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Urteil in Karlsruhe: Verfassungsrichter schränken Datennutzung durch Ermittler ein

Pin-Nummern, Passwörter, Nutzerdaten: Deutsche Ermittler und Behörden greifen derzeit zu unbeschränkt auf solche Informationen zu - das hat nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Richter verweisen auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...817300,00.html
  1. #70

    ....

    Zitat von VRI Beitrag anzeigen
    ...

    Der Auszug aus dem Artikel im Wortlaut:

    " ... Die Richter verlangen, dass die Datenabrufe durch spezielle fachrechtliche Ermächtigungsgrundlagen reguliert werden."
    ...
    Nun erklären Sie mir bitte weshalb
    - den staatlichen Ermittlungsbehörden diese Auflagen erteilt werden, - was völlig korrekt ist,
    - während sich dagegen jeder "Hinz und Kunz" als Bürger sich diese Daten schlichtweg ohne jede Einschränkungen beschaffen kann,
    - damit dann zur Staatsanwaltschaft laufen dürfen soll
    - und die Staatsanwaltschaft dann aufgrund dieser so unrechtmäßig von Privatpersonen erlangter Daten
    - ermitteln bzw. ein Strafverfahren einleiten dürfen soll.

    Verstehen Sie doch diesen Widerspruch.
    Es kann nicht dem Staat etwas grundlegend untersagt werden während dagegen jede Privatperson genau DAS dann aber tun darf
    - und die Ermittlungsbehörden DANN diese auf unrechtmäßige Weise erlangten Daten
    - als Basis ihrer Arbeit nehmen.

    Zu gut deutsch:
    Dann KÖNNTE jede Ermittlungsbehörde dieses Urteil grandios umgehen indem sie PRIVATE Ermittler diese Anfragen machen läßt, diese PRIVATEN Ermittler = Privatpersonen dann ihre so gewonnenen Erkenntnisse den staatlichen Ermittlungsbehörden übergeben, diese den Pontius Pilatus machen und dann achselzuckend auf Grundlage dieser so erworbenen Daten ein Strafverfahren einleiten.

    Erkennen Sie das Loch dabei ? Ein riesengroßes Schlupfloch.
    Nur sind die Richter am BVerfG eben nicht dusselig und rechnen im Prinzip damit das ihr Urteil weiterreichende Folgen in den "Bürger gegen Bürger" hat.
    NUR wurden sie seinerzeit DAZU nicht befragt und konnten daher dazu eben keine Aussage im Urteil treffen, - aber wenn sie nochmals gefragt werden würden für genau diese Fälle ! dann sähe das Urteil nicht anders aus.
    NUR man MUSS sie dazu befragen.
    DAS ist eben der Knackpunkt.
  2. #71

    Bitte deutlich trennen

    Zitat von ...ergosum Beitrag anzeigen
    Nun erklären Sie mir bitte weshalb
    - den staatlichen Ermittlungsbehörden diese Auflagen erteilt werden, - was völlig korrekt ist,
    - während sich dagegen jeder "Hinz und Kunz" als Bürger sich diese Daten schlichtweg ohne jede Einschränkungen beschaffen kann,
    - damit dann zur Staatsanwaltschaft laufen dürfen soll
    - und die Staatsanwaltschaft dann aufgrund dieser so unrechtmäßig von Privatpersonen erlangter Daten
    - ermitteln bzw. ein Strafverfahren einleiten dürfen soll.

    Mit den Abmahnungen, um die es hier geht (auch wenn es falsch ist, weil es ein anderes Gebiet ist), hat ein Staatsanwalt nicht das geringste zu tun. Der wird nur tätig, wenn eine Strafanzeige gestellt wird. Das passiert in dem Fall aber gar nicht.
    Ein Staatsanwalt wird solche Verfahren (Abmahungen) auch immer wegen mangelnden öffentlichen Interesse einstellen. Jedenfalls ist das die bisherige Erfahrung.

