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Urteil im Kalinka-Prozess: Komplott oder Kindsmord?

15 Jahre Haft fordert die Staatsanwaltschaft, die Verteidigung betont die Unschuld des Angeklagten: Der deutsche Arzt Dieter K. steht in Paris vor Gericht, vor fast 30 Jahren soll er seine Stieftochter ermordet haben. Am Samstagabend soll das Urteil gesprochen werden.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...793366,00.html
  1. #20

    Ein Problem aber bleibt:

    Zitat von atherom Beitrag anzeigen
    die "deutsche Justiz" hat schon lange den "Deutschen" vor Strafverfolgung geschützt. Glauben Sie, dass alle Ungereimtheiten (um es gelinge auszudrücken) Zufall waren? Die Geschlechtsteile einer "unerklärlich zu Tode gekommenen" 15-jährigen werden routinemäßig aufbewahrt. In diesem Fall nicht. Dr. K. hat an anderen jungen Mädchen, die sich in seine Praxis verirrten, sexuell "manipuliert", er verlor die Zulassung als Arzt und praktizierte weiter, als ob nicht wäre. Ob er nur Mitglied einer "einflußREICHER" Familie aus Süddeutschland ist (wie französische Presse schon vor einigen Jahren vermutete), oder als Agent für deutschen Geheimdienst arbeitete (wie in einer deutschen Fernsehsendung suggeriert wurde) ist zweitrangig. Tatsache ist, dass schon vor mehreren Jahren sogar auf hoher politischen Ebene zu Gunsten K.s interveniert wurde.
    Trotzdem weiß nach 30 Jahren keiner ob er getan hat, weswegen er angeklagt ist, auch wenn er tatsächlich eine zwielichtige Figur ist.

    Aber die werden ihn natürlich verurteilen. Weil sie denken, entweder er war es und seine Verurteilung dient der Sühne des Todes einer Französin, oder es erwischt keinen von uns. Ob Sie nun die Nationalität in bewusster Abgrenzung von meinem Beitrag in Anführungszeichen setzen oder nicht: Genau so wird woanders noch gedacht!
  2. #21

    Die Oberschlauen wollen Gerechtigkeit?

    Zitat von ogs Beitrag anzeigen
    Offensichtlich? Ich habe keine Ahnung. Sie?
    Ich auch nicht! Man kann hier nur auf die objektive Wahrheitsfindung der französischen Justiz hoffen. Ahnung von dem Fall und seinen Hintergründen hat doch kaum jemand der eifrigen Verurteiler hier.
  3. #22

    Es geht um Gerechtigkeit

    Zitat von Dominik Menakker Beitrag anzeigen
    Das Pariser Urteil ist nicht rechtskräftig geworden und ist auch nicht nach rechtsstaatlichen Prinzipien gefallen. Es gab keinerlei Einlassungen des Beschuldigten.

    Rechststaat bedeutet eben nicht, dem Pöbel zu frönen, sondern sich an die eigenen Regeln zu halten, auch wenns in Einzelfällen unangenehm ist.
    Der Angeklagte war ja bei dem ersten Prozess in Paris (1995) nicht anwesend.

    Es geht hier meiner Ansicht nach nicht so sehr um "Pöbel", sondern sicher schon eher um rechtsstaatliche Prinzipien und hier insbesondere um Gerechtigkeit an sich. Auch Sie müssen mit etwas Objektivität eingestehen, dass der Tod des Mädchens im Hause des Arztes von zahlreichen Merkwürdigkeiten gekennzeichnet war, die die deutsche Justiz - aus zum Teil schwer nachzuvollziehenden Gründen - nicht weiter untersucht hat. Dass ein verzweifelter Vater diese Ungereimtheiten nicht so ohne Weiteres hinnehmen will, kann man verstehen, zumal die Verdächtigungen Bamberskis in den 90er Jahren durch ein Urteil der deutschen Justiz eine gewisse Bestätigung erfuhren, denn der Arzt wurde ja 1997 wegen Vergewaltigung verurteilt (ähnliche Vorwürfe anderer Frauen konnten wegen angeblicher Verjährung nicht berücksichtigt werden). Natürlich kann man die gewaltsame Überstellung des Arztes an die französische Justiz nicht gutheissen (deswegen wird es ja in ein paar Monaten ein Verfahren gegen Bamberski geben), aber das Grundproblem eines mangelhaft untersuchten und deshalb möglicherweise von der Justiz falsch beurteilten auffälligen Todesfalls (der damals weder vom Notarzt noch vom Beschuldigten selbst ordnungsgemäss der Polizei gemeldet worden ist) bleibt. Auch in unserem Rechtsstaat verjähren Mord und Tötung nicht.
  4. #23

    .

