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Urteil in Dresden: Verwaltungsgericht kippt Extremismusklausel

dapdRückschlag für Familienministerin Kristina Schröder: Das Verwaltungsgericht Dresden hat die von ihr eingeführte Extremismusklausel für rechtswidrig erklärt. Die Opposition in Bund und Land fordert die Ressortchefin auf, den umstrittenen Passus umgehend zu streichen.

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...829798,00.html
  1. #1

    Im Einzelnen beinhaltet die Erklärung ein schriftliches Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und eine Verpflichtung, im Rahmen ihrer Vereinstätigkeiten den Anschein der Unterstützung "extremistischer Strukturen" auszuschließen und nur mit solchen Partner zusammenzuarbeiten, die die "Ziele des Grundgesetzes" teilen.

    erklären was daran falsch sein soll?
    wenn jemand gegen die freiheitlich demokratischen Grundordnung ist der soll wohl auch noch unterstützt werden?nein danke
  2. #2

    Das ist nicht der Punkt!

    Zitat von mitdenker1 Beitrag anzeigen
    Im Einzelnen beinhaltet die Erklärung ein schriftliches Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und eine Verpflichtung, im Rahmen ihrer Vereinstätigkeiten den Anschein der Unterstützung "extremistischer Strukturen" auszuschließen und nur mit solchen Partner zusammenzuarbeiten, die die "Ziele des Grundgesetzes" teilen.

    erklären was daran falsch sein soll?
    wenn jemand gegen die freiheitlich demokratischen Grundordnung ist der soll wohl auch noch unterstützt werden?nein danke
    Das ist nicht der Punkt! Es geht darum, dass Vereine etc., die Fördermittel beantragen, durch das Gesetz verpflichtet werden sollen, bei ihren "Partnern" Gesinnungsschnüffelei zu betreiben. Außerdem sind viele Formulierungen - wie das Gericht feststellt - zu schwammig, um es als Rechtsnorm anwenden zu können.
  3. #3

    Zitat von mitdenker1 Beitrag anzeigen
    erklären was daran falsch sein soll?
    wenn jemand gegen die freiheitlich demokratischen Grundordnung ist der soll wohl auch noch unterstützt werden?nein danke
    Da hat wohl jemand nicht mitgedacht.

    Es werden nur Vereine unterstützt welche UNSERE demokratische Weltanschauung für "richtig" anerkennen?

    Wir haben wohl verlernt zwischen Extremisten, Verfassungsfeinden und einfach nur anders Denkenden zu unterscheiden, mhm?
  4. #4

    Die Klausel ist gut und wichtig,

    denn es kann nicht sein, dass der Staat linke Verfassungsfeinde fördert. Die Klausel muss daher nur modifiziert werden. Gegen die Klausel, die Manuela Schwesig einführte, beschweren sich die Leute nicht, die sich über Frau Schröder aufregen, denn die geht ja nur "gegen rechts".

    Dabei ist auch die Gleichsetzung von "rechten" Positionen innerhalb des demokratischen Spektrums mit rechtsextrem/rechtsradikal ein Eingriff in die vom GG garantierte freie Meinungsäußerung und freie politische Willensbildung, und somit selbst verfassungsfeindlich.
  5. #5

    Da hat doch diese Woche jemand gesagt, die Schröder sei eine absolute Nullnummer. Dem kann man nur zustimmen. Es wird langsam Zeit, dass diese Weiberwirtschaft in Berlin zu Ende geht. Die ersten Anzeichen sehen wir schon: Berlusconi ist weg, Sarkozy ist schon auf dem Weg dahin. Bald steht Mutti ganz alleine vor dem Scherbenhaufen, den unsere Konserativen angerichtet haben. Und dann kommt die SPD. Jung, dynamisch und zu nichts zu gebrauchen. Danke, mir reichts bald. Ich werde bald nicht mehr wählen.
  6. #6

    Zitat von mitdenker1 Beitrag anzeigen
    Im Einzelnen beinhaltet die Erklärung ein schriftliches Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und eine Verpflichtung, im Rahmen ihrer Vereinstätigkeiten den Anschein der Unterstützung "extremistischer Strukturen" auszuschließen und nur mit solchen Partner zusammenzuarbeiten, die die "Ziele des Grundgesetzes" teilen.

    erklären was daran falsch sein soll?
    wenn jemand gegen die freiheitlich demokratischen Grundordnung ist der soll wohl auch noch unterstützt werden?nein danke
    Sehen Sie, es gibt Ideale und es gibt die reale Praxis. In der realen Praxis sollte mit diesem Passus die Vereine enweder Denunziantenarbeit leisten und auf Linie gebracht werden oder auf Förderung verzichten. Und bedrohlich für unsere freiheitliche demokratische Ordnung sind nach Ansicht unseres öffentlichen Dienstes häufig Vereine die sich kritisch mit den Schattenseiten von Politikern und Justiz befassen, während sich Vereine die klar gegen Bürgerrechte aber auf Linie der sogenannten etablierten Parteien agieren sich bester Unterstützung erfreuen, siehe die Stiftungen der Parteien.
  7. #7

    Die Extremismusklausel ist eine gute Idee, ...

    ... sie muss jetzt halt noch mal überarbeitet und verbessert werden. Ist doch klar, dass der Staat keine Staatsfeinde fördern darf und dass wichtige Posten von staatstreuen Bürgern besetzt werden müssen. (imho)
  8. #8

    Klausel

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Rückschlag für Familienministerin Kristina Schröder: Das Verwaltungsgericht Dresden hat die von ihr eingeführte Extremismusklausel für rechtswidrig erklärt. Die Opposition in Bund und Land fordert die Ressortchefin auf, den umstrittenen Passus umgehend zu streichen.

    Urteil in Dresden: Verwaltungsgericht kippt Extremismusklausel - SPIEGEL ONLINE
    Nach dieser Klausel dürfte der Bundestag keine Gelder mehr bekommen.
    Wäre vielleicht gar nicht schlecht.
  9. #9

    Gute Arbeit Herr Verwaltungsrichter!

    Gott sei Dank haben wir unabhängige Gerichte, die eine unerfahrene Ministerin in die Schranken weisen!








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