    Bürger gegen Bürger:

    Der richterliche Beschluss wird von einem Gericht bzw. einen Richter erlassen. Hinz und Kunz bekommt den Beschluss mit Sicherheit nicht.
    1. Der Antragsteller muss seine Rechte nachweisen
    2. Er muss die Methoden, wie er in Kenntnis der IP Nummern gelangte belegen. Ohne eine Zertifizierung der Software wird das nicht gehen. Ein Sachverständiger muss die Methode geprüft haben und entsprechend testiert haben.
    Es hat durchaus Fälle gegeben, wo die Software und die Methode schlecht waren und es dem Antragsteller um die Ohren geflogen ist.
    Möglicherweise ist die oft zitierte zu Unrecht verdächtige Frau so ein Fall.
    Googlen Sie gern einmal danach, sehr interessant.
  3. #72

    die Frage ist doch

    Zitat von VRI Beitrag anzeigen
    Der richterliche Beschluss wird von einem Gericht bzw. einen Richter erlassen. Hinz und Kunz bekommt den Beschluss mit Sicherheit nicht.
    1. Der Antragsteller muss seine Rechte nachweisen
    2. Er muss die Methoden, wie er in Kenntnis der IP Nummern gelangte belegen. Ohne eine Zertifizierung der Software wird das nicht gehen. Ein Sachverständiger muss die Methode geprüft haben und entsprechend testiert haben.
    Es hat durchaus Fälle gegeben, wo die Software und die Methode schlecht waren und es dem Antragsteller um die Ohren geflogen ist.
    Möglicherweise ist die oft zitierte zu Unrecht verdächtige Frau so ein Fall.
    Googlen Sie gern einmal danach, sehr interessant.
    Dürfen private Ermittler überhaupt IP Adressen ermitteln? Eigentlich ist das nichts anderes als verbotenes Abhören von Telefonverbindungen, denn die Ermittler protokollieren Datenverkehr mit, der sie nichts angeht. Wenn 2 Teilnehmer Musik tauschen, geht das niemand was an, das Protokollieren von IP Adressen durch Dritte ist daher eigentlich verboten.
  4. #73

    Wo leben Sie?

    Zitat von DerBlicker Beitrag anzeigen
    Dürfen private Ermittler überhaupt IP Adressen ermitteln? Eigentlich ist das nichts anderes als verbotenes Abhören von Telefonverbindungen, denn die Ermittler protokollieren Datenverkehr mit, der sie nichts angeht. Wenn 2 Teilnehmer Musik tauschen, geht das niemand was an, das Protokollieren von IP Adressen durch Dritte ist daher eigentlich verboten.
    Wer sich im Filesharing tummelt bzw. Peer to Peer Verbindungen benutzt, kann sich nur schlecht auf das Telefongeheimnis berufen.
    Das sind zwei verschiedene Schuhe.
    Sie geben nämlich jedem Ihre IP preis, der dort auch unterwegs ist. Das ist ja gerade die Idee, ein quasi dezentrales Netzwerk und das ist etwas völlig anderes als das Gespräch zwischen zwei Teilnehmern.
    Insofern, nein, es ist nicht verboten. Umso erstaunlicher, dass es immer noch sehr viele nutzen.
  5. #74

    Totschlagargument Opferschutz

    Zitat von kriminal3 Beitrag anzeigen
    Auch hier wird leider wieder einmal so getan, als ob Ermittlungsbehörden "einfach mal so Daten abrufen". Nein, dahinter stecken in der Tat konkrete schwerwiegende Strataten [...]
    Das zeigt dann wohl die Welle von unberechtigten Abmahnungen durch dubiose Anwaltskanzlein...
    Was glauben Sie woher dort wohl die Daten stammen?

