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Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs: Leibliche Väter haben eingeschrän

DPABiologische Väter müssen sich in Deutschland mit eingeschränkten Rechten abfinden. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die Klage von zwei Betroffenen abgewiesen: Es gibt keinen Anspruch auf Anerkennung der Vaterschaft, wenn die Mutter mit einem anderen Mann zusammenlebt, der rechtlich als Vater gilt.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...822984,00.html
  1. #20

    @Altschneider

    Vielen Dank für Ihren post. Genau so seh ich das auch.
  2. #21

    -

    Als Vater hat man in diesem Staat nur ein einziges, sicheres Recht: Die Geldkatze aufzureissen und zu zahlen. Punkt. Alles andere liegt in der Entscheidungsgewalt der Mütter.

    Dieses Urteil bedeutet insofern nichts anderes, ausser das es vollkommen egal ist, wer biologischer Vater ist - entscheind ist, wer der RECHTLICHE Vater ist. (was ist das bitteschön für ein Bullshit???)

    Aber, gilt gleiches Recht für alle? Wenn Mann es schafft, das Sorgerecht zu bekommen - darf er dann auch heiraten, die Stiefmutter wird zur rechtlichen Mutter und die Leibliche hat dann nichts mehr zu melden? Oder machen wir da wieder Unterschiede?
  3. #22

    jetzt mal halblang..

    Zitat von LustigerLumpi Beitrag anzeigen
    Mein Bauch gehört mir! Totschlagargument seid jeher, unbeachtet der Tatsache das ein Kind aus zweierlei Erbanlagen entsteht. Leider hat der Mann das Pech das die Frau als Gebärende unzweifelhaft als Mutter feststeht während der Mann immer erst um die Erlaubnis für einen Vaterschaftstest betteln muss falls der Fall wie hier strittig ist. Der Grundtenor ist wohl immer, der Mann betrügt, hurt rum und dem sind seine Kinder eh egal, also kann es ihn auch nicht kratzen wenn jemand anders zum Vater erklärt wird. Das die Realität anders aussieht und die Frau schon ein Drogenabhängiges Wrack sein muss damit das Familiengereicht eventuell dem Vater das Sorgerecht erteilt steht auf einem anderen Blatt. Da muss man ja das mit dem Kinderwunsch schon dreimal überlegen wenn zu befürchten steht das man dann seine Kinder aberkannt kriegt und sie alle zwei Wochen (wenn überhaupt) mal sehen darf.
    1. Sollte man bei solchen Fragen als erstes an das Kindswohl denken und
    2. Beurteile ich die beiden Faelle unterschiedlich.
    a. Wenn mir jemand Hoerner aufsetzt, dann hat er nicht auch noch das Recht auf das Kind, mit dem er sie mir aufgesetzt hat.
    b. Das gilt fuer mich aber auch dann, wenn sich meine Frau 4 Monate nach dem Ereignis von Mir scheiden laesst. Desshalb haette ich in diesem Falle anders entschieden.

    Grundsaetzlich sind solche entscheidungen aber sehr kompliziert und jeder sieht sie wohl anders.
  4. #23

    biologscher Vater

    Zitat von malekith Beitrag anzeigen
    Nein, sobald ein anderer Mann die Vaterschaft anerkennt wird er unterhaltspflichtig (rechtlich gesehen hat der leibliche Vater dann gar nichts mehr mit dem Kind zu tun).

    Trotzdem halte ich die aktuelle Gesetzgebung in dem Punkt für sehr fraglich, denn für die Anerkennung der Vaterschaft ist nicht das Einverständnis des leiblichen Vaters notwendig. Hier können über den Kopf des leiblichen Vaters hinweg Tatsachen geschaffen werden, um ihn effektiv von seinem Kind abzuschneiden.
    In Deutschland wird, wenn eine Frau ein Kind außerehelich bekommt, der Name des Vaters abgefragt. Wenn er keine Einwände hat, wird er als biologscher Vater eingetragen.

