Urteil: Polizisten dürfen Reisende wegen ihrer Hautfarbe kontrollieren

dapdDie Bundespolizei darf Bahnreisende aufgrund ihres ausländischen Aussehens kontrollieren. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Auf Strecken, die erfahrungsgemäß zur illegalen Einreise genutzt werden, dürfen die Beamten demnach ohne konkreten Verdacht Stichproben machen.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...824066,00.html
  1. #60

    Aha

    Zitat von anomie Beitrag anzeigen
    Aufgrund seiner hautfarbe verdächtigt zu werden ist eine benachteiligung.
    Ihre routinekontrolle(!!!) ist doch überhaupt nicht vergleichbar.
    Unglaublich, wie wenig sich manche in anderer leute lage versetzen können, nur weil sie mit ihrer schönen weißen haut noch nie schief angeguckt wurden.
    Aha. Also wenn jemand mit dunkler Hautfarbe zur Fahndung ausgeschrieben wird, weil er verdächtigt wird eine Straftat begangen zu haben, soll die Polizei dann auch alle Weißen, Asiaten etc. kontrollieren, damit niemand benachteiligt wird?

    Das erinnert mich jetzt irgendwie an das "Leben des Brain", als der männliche Anhänger der "Volksfront von Judäa" (nicht zu verwechseln mit der "Judäischen Volksfront") sein persönliches Recht einfordert schwanger zu werden.

    Hier muss sich die Theorie einfach der Praxis beugen. Für die Kontrollierten ist das sicher nervig, aber sie haben schlicht Pech gehabt. Jeder hat im Leben irgendwelche Nachteile zu ertragen und es jedem Recht machen zu können ist Utopie.
  2. #61

    Zitat von Comandante.Tatú Beitrag anzeigen
    Traurig, dass viele offenbar gar nicht mehr bemerken, wie sonderbar es ist, sich überall kontrollieren zu lassen. Wieso sollte ich mich "verdachtsunabhängig" überprüfen lassen? Und wieso sollte der Farbton der Haut einen Verdacht begründen?


    Und diese "einschlägige Erfahrung" ist sowie so nur – das zeigt sich immer wieder – ein Euphemismus für Betriebsblindheit und methodische Selbstüberschätzung alternder Vollzugsbeamter.
    Wahnsinn, wie obrigkeitshörig Einige hier sind, da muss ich Ihnen recht geben. Ohne Grund lasse ich mich schon mal gar nicht kontrollieren. Lange Haare und ein Cannabisblatt auf dem Kapuzenpulli sind im Übrigen kein Grund.
  3. #62

    Rassismus

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Die Bundespolizei darf Bahnreisende aufgrund ihres ausländischen Aussehens kontrollieren. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Auf Strecken, die erfahrungsgemäß zur illegalen Einreise genutzt werden, dürfen die Beamten demnach ohne konkreten Verdacht Stichproben machen.

    Urteil: Polizisten dürfen Reisende wegen ihrer Hautfarbe kontrollieren - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama
    Das Urteil ist ein Bekenntnis zum Rassismus. Jemanden wegen seiner Hautfarbe zu diskriminieren, ist menschenunwuerdig und rassistisch. Die Begruendung des Gerichts ist hanebuechen. Hoffentlich wird das Urteil von einer hoeheren Instanz kassiert.
  4. #63

    Zitat von pency Beitrag anzeigen
    Es hat nichts mit Rassismus zu tun, wenn man davon ausgeht, dass es sich bei ausländisch Aussehenden auch öfter um Ausländer handelt, als bei anderen Mitbürgern.
    Wenn Sie behaupten, das Vorgehen hätte nichts mit Rassismus zu tun, dann müssen Sie auch zunächst einmal den Begriff Rassismus definieren können. Das sehe ich bei Ihrer Argumentation nicht.
  5. #64

    Um das ganze mal klarzustellen....

    Zitat aus der Pressemitteilung Nr. 11/2012 des Verwaltungsgerichtes Koblenz:

    "...Die Identitätsfeststellung, so die Richter, sei rechtmäßig gewesen. Die einschlägigen Vorschriften verpflichteten die Beamten der Bundespolizei, bei einer Kontrolle entsprechende Lageerkenntnisse und einschlägige grenzpolizeiliche Erfahrung zugrunde zu legen. Hierdurch werde willkürliches Vorgehen ausgeschlossen..."

