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Urteil: Polizisten dürfen Reisende wegen ihrer Hautfarbe kontrollieren
dapdDie Bundespolizei darf Bahnreisende aufgrund ihres ausländischen Aussehens kontrollieren. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Auf Strecken, die erfahrungsgemäß zur illegalen Einreise genutzt werden, dürfen die Beamten demnach ohne konkreten Verdacht Stichproben machen.
http://www.spiegel.de/panorama/justi...824066,00.html
- #60 27.03.2012 16:07 von
Aha
Aha. Also wenn jemand mit dunkler Hautfarbe zur Fahndung ausgeschrieben wird, weil er verdächtigt wird eine Straftat begangen zu haben, soll die Polizei dann auch alle Weißen, Asiaten etc. kontrollieren, damit niemand benachteiligt wird?
Das erinnert mich jetzt irgendwie an das "Leben des Brain", als der männliche Anhänger der "Volksfront von Judäa" (nicht zu verwechseln mit der "Judäischen Volksfront") sein persönliches Recht einfordert schwanger zu werden.
Hier muss sich die Theorie einfach der Praxis beugen. Für die Kontrollierten ist das sicher nervig, aber sie haben schlicht Pech gehabt. Jeder hat im Leben irgendwelche Nachteile zu ertragen und es jedem Recht machen zu können ist Utopie. - #61 27.03.2012 16:08 von
- #62 27.03.2012 16:08 von
- #63 27.03.2012 16:13 von
- #64 27.03.2012 16:14 von
Um das ganze mal klarzustellen....
Zitat aus der Pressemitteilung Nr. 11/2012 des Verwaltungsgerichtes Koblenz:
"...Die Identitätsfeststellung, so die Richter, sei rechtmäßig gewesen. Die einschlägigen Vorschriften verpflichteten die Beamten der Bundespolizei, bei einer Kontrolle entsprechende Lageerkenntnisse und einschlägige grenzpolizeiliche Erfahrung zugrunde zu legen. Hierdurch werde willkürliches Vorgehen ausgeschlossen..."
Zusammengefasst: BuPo-Beamte müssen Willkür vermeiden und deswegen auf grenzpolizeiliche Erfahrungen zurückgreifen.
Zudem muß man hier zwischen Korrelation und Kausalität unterscheiden. Der Mann wurde nicht nach seiner Identität gefragt, weil er ausländisch aussah; unsere Beamten haben sicherlich anderes zu tun, als ihre Zeit damit zu verplempern, "undeutsch" aussehende Menschen zu schikanieren. Den Polizisten anderes zu unterstellen, ist schäbiger Rufmord.
Der Mann wurde auch nicht kontrolliert, weil er sich illegal in Deutschland aufhält, da dies weder der Fall ist noch den Beamten vorher bekannt sein konnte.
Der Mann wurde überprüft, weil sein Aussehen mit einem Merkmal der sich illegal in Deutschland aufhaltenden Personengruppe korreliert. Die wiederum nicht deswegen einen illegalen Status haben, weil sie Ausländer sind oder so aussehen, sondern weil sie schlicht und einfach keine Aufenthaltsgenehmigung oder ähnliches besitzen.
So einfach ist das! - #65 27.03.2012 16:16 von
Ist doch nichts Neues.
Ein paar Kommolitonen von mir (Indien, Bangladesh, Nigeria) erzählen oft solche Geschichten, wenn sie von Kongressen aus Richtung Österreich, Niederlande, Frankreich zurückkehren. Werden als einzige kontrolliert, und auf die Frage weshalb, kommt dann die Antwort, "bei der Hautfarbe und Koffer sahen sie verdächtig aus".
Solange man derartiges nicht unter Kontrolle bekommt, braucht mir auch keine Regierung was von "Facharbeiter aus dem Ausland anwerben" vorschwafeln. Unter solchen Bedingungen geht man nach dem Studium wieder. - #66 27.03.2012 16:16 von
Kein mensch ist illegal
Das Grundproblem bei der ganzen Sache ist doch, dass überhaupt die bloße Anwesenheit eines Menschen in irgendeinem Zug als "illegal" betrachtet und strafrechtlich verfolgt wird - und das nur aufgrund der bloßen Tatsache, dass dieser Mensch aus einem anderen Land kommt.
Der Rassismus liegt bereits darin, dass das Recht der physischen Anwesenheit bestimmten Menschen qua Geburt wie selbstverständlich zugestanden wird, bei anderen hingegen als angeblich schlimme "illegale" Handlung und Straftat verfolgt wird, und diese dadurch systematisch kriminalisiert werden. Dabei tun sie doch nichts anderes als was wir alle hier jeden Tag 24 Stunden rund um die Uhr mit der größten Selbstverständlichkeit und mit blütenreinem Gewissen tun: EINFACH NUR HIER SEIN. Mehr nicht. Nichts, was objektiv gesehen straf- oder verfolgungswürdig wäre, weil es genau so wenig das Rechtsgut irgendeines anderen Menschen verletzt wie wenn man atmet, isst, trinkt oder schläft.
Dass die polizeiliche Suche nach diesen kriminalisierten Menschen dann auch noch obendrein nach rassistischen Kriterien wie Hautfarbe durchgeführt wird, ist da letztlich nur das sprichwörtliche Pünktchen auf dem "i" - der eigentliche Rassismus-Skandal aber ist das Gesetz, auf dessen Grundlage diese Polizeibeamte überhaupt tätig werden (müssen). - #67 27.03.2012 16:17 von
- #68 27.03.2012 16:17 von
Artikel 3.3. GG
Danke EuroStar2011! Ich war schon entsetzt, dass darauf niemand hinweist.
An Bahnhöfen im Ruhrgebiet sieht man dieses Vorgehen der Exekutive übrigens jeden Tag. Besonders berührt hat mich allerdings die Zivilcourage vieler Bürger, besonders Senioren, die sich einmischen wenn explizit farbige Personen in Serie kontrolliert werden und deswegen die Bahn verpassen. - #69 27.03.2012 16:18 von
Vor-Urteile hat jeder Mensch, sie sind sogar lebenswichtig. Denn sie dienen auch dazu, innerhalb von Bruchteilen von Sekunden ihr Gegenüber daraufhin zu überprüfen, ob dieses Ihnen friedlich gesonnen ist, sprich, ob von diesem eine Gefahr ausgeht. Es läuft nur so schnell ab, dass Ihnen das nicht bewusst ist.
Auch Sie werden einen jungen Mann, der Ihnen mit Springerstiefeln und Glatze entgegen kommt, anders einschätzen als eine junge Mutter mit ihrem Kind.
Es ist vollkommen normal, dass bei der Verfolgung von Straftaten der Kreis der Verdächtigen anhand bestimmter Merkmale eingeschränkt wird. Diese Merkmale können je nach Straftat Alter, Geschlecht oder eben, wie in diesem Fall, nationale Herkunft sein.
Es ging in diesem Artikel um Kontrollen auf Bahnstrecken, die von illegalen Einwanderern stark frequentiert werden. Welche anderen Kriterien, als die deutlich erkennbare andere nationale Herkunft, sollen denn hier bei einer Kontrolle zugrunde liegen?
Der Verdacht, dass die im breitesten Pfälzisch redende, gemütliche Mittvierzigerin keine Aufenthaltsgenehmigung haben könnte, ist ebenso absurd wie die Annahme, dass die 84jährige Dame, die sich mit ihrem Rollator nur mühsam fortbewegt, ein Hooligan sein könnte.
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