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Urteil in Dresden: Verwaltungsgericht kippt Extremismusklausel
dapdRückschlag für Familienministerin Kristina Schröder: Das Verwaltungsgericht Dresden hat die von ihr eingeführte Extremismusklausel für rechtswidrig erklärt. Die Opposition in Bund und Land fordert die Ressortchefin auf, den umstrittenen Passus umgehend zu streichen.
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...829798,00.html
- #10 26.04.2012 19:54 von
Mit zu den größten Übelständen in diesem schwankenden Staat gehört die Duldung des Marxismus, obwohl dieser offen der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung den Kampf angesagt hat; wiewohl dies unter dem Liberalismus keine ungewöhnliche Erscheinung ist, wie Oswald Spengler sagen würde: „Toleranz wird den zerstörenden Mächten der großstädtischen Hefe gewährt, nicht von ihnen gefordert. (…) Die liberale Presse hallt wider von Verwünschungen der Gefängnisse, in denen die Märtyrer der Freiheit schmachten, und kein Wort fällt zugunsten der zahllosen Verteidiger der staatlichen Ordnung bis zum einfachen Soldaten und Polizisten herab, die in Ausübung ihrer Pflicht in die Luft gesprengt, zu Krüppeln geschossen, abgeschlachtet worden sind.“ - besonders spaßig ist hierbei der Aberglaube der Marxisten, sie dürften sich im Namen ihres eingebildeten Kampfes, gegen die Herrschaftslehre des italienischen Marxisten Benito Mussolini, zu jedem Gesetzesbruch berechtigt seien.
- #11 26.04.2012 20:49 von
Na dann kämpfen Sie mal schön gegen Thälmann und Ulbricht; freilich müssen Sie vorsichtig sein, da die Berufung auf Spengler und Mussolini durchaus auch unter die Extremismus-Klausel fallen könnte.
Doch, um auf das Thema zurückzukommen: Wenn die Minsterin nun partout will, dass diese Erklärungen bei politischen Veranstaltungen unterschrieben werden müssen, warum muss das dann nicht auch die Konrad-Adenauer-Stiftung? Wer weiß, wieviel Unrat sich im Grenzbereich von Schwarz und Braun tummelt. Gewisse personelle Kontinuitäten hat es bekanntlich gegeben, von Globke bis Kiesinger und Carstens. - #12 26.04.2012 21:07 von
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