    Zusammengefasst: BuPo-Beamte müssen Willkür vermeiden und deswegen auf grenzpolizeiliche Erfahrungen zurückgreifen.

    Zudem muß man hier zwischen Korrelation und Kausalität unterscheiden. Der Mann wurde nicht nach seiner Identität gefragt, weil er ausländisch aussah; unsere Beamten haben sicherlich anderes zu tun, als ihre Zeit damit zu verplempern, "undeutsch" aussehende Menschen zu schikanieren. Den Polizisten anderes zu unterstellen, ist schäbiger Rufmord.

    Der Mann wurde auch nicht kontrolliert, weil er sich illegal in Deutschland aufhält, da dies weder der Fall ist noch den Beamten vorher bekannt sein konnte.

    Der Mann wurde überprüft, weil sein Aussehen mit einem Merkmal der sich illegal in Deutschland aufhaltenden Personengruppe korreliert. Die wiederum nicht deswegen einen illegalen Status haben, weil sie Ausländer sind oder so aussehen, sondern weil sie schlicht und einfach keine Aufenthaltsgenehmigung oder ähnliches besitzen.

    So einfach ist das!
  6. #65

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Die Bundespolizei darf Bahnreisende aufgrund ihres ausländischen Aussehens kontrollieren. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Auf Strecken, die erfahrungsgemäß zur illegalen Einreise genutzt werden, dürfen die Beamten demnach ohne konkreten Verdacht Stichproben machen.

    Urteil: Reisende dürfen wegen Hautfarbe kontrolliert werden - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama
    Ist doch nichts Neues.

    Ein paar Kommolitonen von mir (Indien, Bangladesh, Nigeria) erzählen oft solche Geschichten, wenn sie von Kongressen aus Richtung Österreich, Niederlande, Frankreich zurückkehren. Werden als einzige kontrolliert, und auf die Frage weshalb, kommt dann die Antwort, "bei der Hautfarbe und Koffer sahen sie verdächtig aus".

    Solange man derartiges nicht unter Kontrolle bekommt, braucht mir auch keine Regierung was von "Facharbeiter aus dem Ausland anwerben" vorschwafeln. Unter solchen Bedingungen geht man nach dem Studium wieder.
  7. #66

    Kein mensch ist illegal

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Die Bundespolizei darf Bahnreisende aufgrund ihres ausländischen Aussehens kontrollieren. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Auf Strecken, die erfahrungsgemäß zur illegalen Einreise genutzt werden, dürfen die Beamten demnach ohne konkreten Verdacht Stichproben machen.

    Urteil: Reisende dürfen wegen Hautfarbe kontrolliert werden - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama
    Das Grundproblem bei der ganzen Sache ist doch, dass überhaupt die bloße Anwesenheit eines Menschen in irgendeinem Zug als "illegal" betrachtet und strafrechtlich verfolgt wird - und das nur aufgrund der bloßen Tatsache, dass dieser Mensch aus einem anderen Land kommt.

    Der Rassismus liegt bereits darin, dass das Recht der physischen Anwesenheit bestimmten Menschen qua Geburt wie selbstverständlich zugestanden wird, bei anderen hingegen als angeblich schlimme "illegale" Handlung und Straftat verfolgt wird, und diese dadurch systematisch kriminalisiert werden. Dabei tun sie doch nichts anderes als was wir alle hier jeden Tag 24 Stunden rund um die Uhr mit der größten Selbstverständlichkeit und mit blütenreinem Gewissen tun: EINFACH NUR HIER SEIN. Mehr nicht. Nichts, was objektiv gesehen straf- oder verfolgungswürdig wäre, weil es genau so wenig das Rechtsgut irgendeines anderen Menschen verletzt wie wenn man atmet, isst, trinkt oder schläft.

    Dass die polizeiliche Suche nach diesen kriminalisierten Menschen dann auch noch obendrein nach rassistischen Kriterien wie Hautfarbe durchgeführt wird, ist da letztlich nur das sprichwörtliche Pünktchen auf dem "i" - der eigentliche Rassismus-Skandal aber ist das Gesetz, auf dessen Grundlage diese Polizeibeamte überhaupt tätig werden (müssen).
  8. #67

    Zitat von Persiflist Beitrag anzeigen
    Um das ganze mal klarzustellen....

