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Urteil: Gericht erlaubt anonyme Hotspot-Nutzung

SPIEGEL ONLINEDas Landgericht München hat entschieden, dass Betreiber öffentlicher W-Lan-Hotspots ihre Nutzer nicht nach ihrem Namen fragen müssen. Geklagt hatte ein Betreiber gegen einen anderen. Für Missbrauch haftet der Hotspot-Betreiber aber trotzdem.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...844617,00.html
  1. #1

    Schöne neue Welt

    Die Banken haften nun für ihre kriminellen Kunden, der Staat für die Autofahrer die irgendjemanden auf den staatlichen Strassen verletzen, die Post für alle Pakete mit illegalem Inhalt, EBay für die Hehler und Familien für ihren kriminellen Nachwuchs. Man erfindet hier Gesetze für die virtuelle Welt, die man sich niemals in der realen Welt trauen würde. Jedenfalls in keiner, die etwas mit einem liberalen demokratischen Umfeld zu tun hätte.
  2. #2

    Zitat von r. schmidt Beitrag anzeigen
    Die Banken haften nun für ihre kriminellen Kunden, der Staat für die Autofahrer die irgendjemanden auf den staatlichen Strassen verletzen, die Post für alle Pakete mit illegalem Inhalt, EBay für die Hehler und Familien für ihren kriminellen Nachwuchs. Man erfindet hier Gesetze für die virtuelle Welt, die man sich niemals in der realen Welt trauen würde. Jedenfalls in keiner, die etwas mit einem liberalen demokratischen Umfeld zu tun hätte.
    Ich soll mein WLAN ja nur nach dem zum Zeitpunkt der Einrichtung bestehenden Stand der Technik absichern. Das sollte zumutbar sein. Wenn ich mein Auto nicht abschließe und wertsachen auf den beifahrersitz lege bekomme ich auch bei einem Diebstahl Probleme mit der Versicherung, wenn ich eine Waffe ungeschütz rumliegen lasse muss ich mich auch dafür verantworten.
  3. #3

    Zitat von Maja0301 Beitrag anzeigen
    Ich soll mein WLAN ja nur nach dem zum Zeitpunkt der Einrichtung bestehenden Stand der Technik absichern. Das sollte zumutbar sein.
    Mein WLAN wurde etwa anno 2000 in meiner Studentenbude eingerichtet. Mittlerweile bin ich vier mal umgezogen, "mein" WLAN ist mit umgezogen ohne neu eingerichtet zu werden. Mittlerweile sind natürlich auch alle Komponenten schon mindestens ein mal getauscht worden ohne dass das WLAN neu eingerichtet wurde. Mein WLAN ist so in etwa wie die Axt des Großvaters bei Terry Pratchett. "Stand der Technik" war übrigens damals unverschlüsselt bzw. WEP(was heutzutage praktisch dasselbe ist).
  4. #4

    Zitat von Maja0301 Beitrag anzeigen
    Ich soll mein WLAN ja nur nach dem zum Zeitpunkt der Einrichtung bestehenden Stand der Technik absichern. Das sollte zumutbar sein. Wenn ich mein Auto nicht abschließe und wertsachen auf den beifahrersitz lege bekomme ich auch bei einem Diebstahl Probleme mit der Versicherung, wenn ich eine Waffe ungeschütz rumliegen lasse muss ich mich auch dafür verantworten.
    Oh man. Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Um bei ihrem Beispiel zu bleiben. Wenn ich mein Auto nicht abschliesse, es wird geklaut und damit wird ein Banküberfall (Oder um bei dem Beispiel Urheberrechts"verletzung" zu bleiben wohl eher eine Geschwindigkeitsübertretung) begangen, dann werde ich ja wohl dafür nicht zur Verantwortung gezogen.
  5. #5

