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Urteil im Gema-Streit: YouTube muss alle neuen Uploads prüfen

dapdJetzt könnte es für YouTube teuer werden: Ein Gericht hat entschieden, dass die Plattform bei jedem neuen Upload prüfen muss, ob der Beitrag die Rechte von Gema-Mitgliedern verletzt. Es geht derzeit nur um sieben Werke, doch die umfassende Prüfpflicht könnte leicht auf weitere Stücke ausgeweitet werden.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...828801,00.html
  1. #110

    der kleiner aber feine Unterscheid

    Zitat von Kurt2.1 Beitrag anzeigen
    Jeder 12jährige weiß auch, wie man Ladendiebstahl begeht.
    Und was sagt uns das jetzt? Ladendiebstahl ist strafbar... der Einsatz eines Proxies ist legal, genauso wie das Streamen zum privaten Genuß eines Content.
    Osterhasen mit Weihnachtsmännern zu vergleichen bringt einfach nichts... das hat mir schon vor 20 Jahren unsere Mathelehrerin eingebläut.
  2. #111

    naja

    Zitat von salamicus Beitrag anzeigen
    ...ale Räder stehen still, wenn der Konsument es will. Kein stumpfsinniges Gedudel mehr, keine dubiosen Konsolen/PC-Spiele mehr. Schachclub, Instrument oder Singen lernen und dieser ganzen blöden Quatschwelt, ob off- oder online, endlich den Abschiedskuss geben.
    naja.. wenn sie singen oder Musik spielen kommt ein Stoßtrub der GEMA...
    Von wegen Rechte der Künstler
    ;-)
  3. #112

    Das Urteil des LG Hamburg in der Streitsache Gema gegen Google / Youtube kommt ja im Kern zu dem Schluss, dass Google/Youtube einer Störerhaftung unterliegt. Lösgelöst von der Musik- und Videobranche ist dieses Urteil auch wegweisend für alle Rechteinhaber. So hat jeder Mensch ein Recht auf das eigene Bild. Somit könnte künftig Facebook dazu aufgefordert und verklagt werden, Fotos von Personen die ohne deren Zustimmung von seinen Mitgliedern hochgeladen werden, zu löschen oder unkenntlich zu machen. Das ist im Grunde genommen ein Fortschritt und wird so manche Knipsbessenen vielleicht dazu bringen, sich vorher die Genehmigung einzuholen, bevor sie das Foto des volltrunkenen Chefs von der Jubiläumsfeier in Netz stellen. Was nun den Streit der Gema mit Google / Youtube angeht, geht es hier ja hauptsächlich ums Geld. Google / Youtube will seine zig Milliarden Euro an Werbeeinnahmen nicht teilen bzw. keinen fairen Preis an die Gema abführen. Für diesen Fall bleibt es doch der Gema unbenommen, ein eigenes Video-/Musik-Portal zu gründen und sich geeignete Werbepartner zu suchen.
  4. #113

    Kein Titel.

    Zitat von Hemul Beitrag anzeigen
    Die kleinen Italiener, besungen von unserer Conny dürfen also neben anderen nicht mehr als Filmuntermalung für Youtube Videos dienen?

    Nun denn, die einzige Alternative zu solch einem Unsinn - das Lied hört sich eh keiner mehr freiwillig an - ist, die Musikindustrie vollkommen zu ignorieren und gar keine GEMA-Musik mehr zu kaufen oder anzuhören. Es gibt viele gute Interpreten die bewusst sich nicht von der GEMA vertreten lassen. Das diese Musik dennoch .......
    Das Kranke ist, dass man selbst wenn man eine Veranstaltung nur mit GEMA-freier Musik vernastaltet, beweisen muss, dass die gespielten Stücke wirklich Gema-frei sind...

    Das ist wirklich nicht mehr zu verstehen. In diesem Fall wird mal wieder der Rechtsstaat Deutschland auf den Kopf gestellt. Aber das wünschen die Rechtevertreter ja irgendwie ständig...
  5. #114

    >|-) <--- bedeutet: Ich habe keinen Schimmer, äußere mich aber.

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Jetzt könnte es für YouTube teuer werden: Ein Gericht hat entschieden, dass die Plattform bei jedem neuen Upload prüfen muss, ob der Beitrag die Rechte von Gema-Mitgliedern verletzt. Es geht derzeit nur um sieben Werke, doch die umfassende Prüfpflicht könnte leicht auf weitere Stücke ausgeweitet werden.

