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Urteil: Entschädigung auch bei*Flugausfall*wegen technischen Defekts fällig

Maschine kaputt, Abflug verschoben - und die Airline will wegen eines seltenen technischen Problems keine Entschädigung zahlen: Passagiere eines Flugs von Teneriffa gingen vor Gericht und klagten wegen "erheblicher Verspätung". Zu Recht, urteilten die Richter.

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/...794638,00.html
  1. #10

    @ eigene_meinung

    Zitat von eigene_meinung Beitrag anzeigen
    Das Problem ist, dass man als normaler Passagier kaum eine Möglichkeit hat, seine Rechte durchzusetzen. Die Fluggesellschaft zahlt prinzipiell nicht. Wenn man dann seine Rechte gerichtlich durchsetzen will, scheitert das bereits daran, dass kaum ein Rechtsanwalt bei dem geringen Streitwert bereit ist, eine Klage einzureichen, es sei denn, Sie zahlen den Rechtsanwalt nach Stunden. Den Aufwand, der den Streitwert in der Regel weit übersteigt, müssen Sie dann aber selbst zahlen, auch wenn Sie gewinnen. Das wissen die Fluggesellschafte, und deshalb können sie es sich leisten, prinzipiell erst mal nicht zu zahlen.
    Ziemlicher Unfug, den Sie da schreiben. Nichts ist einfacher, als eine Klage nach EGV Nr. 261/2004 zu pinseln. Im Übrigen gibt es inzwischen Anwälte, die darauf spezialisiert sind und die Klagen wie am Fließband fertigen.

    Und was die Meldung des Spiegel angeht, fasst man sich an den Kopf: Denn die Rechtsprechung, wonach technische Mängel keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne des Art. 5 Abs. 3 EGV Nr. 261/2004 darstellt, ist Rechtsprechung des EuGH wie auch des BGH.


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