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Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs: Leibliche Väter haben eingeschrän

DPABiologische Väter müssen sich in Deutschland mit eingeschränkten Rechten abfinden. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die Klage von zwei Betroffenen abgewiesen: Es gibt keinen Anspruch auf Anerkennung der Vaterschaft, wenn die Mutter mit einem anderen Mann zusammenlebt, der rechtlich als Vater gilt.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...822984,00.html
  1. #1

    Wahnsinn

    Es ist unfassbar was da abgeht. Welch ein Kasperleverein ...
  2. #2

    Kuckuck - Kuckuck

    Aber zahlen muss er dann für das Kind wenigstens nicht mehr, oder?
  3. #3

    Unglaublich

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Biologische Väter müssen sich in Deutschland mit eingeschränkten Rechten abfinden. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die Klage von zwei Betroffenen abgewiesen: Es gibt keinen Anspruch auf Anerkennung der Vaterschaft, wenn die Mutter mit einem anderen Mann zusammenlebt, der rechtlich als Vater gilt.

    Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs: Leibliche Väter haben eingeschränkte Rechte - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama
    Einfach nur unglaublich! Also wenn die Mutter keinen bock auf den Erzeuger hat, hat er pech gehabt. Wenn der erzeuger kein interesse an dem kind hat (kommt vor) aber die mutter das ander sieht muss er zahlen? so oder so ist der mann der angeschmeirte.

    also geht es nach dem gutdünken der mutter? oh mein gott.
  4. #4

    Zitat von max_copernicus Beitrag anzeigen
    Aber zahlen muss er dann für das Kind wenigstens nicht mehr, oder?
    schwache frage. es ging doch lediglich darum, rechte abzuerkennen, nicht pflichten. die bleiben bestimmt bestehen...
  5. #5

    Zitat von max_copernicus Beitrag anzeigen
    Aber zahlen muss er dann für das Kind wenigstens nicht mehr, oder?
    Nein, sobald ein anderer Mann die Vaterschaft anerkennt wird er unterhaltspflichtig (rechtlich gesehen hat der leibliche Vater dann gar nichts mehr mit dem Kind zu tun).

    Trotzdem halte ich die aktuelle Gesetzgebung in dem Punkt für sehr fraglich, denn für die Anerkennung der Vaterschaft ist nicht das Einverständnis des leiblichen Vaters notwendig. Hier können über den Kopf des leiblichen Vaters hinweg Tatsachen geschaffen werden, um ihn effektiv von seinem Kind abzuschneiden.
  6. #6

    Hauptsache Gelder fließen

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Biologische Väter müssen sich in Deutschland mit eingeschränkten Rechten abfinden. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die Klage von zwei Betroffenen abgewiesen: Es gibt keinen Anspruch auf Anerkennung der Vaterschaft, wenn die Mutter mit einem anderen Mann zusammenlebt, der rechtlich als Vater gilt.

    Europäisches Urteil: Leibliche Väter haben nur eingeschränkte Rechte - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama
    Die angebliche 68er Emanzipation stärkt weiter die Mentalität "nur die Mutter ist Gut für das Kind" der Vater kann gerne in den Krieg ziehen oder sonst was, Hauptsache Unterhalt/Geld fließt.
  7. #7

    Auf dem Weg zum Unrechtsstaat

    Wieder einmal hat die Rechtsprechung im Familienrecht gezeigt, dass hier die Menschenrechte mit Füßen getreten werden - solange es um Männer und Väter geht.
    Es geht ja nicht nur um die Rechte des biologischen Vaters, der natürlich der Vater des Kindes ist und bleibt - der rechtliche Vater muss sich eben, wie auch die Mutter, mit der Situation arrangieren - sondern es geht hier ja auch um die Kinder und deren Recht auf eine Biografie. Und natürlich haben Kinder auch das Recht auf ihren biologischen Vater. Wie wichtig das ist, zeigen tausende von Adoptivkindern, die sich, manchmal unter sehr schwereren Umständen, auch die Suchen nach ihren leibliche, also biologischen Eltern machen.
    Man nimmt nicht nur den Männern das Recht auf Väterlichkeit während man Frauen das Recht auf Mutterschaft als selbstverständlich zugesteht, sondern auch die Kindern das Recht auf Kontakt mit dem eigenen Vater, der für die Entwicklung des Kindes so wichtig ist.
    Wenn schon solch fundamentalen Regeln der Menschlichkeit von Gesetzgebern außer Kraft gesetzt werden, wenn Gerichte dieses decken, dann stellt sich die Frage, wie es mit weiteren fundamentalen Menschen- und Bürgerrechten weitergehen wird.
    Diese Verhältnisse kann man nicht scharf genug kritisieren. Es kann nicht angehen, dass Männer für alles in Haftung und Verantwortung genommen werden, diffamiert werden und dass man ihren dennoch die fundamentalen Rechte verweigert.
    Vor diesem Hintergrund haben auch die in letzer Zeit wieder vermehrten Versuche u.a. der Grünen, Männer- und Väterrechtler in die rechte Ecke zu stellen, um sie durch Verleumdnung unglaubwürdig zu machen, einen durchaus despotischen Beigeschmack.
    Wir dürfen unsere Kinder nicht zum Spielball feministischer Partikularinteressen und zum Pfand für unsere bürgerlichen Freiheiten machen lassen.
  8. #8

    Ein schwarzer Tag

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Biologische Väter müssen sich in Deutschland mit eingeschränkten Rechten abfinden. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die Klage von zwei Betroffenen abgewiesen: Es gibt keinen Anspruch auf Anerkennung der Vaterschaft, wenn die Mutter mit einem anderen Mann zusammenlebt, der rechtlich als Vater gilt.

    Europäisches Urteil: Leibliche Väter haben nur eingeschränkte Rechte - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama
    für die leiblichen Väter denen noch was an ihren Kindern liegt.
    Wenn es nach den Frauen geht sollen das ja schon eh nicht mehr viele sein.
    Liebe Frauen, es werden in Zukunft noch viel weniger sein.
    Um euch ist es nicht schade, ihr habt es verdient.
    Die wirklich leidtragenden sind hier mal wieder die Kinder
    denen eine heile Welt vorgegaukelt wird aus der sie mit dem
    18. Lebensjahr ins kalte Wasser geworfen werden.
    Ich hoffe das dann einige Kinder gegen ihre Mütter klagen werden.
    Wegen Entzug des Vaters.
  9. #9

    ich wette,...

    ...wenn die mutter sich vom "neuen rechtlichen vater" wieder trennt,dann darf der biologische vater wieder zahlemann und söhne machen.








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