    Urteil im Gema-Streit: YouTube muss alle neuen Uploads prüfen - SPIEGEL ONLINE
    Ich habe TapIn. Ich brauche keine Videos...
  6. #115

    Ja und?

    Zitat von darksystem Beitrag anzeigen
    Bei 60 Stunden Videomaterial pro Minute ist eine manuelle Prüfung unmöglich, und eine automatische Prüfung lässt "immer" etwas durch oder verursacht massive Kolleteralschäden.
    Mission: Impossible für YouTube.
    Dann werden sich Firmen wie Rapidshare in Zukunft ja noch wärmer anziehen dürfen. Denn die Haftung als "Störer" dürfte diese Firmen genauso betreffen.
    Zum einen gibts jede Menge anderer Videochannels, welche die GEMA vergüten und wo´s keine Sperrvermerke gibt. Wenn soviel Material beo youtube hochgeladen wird, dann sag´ ich mal: Das ist das Problem von youtube. Dann müssen halt mal ein paar hundert Leute zusätzlich eingestellt werden, die dann prüfen.

    Rapidshare hat das Totenhemd schon an. Die Beerdigung folgt in absehbarer Zeit.
  7. #116

    Das Problem ist doch, das die GEMA für ein total veraltetes System steht. Hier muss angesetzt werden, es kann nicht sein, dass ein Song aus dem Jahre 1967 nicht zum Allgemeingut einer Gesellschaft gehört. Das aktuelle Clips geschützt werden müssen, sollte doch auch wirklich jedem klar.
  8. #117

    #39

    Zitat von Methados Beitrag anzeigen
    was hat das ansehen von musikvideos (deren sinn einzig und allein das bewerben des künstlers/der musik ist) und ladendiebstahl gemeinsam ?
    raten Sie mal über welchen kanal richtig gute musiker heutzutage noch ihr publikum erreichen ?
    Is' ok - und Strom kommt aus der Steckdose.

    Zitat von Methados Beitrag anzeigen
    sie stehen bestimmt auf bohlen & den ganzen einheitsbrei, ist ihr gutes recht. doch sollten sie jungen aufstrebenden künstlern nicht die wahl nehmen, sich ohne DSDS & bohlen und knebelverträge der musikmoloche einen namen zu machen.
    Was hat mein (unterstellter) Musikgeschmack mit meiner Meinung und mit meinem Rechtsbewusstsein zu tun - richtig! Nichts.

    Jungen, aufstrebenden Künstlern steht es frei, sich im Internet zu präsentieren. Selten von soviel Scheinheiligkeit gehört. Priatenwähler?
  9. #118

    Zitat von pom_muc Beitrag anzeigen
    Selbstverständlich.

    Und in 10 Jahren kann man dann die Anonymität des Netzes beenden.
    Ich sehe zwar nicht, dass die Durchsetzung des Verbots der ungenehmigten Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte in irgend einer Weise die Anonymität im Netz bedrohen soll, aber andererseits sehe ich auch nicht ein, warum man denn unbedingt anonym sein muss, wenn man irgend was veröffentlicht. Jeder, der ein Flugblatt unter die Leute bringt, muss darauf angeben, wer presserechtlich dafür verantwortlich ist. Dasselbe sollte auch im Internet gelten.
  10. #119

    ...

    Zitat von darksystem Beitrag anzeigen
    Die Landgerichte Hamburg und Köln treffen bei technikrelevanten Urteilen immer wieder zutiefst fragwürdige Entscheidungen.
    Die Sprüche der Richter dort sind nicht nur völlig weltfremd, sondern auch von einer erschreckenden Willfährigkeit zugunsten der Content-Mafia geprägt.

    Es wird Zeit, dass hierzu höhere Instanzen Recht sprechen, an dem sich dann auch die Hamburger und Kölner Richterschaft orientieren muss.

    Deutschlands Abmahnraubritter wissen schon zu genau, warum sie fast ausschliesslich in Hamburg und Köln Klagen einreichen. Das Land braucht heir eindlich eine einheitliche Rechtsprechung mit Augenmaß.. auch für die Wirklichkeiten des Informationszeitalters.








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