    Zitat von Maja0301 Beitrag anzeigen
    Ich soll mein WLAN ja nur nach dem zum Zeitpunkt der Einrichtung bestehenden Stand der Technik absichern. Das sollte zumutbar sein. Wenn ich mein Auto nicht abschließe und wertsachen auf den beifahrersitz lege bekomme ich auch bei einem Diebstahl Probleme mit der Versicherung, wenn ich eine Waffe ungeschütz rumliegen lasse muss ich mich auch dafür verantworten.
    Wenn Sie ein Cabrio offen stehenlassen, kriegen Sie so lange keine Probleme mit der Versicherung, solange die Fenster oben sind.
    Wer also in einem offenen WLAN uU bestimmte Ports sperrt, sollte also die virtuellen Fenster hochgekurbelt haben ;)
  6. #6

    Die Frage ist aber doch:

    Zitat von gibbonnobbig Beitrag anzeigen
    Wenn Sie ein Cabrio offen stehenlassen, kriegen Sie so lange keine Probleme mit der Versicherung, solange die Fenster oben sind.
    Wer also in einem offenen WLAN uU bestimmte Ports sperrt, sollte also die virtuellen Fenster hochgekurbelt haben ;)
    Wieso?
    Wieso kann jeder, falls das ohne mein Wissen und Zutun geschieht für mich straffrei und ohne Schadenersatzforderungen an mich, meine fiktiven Werkzeuge, Privatgelände, Fahrräder, Kleidungsstücke, Fensterausblicke u.s.w. nutzen, mein WLAN aber nicht?
    Wenn jemand von meinem Grundstück aufs Nachbargrundstück gelangt und dort Blumen klaut, weil die Mauern zur Straße zu hoch sind und meine Gartentüre offen war, hafte ich doch auch nicht.
  7. #7

    Ergänzung

    um diesen Kommentar zu konkretisieren: unser Pseudo-Wlan-Nutzer klaut die Blumen nicht aus Nachbars Garten, er macht nur ein Foto und nimmt vielleicht ne Nase voll von dem betörenden Duft mit ....... die Blumen selbst lässt er unbeschädigt stehen.......
  8. #8

    Bitte keine Urheberrechtsdebatte

    Zitat von abstrusius Beitrag anzeigen
    um diesen Kommentar zu konkretisieren: unser Pseudo-Wlan-Nutzer klaut die Blumen nicht aus Nachbars Garten, er macht nur ein Foto und nimmt vielleicht ne Nase voll von dem betörenden Duft mit ....... die Blumen selbst lässt er unbeschädigt stehen.......
    Nein, meiner klaut die Blumen.
    Aber nehme ich doch einfach den Nachbarn auf der anderen Seite mit in die Story, das ist der Zoo und die illegalen Meineheckeüberkletterer klauen keine Affen und beschädigen auch keine Löwen, sie machen nur ein Foto und das mit dem betörenden Duft werden sie in diesem Beispiel vermutlich sogar vermeiden.
    Auch hier hafte ich nicht. Jeder meiner Nachbarn würde wohl ggf. den Rat bekommen, auf seinem Grundstück auf seine Kosten Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, ja, ich werde evt. noch bedauert weil es nur durch die unzureichende Sicherung meiner Nachbarn zum Betreten meines Rasens kommt denn mein fiktiver Garten an sich ist völlig uninteressant.
  9. #9

    Noch konkreter:

    Öffentliche Telefonzellen (es soll Sie ja vereinzelt noch geben). Die derzeitigen Gesetzesbeugungen, die zu der Zeit Ihren Anfang nahmen als es noch massenhaft diese öffentl. Zellen gab, verlangen ja auch nicht das ich mich mit Personalausweis identifiziere um Sie nutzen zu können. Das wäre aber nach der immer noch praktizierten Gesetzesbeugung die notwendige Konsequenz im Sinne der Gleichbehandlung (Gleichstellung). Ich kann schließlich im so unerkannt genutzen öffentlichen Netz alles mögliche tun, wie zum Bspl.:
    Kriminelle Vereinigungen iniziieren, bedrohende, nötigende, erpresserische - etc. Anrufe tätigen.
    Per akkustischem Modem Faxe versenden und ins Internet gehen und alle möglichen bösen Sachen machen.
    Vom bösen Raubkopieren bis hin zu ... .


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