sitzen Sie Ihren Vorurteilen auf. Dann gerät der türkischstämmige Student permanent in Kontrollen, während der Schweizer Geldschmuggler stets unkontrolliert bleibt.

    Deshalb dürfen Ermittlungen und Strafverfolgungen nicht Vorurteilen folgen.
  3. #72

    Zitat von Le Commissaire Beitrag anzeigen
    Ausländer müssen nach § 8 des Freizügigkeitsgesetzes bei der Einreise nach Deutschland in der Tat einen Pass oder anerkannten Passersatz mitführen.
    Nein, das müssen sie NICHT.

    Erstens gilt das Freizügigkeitsgesetz nur für EU-Bürger, und zweitens sagt dessen §8:

    § 8 FreizügG/EUAusweispflicht

    (1) Unionsbürger und ihre Familienangehörigen sind verpflichtet,

    1.bei der Einreise in das oder der Ausreise aus dem Bundesgebiet einen Pass oder anerkannten Passersatz

    a)mit sich zu führen
    und
    b)einem zuständigen Beamten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen,

    2.für die Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet den erforderlichen Pass oder Passersatz zu besitzen,

    3.den Pass oder Passersatz sowie die Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht, die Aufenthaltskarte, die Bescheinigung des Daueraufenthalts und die Daueraufenthaltskarte den mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden vorzulegen, auszuhändigen und vorübergehend zu überlassen, soweit dies zur Durchführung oder Sicherung von Maßnahmen nach diesem Gesetz erforderlich ist.

    Für Nicht-EU-Bürger gilt das Aufenthaltsgesetz, und das sagt in §3:

    § 3 AufenthG Passpflicht

    (1) Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind. Für den Aufenthalt im Bundesgebiet erfüllen sie die Passpflicht auch durch den Besitz eines Ausweisersatzes (§ 48 Abs. 2).
    (2) Das Bundesministerium des Innern oder die von ihm bestimmte Stelle kann in begründeten Einzelfällen vor der Einreise des Ausländers für den Grenzübertritt und einen anschließenden Aufenthalt von bis zu sechs Monaten Ausnahmen von der Passpflicht zulassen.

    Einen Personal/Identitäts-Ausweis oder Reisepaß mitführen muß außer beim Grenzübertritt niemand in Deutschland, weder ein Deutscher noch ein Ausländer. Man muß nur einen Reisepaß oder Personalausweis (oder ein als Ersatz zugelassenes Papier) besitzen. Der darf zuhause liegen, oder im Bank-Safe, oder wo auch immer man ihn liegen haben möchte.
  4. #73

    Nein

    Zitat von Atomkrafteimer Beitrag anzeigen
    Aha. Also wenn jemand mit dunkler Hautfarbe zur Fahndung ausgeschrieben wird, weil er verdächtigt wird eine Straftat begangen zu haben, soll die Polizei dann auch alle Weißen, Asiaten etc. kontrollieren, damit niemand benachteiligt wird?

    Das erinnert mich jetzt irgendwie an das "Leben des Brain", als der männliche Anhänger der "Volksfront von Judäa" (nicht zu verwechseln mit der "Judäischen Volksfront") sein persönliches Recht einfordert schwanger zu werden.

    Hier muss sich die Theorie einfach der Praxis beugen. Für die Kontrollierten ist das sicher nervig, aber sie haben schlicht Pech gehabt. Jeder hat im Leben irgendwelche Nachteile zu ertragen und es jedem Recht machen zu können ist Utopie.
    Schwachsinn. Von zur fahndung(!) ausgeschriebenen war nicht die rede.
    Wenn der warenverkehr immer weiter liberalisiert wird und vor landesgrenzen nicht halt macht, sollte das auch für die menschen gelten.
    Gut, sie lassen alberne filme für sich denken, ich werde dennoch nicht akzeptieren, dass menschen irgendwo auf diesem planeten illegal sein sollen.
    Da sich solche aufenthaltskontrollen nur rassistisch durchführen lassen, müssen die kontrollen eben verschwinden.
  5. #74

    Titel

    Zitat von Le Commissaire Beitrag anzeigen
    Danke für die Korrektur!