    Zitat aus der Pressemitteilung Nr. 11/2012 des Verwaltungsgerichtes Koblenz:

    "...Die Identitätsfeststellung, so die Richter, sei rechtmäßig gewesen. Die einschlägigen Vorschriften verpflichteten die Beamten der Bundespolizei, bei einer Kontrolle entsprechende Lageerkenntnisse und einschlägige grenzpolizeiliche Erfahrung zugrunde zu legen. Hierdurch werde willkürliches Vorgehen ausgeschlossen..."

    Zusammengefasst: BuPo-Beamte müssen Willkür vermeiden und deswegen auf grenzpolizeiliche Erfahrungen zurückgreifen.

    Zudem muß man hier zwischen Korrelation und Kausalität unterscheiden. Der Mann wurde nicht nach seiner Identität gefragt, weil er ausländisch aussah; unsere Beamten haben sicherlich anderes zu tun, als ihre Zeit damit zu verplempern, "undeutsch" aussehende Menschen zu schikanieren. Den Polizisten anderes zu unterstellen, ist schäbiger Rufmord.

    Der Mann wurde auch nicht kontrolliert, weil er sich illegal in Deutschland aufhält, da dies weder der Fall ist noch den Beamten vorher bekannt sein konnte.

    Der Mann wurde überprüft, weil sein Aussehen mit einem Merkmal der sich illegal in Deutschland aufhaltenden Personengruppe korreliert. Die wiederum nicht deswegen einen illegalen Status haben, weil sie Ausländer sind oder so aussehen, sondern weil sie schlicht und einfach keine Aufenthaltsgenehmigung oder ähnliches besitzen.

    So einfach ist das!
    Hervorragend, dass unsere Ordnungshüter so gut in Rassekunde ausgebildet werden, um unser Deutschland zu schützen.
  9. #68

    Artikel 3.3. GG

    Zitat von EuroStar2011 Beitrag anzeigen
    "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
    ~Artikel 3.3. GG
    Danke EuroStar2011! Ich war schon entsetzt, dass darauf niemand hinweist.

    An Bahnhöfen im Ruhrgebiet sieht man dieses Vorgehen der Exekutive übrigens jeden Tag. Besonders berührt hat mich allerdings die Zivilcourage vieler Bürger, besonders Senioren, die sich einmischen wenn explizit farbige Personen in Serie kontrolliert werden und deswegen die Bahn verpassen.
  10. #69

    Zitat von sara100 Beitrag anzeigen
    Aber ich habe keine Lust nur weil ich schwarze Haare und braune Augen habe in irgend ein idiotisches, vorurteilbelastendes Raster zu fallen und mich immer und immer wieder von irgend einer Polizei durchsuchen zu lassen die womöglich mit eben diesen Vorurteil mehr als belastet ist.

    Na vielen Dank aber auch an die verblendeten Richter die warscheinlich meinen das ein Mensch aufgrund seines Äußeren mal eben was im "Kerker" haben könnte. !
    Vor-Urteile hat jeder Mensch, sie sind sogar lebenswichtig. Denn sie dienen auch dazu, innerhalb von Bruchteilen von Sekunden ihr Gegenüber daraufhin zu überprüfen, ob dieses Ihnen friedlich gesonnen ist, sprich, ob von diesem eine Gefahr ausgeht. Es läuft nur so schnell ab, dass Ihnen das nicht bewusst ist.

    Auch Sie werden einen jungen Mann, der Ihnen mit Springerstiefeln und Glatze entgegen kommt, anders einschätzen als eine junge Mutter mit ihrem Kind.

    Es ist vollkommen normal, dass bei der Verfolgung von Straftaten der Kreis der Verdächtigen anhand bestimmter Merkmale eingeschränkt wird. Diese Merkmale können je nach Straftat Alter, Geschlecht oder eben, wie in diesem Fall, nationale Herkunft sein.

    Es ging in diesem Artikel um Kontrollen auf Bahnstrecken, die von illegalen Einwanderern stark frequentiert werden. Welche anderen Kriterien, als die deutlich erkennbare andere nationale Herkunft, sollen denn hier bei einer Kontrolle zugrunde liegen?

    Der Verdacht, dass die im breitesten Pfälzisch redende, gemütliche Mittvierzigerin keine Aufenthaltsgenehmigung haben könnte, ist ebenso absurd wie die Annahme, dass die 84jährige Dame, die sich mit ihrem Rollator nur mühsam fortbewegt, ein Hooligan sein könnte.