    Zitat von Dominik Menakker Beitrag anzeigen

    Rechststaat bedeutet eben nicht, dem Pöbel zu frönen, sondern sich an die eigenen Regeln zu halten, auch wenns in Einzelfällen unangenehm ist.
    Autsch.
    Der Rechtsstaat besteht nicht zum Selbstzweck. Und wenn der Rechtsstaat versagt, wird es kompliziert.
    Da das alte Urteil ungültig war, hat es ja einen neuen Prozess gegeben. Die französische Justiz war an der Entführung wohl kaum beteiligt und hatte daher keinen Grund den Mann auszuliefern oder freizulassen. Insofern war die Aktion des Vaters eine intelligente Form sich auf unkonventionelle Weise Recht zu verschaffen - mit den Konsequenzen für sich selbst.
    Der Vater wird wohl wg seiner Beteiligung an der Tat (ich weiß nicht, wie weit die ging) zu Recht verurteilt werden.

    Man muss schon ein ziemlicher Bürokrat sein um ihm dafür nicht trotzdem Respekt zu zollen. Dabei geht es doch wohl kaum darum, dass ein solcher Verlauf nicht wünschenswert und schlecht für das Ansehen sowohl der französischen als auch der deutschen Justiz ist.
  5. #24

    Straftat oder nicht?

    Es wird hier immer wieder behauptet, der leibliche Vater Bamberski (B), bzw. seine Helfer, hätten mit der Entführung des Täters eine Straftat begangen. Der Wahrheitsgehalt dieser Behauptung muss aber erst noch durch das erkennende Gericht in Frankreich geprüft werden. Das deutsche Grundgesetz spricht gegen eine Straftat. Absatz 3 und 4 von Art. 20, GG lauten:

    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Die deutsche Rechtsprechung ist also an Gesetz und Recht gebunden. Setzt sie sich darüber hinweg, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, WENN ANDERE ABHILFE NICHT MÖGLICH IST. Gemäß Analogieschluss muss man hier B dasselbe Recht wie einem Deutschen einräumen. Es ist sicherlich auch unbestritten, dass B mehr als 2 Jahrzehnte versucht hat, alle Rechtsmittel auszuschöpfen.

    Ist denn der Verdacht begründet, dass sich die Rechtsprechung in Kempten und München im gegenständlichen Fall bewusst über Recht und Gesetz hinweggesetzt hat, oder lag einfach nur Schlamperei vor?

    1. Die deutschen Ermittler haben sich damals weder zu Spuren einer Vergewaltigung geäußert, noch bzgl. Spermaspuren. Das Blut im Slip des Opfers und die „weiße Flüssigkeit“ an der Scheide des Opfers wurden VORSCHRIFTSWIDRIG nicht archiviert.

    2. Das Opfer starb laut einem Gutachten an einer kontraindizierten Kobalt-Ferrlecit-Injektion aus der Hand von Dr. K.

    3. Der Staatsanwaltschaft war bekannt, dass schon die erste Ehefrau von Dr. K. an einer Kobalt-Ferrlecit-Injektion aus seiner Hand verstorben war.

    4. Dr. K hat bei den Umständen des Todes (z.B. Todeszeitpunkt, angebliche Todesursache Sonnenstich) nachweislich mehrfach gelogen.

    5. Mediziner stellten direkt nach dem Tod des Opfers fest, dass eine äußere Verletzung an der Scheide vorlag.

    6.1. Ausgerechnet die Geschlechtsorgane des Opfers sind spurlos verschwunden. 6.2. Und ausgerechnet der dazugehörige pathologische Befund ist spurlos verschwunden.