    Nun ja, im Prinzip schon -- so etwas wie Staat und (klassische) Staatsbürgerschaft ist ja nichts anderes als kodifizierte/r Diskriminierung /Rassismus. In der Vergangenheit besonders rassistisch hervorgetan haben sich die Gewerkschaften, die selbst _innerhalb_ der EU die Freizügigkeit anhand des Besitzes von bestimmten Ausweispapieren weiterhin unterbunden wissen wollten.

    Ich als Liberaler kann auf Konzepte wie (klassische) Staatsbürgerschaft und Einreisebeschränkungen völlig verzichten, der nach dem starken Staat rufende Zeitgeist steht dem halt entgegen.
    Schön, wenn man als Linker wie ich auch gemeinsame Positionen mit Liberalen feststellen kann.
    Ich glaube deshalb auch nicht, dass sich dieses Problem in das klassische Spannungsfeld zwischen liberalen und sozialistische oder sozialdemokratischen Positionen einordnen lässt. Denn unsere Positionen sind hier ja ^^ offenbar ähnlich.
    Das Problem der Gewerkschaften mit "Arbeitsmigration" (nennen wir es mal so) ist ja denn auch nicht rassistisch oder völkisch begründet, sondern in der Erfahrung, dass diese Menschen oft dazu benutzt werden, geltende Arbeitsgesetze zu unterlaufen.
    Folgerichtig klassifizieren die Gewerkschaften und die Linke insgesamt diese Menschen auch nicht als potentielle Täter, die es zu bekämfen gilt (wie die Bundespolizei, das Gesetz und hier die Richter), sondern als Opfer mit denen mensch sich solidarisieren muss.
    Aber ich glaube, das würde hier jetzt zu weit führen...
  6. #75

    Hm...

    ... ich bin hier in Deutschland geboren. Sehe aber wie ein osteuropäer aus und habe einen entsprechenden Namen.

    Mich hat man in der Bahn auch schon kontrolliert, weil in der Zeit (vermute ich jetzt) das wohl grade im Trende lag. Der Beamte war nett, die Beamtin war patzig.
    Ich habe am Ende nur fallen lassen "was Umgang mit dem Bürger angeht können sie sich ein Scheibe Freundlichkeit von ihrem Kollegen abschneiden". Der grinste nur und wir haben uns alle noch einen schönen Abend gewünscht.

    Der Kollege war es auch, der sagte "ist nur Routine keine Sorge". Manchmal macht der Ton die Musik.

    Gibt solche und solche, leider fallen die Patzigen immer negativ auf und erwecken den Eindruck von Rassismus.
  7. #76

    Blindheit im Forum

    Es ist erstaunlich wie viele Kommentatoren hier scheinbar nicht lesen können.

    Es geht doch nicht um die Frage ob man grundsätzlich jemanden mit dunkler Hautfarbe kontrollieren darf.

    Im ersten Satz des Artikels steht doch

    "Der Polizist war verblüffend ehrlich: Bei der Kontrolle eines Bahnreisenden sei ein Kriterium auch die Hautfarbe einer Person, gab er zu"
    Also: Darf man dunkelhäutige Menschen grundsätzlich häufiger Kontrollieren als hellhäutige ?

    Das Gericht sagt
    "Es ist ihnen bei Stichprobenkontrollen nicht verwehrt, die Auswahl der anzusprechenden Personen auch nach dem äußeren Erscheinungsbild vorzunehmen."
    Also nach Meinung des Gerichtes : Auf bestimmten Zugstrecken "Ja".