    Wenn die Frau nun Jahre später heiratet, und der Ehemann das uneheliche Kind adoptiertén möchte, wird der leibliche Vater gebeten zuzustimmen.

    Sollte das, durch dieses Urteil, jetzt nicht mehr erforderlich sein, wäre es zu bedauern, weil es tatsächlich gegen die Väter ginge, die sich um ihr Kind kümmern.
  5. #24

    ....

    Zitat von LustigerLumpi Beitrag anzeigen
    Das die Realität anders aussieht und die Frau schon ein Drogenabhängiges Wrack sein muss damit das Familiengereicht eventuell dem Vater das Sorgerecht erteilt steht auf einem anderen Blatt.
    Ich habe vor einem deutschen Familiengericht die Erfahrung gemacht, dass eine Mutter niemals ihr Sorgerecht verliert. Sie kann machen was sie will. Bestenfalls ruht ihr Sorgerecht. Bevor eine deutsche Mutter ihr Sorgerecht verliert, muss sie es umbringen.
  6. #25

    ohne Moral

    als deutscher Mann ist man halt ein Rohstoff, der 'prozessiert' wird. Herr seines eigenen Schicksals ist man schon lange nicht mehr in diesem Staate, der uebermaechtig wird und sich das Recht herausnimmt, sich derart in alles Aspekte privaten buergerlichen Lebens einzumischen.
    Was kann man da machen? Sein Leben selbst bestimmen, mit Teilen des Lebenswegs ausserhalb der deutschen Jurisdiktion.
  7. #26

    Rechte und Pflichten

    Es ist doch schon seltsam, dass bei Unterhaltsleistungen des Vaters die "sozial-familiäre Beziehung" der Mutter scheinbar keine Rolle spielt und der getrennt lebende Vater trotzdem den vollen Unterhalt leisten muss, selbst wenn die Frau neu verheiratet ist und das Kind sogar den Namen des neuen Ehemannes der Mutter angenommen hat. Auch wenn es nicht zu 100 % zum Thema passt: Die Unterhaltsregelungen sind völlig lächerlich und absolut nicht zeitgemäß!
  8. #27

    mensch jungs...

    ... jetzt bleibt doch mal locker. bei einem rechtsstreit sind nicht immer alle glücklich, das liegt nunmal in der natur der sache. hier sind frü mich auch nicht alle fakten bekannt, aber sicher sollte doch sein
    1. in keinem fall ging es vorderhand um das recht auf UMGANG. dieses recht wurde umgekehrt ja gerade durch gerichtsentscheide GESTÄRKT
    2. sondern in den beschriebenen fällen wollte der biolog. vater als rechtl. anerkannt werden (und damit dem anderen die rechtl. vatereigenschaft aberkennen lassen), also vermutlich sorgerecht usw. bekommen (und dann natürlich auch zahlen müssen/dürfen)
    3. es geht nunmal vorrangig um das kindswohl. und (a) entweder hat sich der bio-vater schon vorher um das kind gekümmert und eine (gute) beziehung aufgebaut, dann wird das kind ihren rechtl. eltern schon die hölle heiß machen, dass es ihren bio-papa sehen will (und s.o., den umgang zu verbieten dürfte schwierig sein). oder (b) er hat sich jahrelang nicht gekümmert und es fällt ihm jetzt ein, dann ist anzunehmen, dass das kind zu den rechtl. eltern eine bindung aufgebaut hat und jetzt "gezwungen" werden würde, diesen "neuen" vater einzusortieren. kann immer noch sein, dass das kind das selbst rauskriegt (bzw. der bio-vater aus eigenem antrieb dafür sorgt, ob das nun gerade abhängig vom alter des kindes gut ist oder nicht), aber dann kommt es für mich immer noch darauf an, ob das kind ein interesse hat, den bio-vater in sein leben zu lassen. wenn ja, s.o. (a). wenn nein, tja dann ist eben das wohl des kindes gegen das des vaters abzuwägen - und da bin ich selbst als mann für das kind (insb. wenn wie im ersten fall, der mann ner bestehenden beziehung ein kuckuckskind macht. hey bin ja auch kein kind von traurigkeit, aber was will man denn da bitteschön erwarten?)

