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Urteil: Mediziner-Wartezeit soll vors Verfassungsgericht

VG GelsenkirchenIst es verfassungswidrig, länger als sechs Jahren auf ein Medizinstudium warten zu müssen? Ja, sagten Gelsenkirchener Richter und verweisen die Klage dreier Medizinbewerber an das Bundesverfassungsgericht. Das höchste deutsche Gericht könnte die gängige Praxis ins Wanken bringen.

http://www.spiegel.de/unispiegel/stu...829988,00.html
  1. #40

    Studium gehört doch zur Bildung, ist die nicht garantiert für jeden laut Grundgesetz ? Oder ist Medizinstudium Berufsausbildung und damit nicht mehr zwingend unter dem Bildungsgedanken des Grundgesetzes zu verstehen ?
    Zum Studium muss man im übrigen nicht zwingend ein Abi haben, es gibt weitere Zulassungsmöglichkeiten ;)

    NC ist für mich mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
    Wenn sollte man eher tatsächlich wie beim Sportstudium, eine Prüfung aufsetzen bei der dann die besten den Zuschlag erhalten oder ebend, völlig frei die Lehrkapazitäten schaffen um alle die wollen auszubilden.
    Was wir dann mit zigtausenden Medizinern ohne Job anfangen ist ein anderes Problem.
  2. #41

    ...zigtausende Mediziner

    Zitat von paix Beitrag anzeigen
    Wenn sollte man eher tatsächlich wie beim Sportstudium, eine Prüfung aufsetzen bei der dann die besten den Zuschlag erhalten oder ebend, völlig frei die Lehrkapazitäten schaffen um alle die wollen auszubilden.

    Was wir dann mit zigtausenden Medizinern ohne Job anfangen ist ein anderes Problem.
    Ebend:-))
  3. #42

    noch was

    Noch ein Nachtrag.
    Was bitte lernt ein Schüler in der Schule, was er später im Medizinstudium brauchen kann ?

    Latein, so er es gewählt hatte, und Biologie. Oder ?
    Aber alles andere wie Mathe, Deutsch, Sport, Englisch, Physik, Ethik und was es da noch so alles gibt, das braucht er doch nicht dafür.

    Allerdings zählt der Notenschnitt des NC soviel ich weiß über alle Noten des Zeugnisses, oder ?

    Und noch einmal: Es gibt auch die Möglichkeit OHNE Abitur zum Studium zugelassen zu werden. Realschule und qualifizierende Berufsausbildung zum Beispiel, oder ablegen einer Begabtenprüfung. Alleine diese Tatsache macht den NC und die Argumentationen dafür für mich zum Absurdum.
  4. #43

    Och Joh!

    "Ist es verfassungswidrig, länger als sechs Jahren auf ein Medizinstudium warten zu müssen? Ja, sagten Gelsenkirchener Richter"

    Auch wenn ich mich nicht dazu berufen fühle, meine Abiturnote berechtigt mich allerdings dazu, erwarte ich das die abgelehnten Bewerber des Medizin-Studiums, mit beschissensten Abiturnoten einfach diese Nummer abbrechen!

    Ich haben einfach keine Lust, mich von verblödeten Vollpfosten operieren zu lassen, die lediglich qua eines Urteils, allerdings nicht aufgrund des Könnens, dazu berechtigt werden.
  5. #44

    Fehler im System

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Ist es verfassungswidrig, länger als sechs Jahren auf ein Medizinstudium warten zu müssen? Ja, sagten Gelsenkirchener Richter und verweisen die Klage dreier Medizinbewerber an das Bundesverfassungsgericht. Das höchste deutsche Gericht könnte die gängige Praxis ins Wanken bringen.

    Urteil: Mediziner-Wartezeit kommt vors Verfassungsgericht - SPIEGEL ONLINE
    Einer der Haken am derzeitigen System ist, daß zwangsläufig der "Bauch" der Wartenden systembedingt immer größer wird, und das auch ohne steigende Bewerberzahlen, das kann bei einem System, bei dem die Bewerberzahlen permanent höher sind als die Zahl der Studienplätze, gar nicht anders sein. Und je länger jemand in der Warteschleife bleibt, um so höher die Wahrscheinlichkeit noch längeren Wartens, jedenfalls, wenn die derzeitigen Vergabeschlüssel beibehalten werden, und es gibt nichts, was dagegen spricht.

    Verfahren wie diese könnten vermieden werden, wenn man den Gedanken auf ein "Anrecht" auf den Medizinstudienplatz (oder sonst ein Fach) aufgäbe und den Verbleib in der Warteliste befristet, vielleicht auf 3 Jahre. Die potentiellen Studenten hätten eine zeitliche Perspektive und könnten sich mit Alternativen befassen, und die Bürokratie wäre entlastet.

    Was hat denn das für einen Sinn, vielleicht mit 30 Jahren oder noch später ein Studium, dazu noch eines, welches bis zum wirklichen Berufseintritt derart langwierig ist, zu beginnen - in der Zeit könnte der/diejenige längst etwas anderes studiert haben und in Lohn und Brot stehen.