    7. Nach 2 Tagen wollte die „ermittelnde“ Staatsanwaltschaft in Übertretung ihrer Kompetenz den Leichnam einäschern lassen. Dies wurde einzig durch das energische Eingreifen von B verhindert.
  6. #25

    Straftat, wirklich?

    8. Nach dem Tod Kalinkas haben die Eltern der ersten Ehefrau von Dr. K ebenfalls versucht, Mordanklage zu erheben, weil ihre Tochter auf die gleiche Art ums Leben gekommen war. Auch hier schlug die Staatsanwaltschaft das Verfahren nieder.

    9. Bis heute wurde gegen die damals zuständigen Staatsanwälte und Richter kein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt eingeleitet (beides Offizialdelikte).

    10. Dr.K wurde 1997 in Kempten wegen Vergewaltigung einer 16-jährigen Patientin, die er zuvor narkotisiert hatte, zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. § 177 (4) StGB lautet: „Auf Freiheitsstrafe NICHT UNTER FÜNF JAHREN ist zu erkennen, wenn der Täter … das Opfer durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.“

    11. Nach diesem Prozess meldeten sich 5 weitere Frauen, die Dr. K ebenfalls auf die gleiche Art und Weise vergewaltigt hatte. Die deutsche Staatsanwaltschaft schlug alle Strafverfahren nieder.

    12. In der Sendung "Das tote Mädchen am Bodensee" (WDR, 28.03.2011)
    http://www.ardmediathek.de/ard/servl...mentId=6787970
    sagen weitere Opfer aus, die ebenfalls als Patientinnen von Dr. K betäubt und missbraucht wurden.

    13. Mit einem unvoreingenommenen Verfahren in München konnte B nun wirklich nicht mehr rechnen. Bekanntlich gibt die Münchener Justiz Fehler - seien diese absichtlich oder irrtümlich geschehen - nur sehr, sehr ungern zu. Stattdessen wird lieber das Recht gebeugt, um Fehlurteile fortschreiben zu können (Stichwort: Amigoprozesse). Der Präsident des OLG München ist immer auch zugleich Präsident des bayerischen Verfassungsgerichts. Eine Möglichkeit das Verfahren in ein anderes deutsches Bundesland zu verlegen, gab es nicht.

    14. B bzw. seine Helfer haben sicherlich auch nicht die Verhältnismäßigkeit überschritten. Die Verletzungen des Dr.K. beruhen einzig auf seiner Gegenwehr während der Festnahme.

    Weitere Info:

    http://sebastien.barde.pagesperso-or...e/resume3.html

    http://www.fr-online.de/politik/buch...6,3355836.html

    http://www.burks.de/burksblog/2010/0...emokratie-halt
  7. #26

    Entschuldigung, hier ist jetzt hoffentlich der korrekte Link

    http://sebastien.barde.pagesperso-or...e/resume3.html
  8. #27

    im Namen des Vaters.....

    Wer diesen Fall verfolgt hat, muss zu dem Schluss kommen,dass viele Indizien gegen den Angeklagten sprechen. Er wurde verurteilt, aber die deutsche Justiz? handelte nicht.
    Den Vater des Opfers sollte man hier nicht , auch nur in die Nähe des mutmasslichen Täters rücken.
    Ich möchte mich nicht als Richter aufspielen, aber da ich den Fall schon seit Jahren verfolge, mit seinen vielen Ungereimtheiten, bin ich der Meinung, dieser *Arzt* sollte die ganze Härte des Gesetzes und wenn schon.. auch des französischen erfahren.
    Mit Sicherheit hätte ich genau so gehandelt wieder Vater.
  9. #28

    Der Fall "Peggy" und die bayerische Justiz

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    15 Jahre Haft fordert die Staatsanwaltschaft, die Verteidigung betont die Unschuld des Angeklagten: Der deutsche Arzt Dieter K. steht in Paris vor Gericht, vor fast 30 Jahren soll er seine Stieftochter ermordet haben. Am Samstagabend soll das Urteil gesprochen werden.

    http://www.spiegel.de/panorama/justi...793366,00.html
    http://www.sueddeutsche.de/kultur/do...itet-1.1176436


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