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Urteil: Entschädigung auch bei*Flugausfall*wegen technischen Defekts fällig

Maschine kaputt, Abflug verschoben - und die Airline will wegen eines seltenen technischen Problems keine Entschädigung zahlen: Passagiere eines Flugs von Teneriffa gingen vor Gericht und klagten wegen "erheblicher Verspätung". Zu Recht, urteilten die Richter.

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/...794638,00.html
  1. #1

    Endlich - kann man sagen.

    Endlich - kann man sagen.

    So einen "seltenen technischen Defekt" hatte ich zweimal bei einem innerdeutschen Flug während eines Fußballspiels bei der WM bzw. auch EM. Immer bei wichtigen Spielen mit der Deutschen Mannschaft fielen Flüge aus...
    Bei einer Beschwerde über das Bundesluftfahrtamt argumentierte die Lufthansa, ein Ventil sei defekt gewesen, daher der Flugausfall... komisch nur, das nach dem Spiel der Flugbetrieb sich schlagartig normalisierte... eine Entschädigung wurde natürlich abgelehnt.
  2. #2

    Nicht wirklich neu...

    Das ist nur eine Bestätigung der Rechtsprechung des EuGH.

    Ich mache zur Zeit das 2. Mal Ansprüche gegen eine Fluggesellschaft wg. Verspätung geltend. Vor 3 Jahren hat mir Delta Airlines nach einigen Schriftwechseln die Entschädigung gezahlt. Dieses Jahr hatte eine Air-France-Maschine von Paris nach Boston mehr als 4 Stunden Verspätung. Bislang lehnt Air-France die Ansprüche ab und begründet dies mit "Flugsicherheit". Entscheidend ist aber, welche Gründe konkret vorgelegen haben: Lagen sie in der Sphäre der Fluggesellschaft (z.B. defekte Maschine) oder außerhalb (Überlastung des Luftraumes, Nebel etc.). Versuchen Sie das mal als Passagier herauszubekommen. So tragen Sie das volle Prozessrisiko. Erforderlich wäre es, wenn die Flugsicherung in einem öffentlichen Portal die Gründe aufführt, die zu bestimmten Zeiten Flugbewegungen beeinträchtigt haben.

    Leider gibt es auch keine Möglichkeit, mit anderen Fluggästen im nachhinein Kontakt aufzunehmen, um gemeinsam gegen die Fluggesellschaft vorgehen. So ist jeder auf sich selbst gestellt.

    Außerdem: Versuchen Sie mal, eine reguläre E-Mail-Adresse von Air-France oder Delta-Airlines in Erfahrung zu bringen. Oder eine Telefonnummer! Mit den veröffentlichten Telefonnummern können Sie nur Flüge buchen, nichts anderes. Erst nach langem Suchen habe ich Adressen der Firmen (Paris und GB) herausbekommen. Das dürfte System haben.
  3. #3

    Ist ein Ding!

    Zitat von Ernst49 Beitrag anzeigen
    Ich mache zur Zeit das 2. Mal Ansprüche gegen eine Fluggesellschaft wg. Verspätung geltend. Vor 3 Jahren hat mir Delta Airlines nach einigen Schriftwechseln die Entschädigung gezahlt. Dieses Jahr hatte eine .....
    Wegen einer Verspaetung von 4 Stunden soviel Aufwand? Haben Sie das noetig oder sind Sie Berufsquerulant?
    Da liest man ein bischen,ein Kaffee und das wars.
    P.S. Ich fliege beruflich ziemlich oft,weiss also wovon ich rede.
  4. #4

    Bin kein Querulant

    Zitat von juanth Beitrag anzeigen
    Wegen einer Verspaetung von 4 Stunden soviel Aufwand? Haben Sie das noetig oder sind Sie Berufsquerulant?
    Da liest man ein bischen,ein Kaffee und das wars.
    P.S. Ich fliege beruflich ziemlich oft,weiss also wovon ich rede.
    Wir waren jeweils 4 Personen, das macht zusammen bei mehr als 4 Stunden Verspätung 2.400 €. Ich habe leider nicht genug Geld, um auf diesen Betrag, auf den ich aufgrund EU-Recht Anspruch habe, verzichten zu können.

    Wenn Sie aber so viel Geld haben, gebe ich Ihnen gerne meine Kontonummer und begleichen die Schuld der Fluggesellschaft, dann kann ich mir den Aufwand in der Tat sparen.