    Ich denke, daß auch das neue Verfahren die Lage für die Wartenden nicht ändern wird. Man stelle sich aber vor, das Bundesverfassungsgericht käme zu dem Ergebnis, die beklagten Wartezeiten seien verfassungswidrig. Dann würde eine Lawine "berechtigter" Loser ganze Jahrgänge viel besserer Studienanwärter verdrängen. Ob das wünschenswert wäre...
  6. #45

    Theroetiker ? nein danke

    Zitat von Dr. Fuzzi Beitrag anzeigen
    Ich haben einfach keine Lust, mich von verblödeten Vollpfosten operieren zu lassen, die lediglich qua eines Urteils, allerdings nicht aufgrund des Könnens, dazu berechtigt werden.
    Am Ende des Studiums steht doch mindestens sowas wie ne Zulassung die man irgendwie bestanden haben muss / erreicht haben muss, mit dem was man im Studium lernt und vorlegt.
    Was hat also der Vollpfosten des Abiturs mit den Fähigkeiten eines zugelassenen Arztes zu tun.

    btw.:. Vollpfosten gibts unter den Ärzten auch so, die ständig falsche Diagnosen stellen z.b. Und die hatten i.d.R. den richtigen NC.

    Ich persönlich habe in meiner eingesetzten Urlaubszeit beim Tierarzt mehr gelernt über Tier-Medizin, Diagnostik und Chirurgie, als jeder Abiturient mit Note 1,0. Und ich habe nicht mal nen Abi. Ich denke, wenn ich wollte und dürfte, gäbe ich zumindest keinen schlechteren Arzt ab als die Abigenies.

    Im übrigen braucht ein Chirurg handwerkliche Fähigkeiten. Schon mal in nem OP gewesen und zugesehen wie Knochen zusammengeflickt, Organe vernäht, Adern verschweist usw. werden ?
    Die Geräte sehen aus, wie die ausm Baumarkt, nur halt in silberfarben Vollmetall wegen der Sterilisierbarkeit.
    IM OP will ich nen begnadeten Handwerker und kein abgehobenes Therorieass.... Und ansonsten will ich nen guten Diagnostiker - sprich Beobachter - der sieht, fühlt, riecht, hört was los ist und das korrekt einordnen kann.
    Die Patientenangaben sind nämlich nur allzuoft vage, teilweise sogar bewusst falsch.
  7. #46

    wm-titel

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Ist es verfassungswidrig, länger als sechs Jahren auf ein Medizinstudium warten zu müssen? Ja, sagten Gelsenkirchener Richter und verweisen die Klage dreier Medizinbewerber an das Bundesverfassungsgericht. Das höchste deutsche Gericht könnte die gängige Praxis ins Wanken bringen.

    Urteil: Mediziner-Wartezeit kommt vors Verfassungsgericht - SPIEGEL ONLINE
    Die sollen doch froh sein, nicht Mediziner zu werden. Die romantische Vorstellung des helfenden Arztes hat mit der Realität nichts (mehr) gemein.
    So bleiben den Nichtzugelassenen erspart, dass man gezwungen wird nach Schema F (aus berechtigter Angst, verklagt zu werden) zu behandeln. Das ganze natürlich rentabel (nicht kostenneutral, sondern bitte rentabel). Und das macht man dann in 24h-Diensten, welche mit ca. 100€ brutto entlöhnt werden, unbezahlten Überstunden und in völliger Abhängigkeit des Chefarztes.
  8. #47

    behandelt werden, von dem Sie wissen, dass er in Nat.-fächern die Abi-Note 3 oder gar 4 hat?
    Soll er warten 5, 6 Jahre, es sei denn, er wird fleißiger oder klüger (glauben Sie das?). Sollen sie sich doch für Geschichte oder Jura bewerben oder BWL oder so.
  9. #48

    Nur weil man zum Studium zugelassen worden ist, ist man noch lange keine Arzt. Dazwischen liege ein paar Jahre Studium in denen Wissen angehäuft wird und erlent wird, wie man dieses danach - als fertig studierter Vollpfosten - anwendet. Eine Literatur, Kunst, Musik, Sportnote hilft ihm in diesem Job leider gar nicht. Das jetzige Zulassungsverfahren ist vollkommen veraltet und verhindert teilweise die Ausbildung guter Ärzte. Es ist erstaunlich wie lange sich dieses Verfahren hält, dass nur 1er Kandidaten eine Zukunft als Arzt ermöglicht, und dass, obwohl ein Abiturzeugnis wirklich nur bedingt aussagekräftig über Fähigkeiten und Kompetenz ist, davon abgesehen, dass persönliche Verhältnisse und Beziehungen zu Lehrern und Verantwortlichen u.U. zu deutlichem Einfluss bei der Notengebung führen können, wie es im Studium erstmal nicht der Fall ist. So weit meine Meinung zu diesem Thema.
  10. #49

    Zitat von miruwa Beitrag anzeigen
    Uni und Schule sind 2 völlig verschiedene Dinge.
    Außerdem haben wir keine vergleichbaren Schulabschlüsse.
    In NRW konnten bis 2006 gar entspr. Fachlehrer die Abi-Aufgaben stellen. Erst seit 2007 gibt es ein Zentralabitur.
    Nach wie vor gibt es kein deutschlandweites Zentralabitur. Ein Vergleichstest ergab deutliche Bewertungsunterschiede zw. den Bundeslängern. Die Aussagekraft der Abinoten für die Zulassung zu einem Studium ist deshalb zweifelhaft.

    Bildung: Abitur ist nicht gleich Abitur - Inland - FAZ

    Meine Nichte bekam mit einem 1,8 Schnitt (BW) keinen Medizinstudienplatz.


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