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Urteil: Kostenpflichtiges Bier stellt im All-inclusive-Urlaub Reisemangel dar
Hoteliers dürfen ihren Gästen kein Geld für Getränke abknöpfen, wenn diese einen All-inclusive-Urlaub gebucht haben. Werden Kunden dennoch für ein Bier oder einen Kaffee zur Kasse gebeten, dürfen sie laut einem Gerichtsurteil einen Teil des bezahlten Reisepreises zurückfordern.
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/...-a-870944.html
- #1 04.12.2012 15:26 von
- #2 04.12.2012 15:40 von
@Hans58
Recht haste. Aber wer würde das hier sonst lesen wollen
- #3 04.12.2012 15:58 von
Die Überschrift IST richtig!
Ein Mangel führt nicht zur Rechtsfolge Schadenersatz, sondern zu einem Minderungsrecht (was das Gericht korrekt angewendet hat) sowie, soweit möglich, zu einem Rücktrittsrecht.
- #4 04.12.2012 16:09 von
Die Überschrift ist wirklich richtig!
Denn es lag ein Reisemangel vor.
Im Übrigen kann ein Mangel nicht nur zu einem Recht zur Minderung bzw. zur Kündigung führen, sondern auch zu einem Schadensersatzrecht (§ 651 f. BGB)! - #5 04.12.2012 21:15 von
Unglaublich
Da fährt jemand in die VAE und klagt, weil er für Bier bezahlen muss. Solchen Menschen sollte man nicht den Reisepreis mindern sondern den Reisepass wegnehmen.....
- #6 04.12.2012 22:23 von
- #7 05.12.2012 13:11 von
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