    Man ist kein Querulant, wenn man schlicht seine Ansprüche in ordentlicher Weise geltend macht.
  5. #5

    Anspruchsdenken

    Zitat von Ernst49 Beitrag anzeigen
    Wir waren jeweils 4 Personen, das macht zusammen bei mehr als 4 Stunden Verspätung 2.400 €. Ich habe leider nicht genug Geld, um auf diesen Betrag, auf den ich aufgrund EU-Recht Anspruch habe, verzichten zu können.
    Wenn Sie aber so viel Geld haben, gebe ich Ihnen gerne meine Kontonummer und begleichen die Schuld der Fluggesellschaft, dann kann ich mir den Aufwand in der Tat sparen.
    Man ist kein Querulant, wenn man schlicht seine Ansprüche in ordentlicher Weise geltend macht.
    Sie wundern sich aber nicht,wenn wg Passagieren wie Ihnen die Ticketpreise immer weiter steigen,oder?
    Zum Anderen: Ploetzlich ist EU-Recht ne tolle Sache?? Sonst immer ueber die EU meckern, aber wenns der eigenen Tasche dient,dann mal druf auf die Firmen.
  6. #6

    EU Recht ist häufig eine gute Sache für den deutschen Verbraucher

    Zitat von juanth Beitrag anzeigen
    Sie wundern sich aber nicht,wenn wg Passagieren wie Ihnen die Ticketpreise immer weiter steigen,oder?
    Zum Anderen: Ploetzlich ist EU-Recht ne tolle Sache?? Sonst immer ueber die EU meckern, aber wenns der eigenen Tasche dient,dann mal druf auf die Firmen.
    Die Ticketpreise steigen nicht, wenn Fluggesellschaften wegen technischer Probleme Entschädigungen zahlen müssen, sondern wenn sie nicht willens sind, ihre Technik auf Vordermann zu halten.
  7. #7

    Entschädigungen sind vollkommen korrekt.

    Zitat von juanth Beitrag anzeigen
    Wegen einer Verspaetung von 4 Stunden soviel Aufwand? Haben Sie das noetig oder sind Sie Berufsquerulant?
    Da liest man ein bischen,ein Kaffee und das wars.
    P.S. Ich fliege beruflich ziemlich oft,weiss also wovon ich rede.
    Ausfälle wegen technischer Mängel müssen nicht sein. Wenn die Fluggesellschaften nicht zahlen müssten, hätten wir Verhältnisse wie bei der Deutschen Bahn. Die erlauben sich ihre Frechheiten auch nur, weil es sie ja nichts kostet, die Reisenden regelmäßig irgendwann und in irgendeinem Zustand im Zweifelsfall noch nicht mal an ihrem Zielort abzukippen.
  8. #8

    Entschädigungen

    Zitat von opar Beitrag anzeigen
    Wenn die Fluggesellschaften nicht zahlen müssten, hätten wir Verhältnisse wie bei der Deutschen Bahn. Die erlauben sich ihre Frechheiten auch nur, weil es sie ja nichts kostet, die Reisenden regelmäßig irgendwann und in irgendeinem Zustand im Zweifelsfall noch nicht mal an ihrem Zielort abzukippen.
    Das stimmt nicht. Eisenbahnverkehrsunternehmen müssen bei Verspätungen ebenfalls Entschädigungen zahlen. Und das tut die Deutsche Bahn auch, ohne dass erst geklagt werden muss. Anders als einige Fluggesellschaften (auch deutsche) die auf Entschädigungsforderungen erstmal gar nicht reagieren und überhaupt erst nach verlorenem Prozess zahlen.

    Im Übrigen finde ich es völlig in Ordnung, dass bei Flugausfällen und Verspätungen Entschädigungen fällig werden. Die Fluggesellschaften können sich nun nicht mehr auf eine Flieg-ich-heut-nicht-flieg-ich-morgen-Mentalität zurückziehen. Gut, über die Fristen und die Beträge kann man streiten. 600 EUR bei 4 Stunden Verspätung eines Fernflugs, da ist mit etwas "Glück" der Ticketpreis und noch etwas mehr wieder drin.
  9. #9

    Durchsetzung

    Das Problem ist, dass man als normaler Passagier kaum eine Möglichkeit hat, seine Rechte durchzusetzen. Die Fluggesellschaft zahlt prinzipiell nicht. Wenn man dann seine Rechte gerichtlich durchsetzen will, scheitert das bereits daran, dass kaum ein Rechtsanwalt bei dem geringen Streitwert bereit ist, eine Klage einzureichen, es sei denn, Sie zahlen den Rechtsanwalt nach Stunden. Den Aufwand, der den Streitwert in der Regel weit übersteigt, müssen Sie dann aber selbst zahlen, auch wenn Sie gewinnen. Das wissen die Fluggesellschafte, und deshalb können sie es sich leisten, prinzipiell erst mal nicht zu zahlen.


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