Nun erklären Sie mir bitte weshalb
- den staatlichen Ermittlungsbehörden diese Auflagen erteilt werden, - was völlig korrekt ist,
- während sich dagegen jeder "Hinz und Kunz" als Bürger sich diese Daten schlichtweg ohne jede Einschränkungen beschaffen kann,
- damit dann zur Staatsanwaltschaft laufen dürfen soll
- und die Staatsanwaltschaft dann aufgrund dieser so unrechtmäßig von Privatpersonen erlangter Daten
- ermitteln bzw. ein Strafverfahren einleiten dürfen soll.
Verstehen Sie doch diesen Widerspruch.
Es kann nicht dem Staat etwas grundlegend untersagt werden während dagegen jede Privatperson genau DAS dann aber tun darf
- und die Ermittlungsbehörden DANN diese auf unrechtmäßige Weise erlangten Daten
- als Basis ihrer Arbeit nehmen.
Zu gut deutsch:
Dann KÖNNTE jede Ermittlungsbehörde dieses Urteil grandios umgehen indem sie PRIVATE Ermittler diese Anfragen machen läßt, diese PRIVATEN Ermittler = Privatpersonen dann ihre so gewonnenen Erkenntnisse den staatlichen Ermittlungsbehörden übergeben, diese den Pontius Pilatus machen und dann achselzuckend auf Grundlage dieser so erworbenen Daten ein Strafverfahren einleiten.
Erkennen Sie das Loch dabei ? Ein riesengroßes Schlupfloch.
Nur sind die Richter am BVerfG eben nicht dusselig und rechnen im Prinzip damit das ihr Urteil weiterreichende Folgen in den "Bürger gegen Bürger" hat.
NUR wurden sie seinerzeit DAZU nicht befragt und konnten daher dazu eben keine Aussage im Urteil treffen, - aber wenn sie nochmals gefragt werden würden für genau diese Fälle ! dann sähe das Urteil nicht anders aus.
NUR man MUSS sie dazu befragen.
DAS ist eben der Knackpunkt.

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