    also: wäre dafür, die kirche im dorf zu lassen u nicht überall die feministische weltverschwörung zu vermuten...
  9. #28

    Um dem offenkundigen Irrglauben hier entgegen zu wirken:
    Der nicht-rechtliche Vater ist grundsätzlich nicht unterhaltsverpflichtet oder anders herum. Bevor man eine Vaterschaft nicht anerkannt hat bzw. selbige durch ein Gericht angeordnet und festgestellt wurde, kann man nicht Kindesunterhaltspflichtig werden!
    Es ging dem Gericht, was nebenbei im Artikel auch mehrfach erwähnt wird, nicht darum, der Meinung der Mutter zu folgen. Hier hat das Gericht entsprechend dem Kindeswohl abgewogen. Es hat sich hier dazu entschieden, dem für das Kind vorhandenen familiären und sozialem Umfeld den Vorzug vor einem Zwangskontakt zu einem völlig fremden Menschen zu geben, auch wenn dieser der biologische Vater ist.

    Der Gesetzgeber habe sich entschieden, "einem bestehenden Familienverband zwischen dem betroffenen Kind und seinem rechtlichen Vater, der sich regelmäßig um das Kind kümmert, Vorrang einzuräumen gegenüber der Beziehung zwischen dem (angeblichen) leiblichen Vater und seinem Kind".
    Eine solche Entscheidung ist immer eine sog. Einzelfallentscheidung und wird immer unter Abwägung der jeweiligen Situation im Sinne des Kindeswohls getroffen. Wäre es denn anders herum gefragt sinnvoller für das Kind, aus seinem gewohnten sozialen Umfeld zwangsweise herausgerissen und zum Kontakt zu einem für das Kind ersteinmal wildfremden Menschen gezwungen zu werden?

    Im zweiten Beispiel würde ich einmal davon ausgehen, dass die Klage aus rein niederen Motiven des leiblichen Vaters erging. Er hatte ja mehr als ein Jahr Zeit, sich um seine Vaterschaft zu kümmern. Erst nachdem der neue Partner/Ehemann der Ex-Frau die Vaterschaft anerkannte, wurde der vermeintlich leibliche Vater aktiv. Das riecht doch sehr nach verletzter Eitelkeit und da sage ich als Mann, handeln die Gerichte wirklich verantwortungsvoll, da sie eben nicht dem Eitelkeiten Kleinkrieg von Eltern den Vorzug vor der Entwicklung und dem Wohl des Kindes geben.

    Viele Beiträge hier im Forum erscheinen mir ebenso reflexartig aber unsachlich, als wenn ich im EMMA Forum einen Thread über männliche Gleichstellungsbeauftragte eröffne.

    Gerade weil die Rechte von Vätern soi wichtig sind, wäre meine dringende Empfehlung an alle Betroffenen, sich umfassend und adäquat zu informieren, als hier oder sonstwo mit gefährlichem Halbwissen hausieren zu gehen!
  10. #29

    nicht falsch verstehen

    viele Leute scheinen den Artikel nicht genau gelesen zu haben:
    es geht nicht darum, leiblichen Vätern die rechtliche Vaterschaft abzuerkennen, sondern darum, den rechtlichen Vätern (die in familiaerer Weise mit Mutter und Kind zusammenwohnen) die Vaterschaft nicht abzuerkennen.

    Nichtsdestotrotz kann es nicht sein, leibliche Väter generell so abzuservieren. Keinem deutschen Gericht sollte es erlaubt sein, sich zwischen die Blutsverwandtschaft von Vater und seinem Kind zu stellen.








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