    Denn
    "Nach den polizeilichen Erkenntnissen würden die Nahverkehrszüge auf der Strecke, die der Kläger gefahren sei, für die unerlaubte Einreise und zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz genutzt. Dies berechtige die Bundespolizei dazu, die in den Zügen befindlichen Personen verdachtsunabhängig zu kontrollieren. Aus Gründen der Kapazität und Effizienz sei die Bundespolizei auf Stichprobenkontrollen beschränkt. Deswegen dürften deren Beamte die Auswahl der anzusprechenden Personen auch nach dem äußeren Erscheinungsbild vornehmen. "
    Grundsätzlich kann ich das ja logisch nachvollziehen.

    Aber als allererstes muss gelten : Hier muss die Polizei konkrete Zahlen zu Verstößen und dem Aussehen der entsprechenden Personen vorlegen können. Also : Wo ist die Statistik über mehrere Jahre ?

    Und : Die Polizei muss nachweisen können, dass Menschen mit heller Hautfarbe auf solch einer Strecke deutlich weniger Verstöße begehen. Und das ganze nachprüfbar, also über mehrere Jahre, kein Bauchgefühl !
    Wo sind diese Zahlen über Verstoß und Aussehen ? ( Ich vermute mal: Die gibt es nicht weil solche Daten bei den Verstößen wahrscheinlich gar nicht erhoben werden).

    Ausserdem muss man auch das Grundgesetz hier berücksichtigen.
    Ist die Beachtung des §3 GG nicht wichtiger als ein gesteigerter Fahndungserfolg ?

    Ich bin der Meinung: Ja.Die im Grundgesetz geforderte Freiheit und Gleichheit ist wichtiger als ein paar mehr Festnahmen wegen illegaler Einreise. Das Wohl der Gesellschaft nimmt dadurch keinen Schaden im Vergleich zu einer Siutation, wo unabhängig vom Aussehen kontrolliert würde.
  8. #77

    ...

    Wahrscheinlich sind die Richter "Alte Herren" in einer Burschenschaft. Wäre unter Juristen nicht die Ausnahme.

    Auf Bahnstrecken, die Ausländer erfahrungsgemäß zur unerlaubten Einreise nutzten oder auf denen es zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz kommt, dürften Beamte "verdachtsunabhängig" und nur aufgrund der Hautfarbe kontrollieren, heißt es in dem Urteil. [...] Dem Urteil zufolge greifen Beamte bei stichprobenartigen Kontrollen gegen illegale Einreisen auf ihre " einschlägige grenzpolizeiliche Erfahrung" zurück. Hierdurch werde willkürliches Vorgehen ausgeschlossen.

    Sehr hübsche Begründung. Vor allem die fett markierten Abschnitte sind absolut eindeutig definiert. Das schließt natürlich jede Willkür aus, wenn man sich auf die "Erfahrung" von Beamten beruft, vor allem wenn sie "einschlägig" ist. Ist ja in der Vergangenheit noch nie vorgekommen, daß solchermaßen ermächtigte Polizisten alles mögliche für rechtmäßig befunden haben, weil es ja auf der Erfahrung beruht. Meine einschlägige Erfahrung sagt mir z.B., daß ein Großteil der Polizisten unbegründet normale Bürger anpampt und eben nicht der "Freund und Helfer" ist (man versuche nur mal, als normaler Bürger, während eines Castor Transports ein Brötchen am Bahnhof zu kaufen...da wird man schon blöd angemacht, wenn die Haare zu lang sind).

    Es sollte überhaupt keine verdachtsunabhängigen Kontrollen geben. Wozu auch? Traut der Staat seinen Bürgern nicht? Polizisten hätten genug andere Dinge zu erledigen, statt Bürger zu schikanieren.

    Ich jedenfalls bin neulich 100% sicher nur deshalb (mit)kontrolliert worden, weil ich im Zug neben einem Türken gesessen habe und mich mit ihm unterhalten. Das ganze Großraumabteil war voller Menschen, aber der Bundesgrenzschutz hat sich den einzigen Türken darin ausgesucht. Das IST Rassismus.