    Bisher hat jede Studie widerlegt, dass Vorratsdatenspeicherung und exzessives Abhören und Mitschnitten irgendwelche ernsten Straftaten aufklärt. Hier reicht ordentliche Ermittlungsarbeit ganz offensichtlich aus. Aber nein, wir kommen natürlich wieder mit dem Totschlagargument vom Opferschutz.
    Wie sieht es eigentlich mit den Opfern von falscher Verdächtigungen und staatlicher Überwachung aus? Für diese gilt der Opferschutz dann offenbar nicht.
  6. #75

    is' klar

    Zitat von _ab Beitrag anzeigen
    "Massenabmahnungen", "Verfolgung von Raubkopierern" tönt es hier dauernd. Schwachfug. Die Profiteure sind Verbrecher aus der organisierten Kriminalität, wie zB. bestimmte "Großclans" aus Berlin oder Bremen, die Zigmillionen Umsatz mit Drogen, Erpressung, Prostitution, Hehlerei etc. machen, & nebenbei noch beträchtliche Sozialleistungen beziehen.
    Und Sie glauben diese gehen solchen Ermittlungsmethoden auf dem Leim?
    Das glauben nicht mal die rechts-konservativen Eliten aus der DPolG.
  7. #76

    Datenschutz bleibt Datenschutz

    Zitat von VRI Beitrag anzeigen
    Wer sich im Filesharing tummelt bzw. Peer to Peer Verbindungen benutzt, kann sich nur schlecht auf das Telefongeheimnis berufen.
    Das sind zwei verschiedene Schuhe.
    Sie geben nämlich jedem Ihre IP preis, der dort auch unterwegs ist. Das ist ja gerade die Idee, ein quasi dezentrales Netzwerk und das ist etwas völlig anderes als das Gespräch zwischen zwei Teilnehmern.
    Insofern, nein, es ist nicht verboten. Umso erstaunlicher, dass es immer noch sehr viele nutzen.
    Dennoch dürfen diese Privatleute keine Adresszuordnung durchführen bzw. bei einem Internet-Provider anfordern.
    Hier erfolgt eine Strafanzeige. Danach leidet die jeweilige Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. Dadurf erfolgt eine Datenabfrage bei dem jeweiligen Provider. Dies kann mit oder ohne richterliche Anordnung geschehen - in jedem Fall erfolgt es ohne eine Prüfung ob dies überhaupt im öffentlichen Interesse ist. Erst nach Adressfeststellung erfolgt dies, jetzt wird das Strafverfahren eingestellt oder der Anzeigeerstatter zieht seine Anzeige zurück - nimmt jedoch dennoch Akteneinsicht und verschickte eine zivilrechtliche Abmahnung.
    Hier wird nicht nur der Datenschutz ausgehebelt, hier wird nachweislich die Strafverfolgung missbraucht.
    Deshalb ist dieses Urteil ein kleiner Hoffnungsschimmer.
  8. #77

    Zitat von affenkopp Beitrag anzeigen
    Dennoch dürfen diese Privatleute keine Adresszuordnung durchführen bzw. bei einem Internet-Provider anfordern.
    Hier erfolgt eine Strafanzeige. Danach leidet die jeweilige Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. Dadurf erfolgt eine Datenabfrage bei dem jeweiligen Provider. Dies .....
    Lesen Sie doch bitte einfach erst einmal die vorherigen Postings.

    Hier werden unterschiedliche Dinge durcheinandergebracht.

    1. Daten, die Behörden anfordern: da hat das BVG ein Urteil gefällt und das besagt, dass es eine Grundlage dafür geben muss. Moment geht das ohne richterlichen Beschluss, das hat das Gericht moniert.
    Kann man alles nachlesen, wenn man es denn will.

    2. Daten, die wegen Urheberrechtsverletzungen ermittelt werden.
    Leider ziemlich falsch, was Sie hier schreiben, ein Staatsanwalt hat mit dem Verfahren nichts zu tun. Es geht über einen richterlichen Beschluss, den ein Anwalt beantragt, der z. B. für einen Rechteinhaber tätig ist.
    Es wird keine Strafanzeige gestellt, es wird kein Strafverfahren eingeleitet, ein Staatsanwalt hat nichts aber auch gar nichts damit zu tun. (es sei denn es für Strafanzeige gestellt werden, macht aber niemand)
    Lesen Sie bitte die Posts vorher, da wird es erklärt.

    Dieser Sachverhalt muss unglaublich schwer zu verstehen, sein, denn er wird in diesem Thema bereits zum wiederholten Male falsch dargestellt.


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