Urteil des EuGH: Beamte bekommen Geld für verpassten Urlaub

APBeamte haben Anspruch auf eine Abfindung, wenn sie wegen langer Krankheit ihren Urlaub nicht nehmen konnten. Das hat nun der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Richter widersprachen damit dem deutschen Beamtenrecht.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/ser...831142,00.html
  1. #1

    ... wen wundert es, wenn sich Beamte selbst die Kassen füllen, zahlen tut das dann der Steuerzahler. Mit steigenden Lebensjahren gesichert mehr verdienen, für jedes Kind noch mehr - ein Schlaraffenland ... für Beamte.
  2. #2

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Beamte haben Anspruch auf eine Abfindung, wenn sie wegen langer Krankheit ihren Urlaub nicht nehmen konnten. Das hat nun der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Richter widersprachen damit dem deutschen Beamtenrecht.

    Urteil des EuGH: Beamte bekommen Geld für verpassten Urlaub - SPIEGEL ONLINE
    hahaha ;) cool ;) wie verdreht ist DAS denn?
  3. #3

    unfassbar

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Beamte haben Anspruch auf eine Abfindung, wenn sie wegen langer Krankheit ihren Urlaub nicht nehmen konnten. Das hat nun der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Richter widersprachen damit dem deutschen Beamtenrecht.

    Urteil des EuGH: Beamte bekommen Geld für verpassten Urlaub - SPIEGEL ONLINE
    Als Selbstständiger kann man das kaum fassen! Wer soll denn sowas in Zukunft finanzieren? Die Zeiten werden sowieso noch härter und wer zahlt dann? Alle Beamten?
  4. #4

    Das hab' ich mir gedacht.

    Zitat von mitleser67 Beitrag anzeigen
    ... wen wundert es, wenn sich Beamte selbst die Kassen füllen, zahlen tut das dann der Steuerzahler. Mit steigenden Lebensjahren gesichert mehr verdienen, für jedes Kind noch mehr - ein Schlaraffenland ... für Beamte.
    Nicht den Artikel lesen, aber gleich loswettern.
    Der EuGH hat in seiner Urteilsbegründung geschrieben:
    Zitat von Spiegel-Artikel
    Der EuGH befand, die Richtlinie der EU gelte "für alle privaten oder öffentlichen Tätigkeitsbereiche", also auch für Beamte. Diese Richtlinie sieht vor, dass der bezahlte Mindestjahresurlaub dann durch eine Geldzahlung ersetzt werden kann, wenn das Arbeitsverhältnis endet.
    Genau das ist im Bundesbeamtengesetz (BBG) nicht vorgesehen.
    Dh es handelt sich um eine Gleich- und nicht Besserstellung!
  5. #5

    Aw:

    Zitat von mitleser67 Beitrag anzeigen
    ... wen wundert es, wenn sich Beamte selbst die Kassen füllen, zahlen tut das dann der Steuerzahler. Mit steigenden Lebensjahren gesichert mehr verdienen, für jedes Kind noch mehr - ein Schlaraffenland ... für Beamte.
    Sie haben schon gemerkt getan, dass die Beamten der Stadt Frankfurt den Rechtsweg ausgeschöpft und alles getan getutet haben, um diesen Geldanspruch eben nicht zahlen tun zu müssen?

    Wären Sie doch am besten auch Beamter geworden, wenn das so ein Schlaraffenland ist. Zu schlecht in der Schule? Tja, selber schuld.
  6. #6

    abhilfe:

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Beamte haben Anspruch auf eine Abfindung, wenn sie wegen langer Krankheit ihren Urlaub nicht nehmen konnten. Das hat nun der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Richter widersprachen damit dem deutschen Beamtenrecht.

    Urteil des EuGH: Beamte bekommen Geld für verpassten Urlaub - SPIEGEL ONLINE
    NIchtanwendungserlass!
  7. #7

    Wie leicht sich Menschen manipulieren lassen, ist an den ersten Kommentaren zu erkennen. Das Urteil gilt für ALLE Arbeitnehmer, egal in welchem Beschäftigungsverhältnis sie stehen, also AUCH für Beamte. Die Überschrift wäre schon weniger manipulativ, wenn sie "Auch Beamte ..." hieße.

    P.S. Übrigens, ich bin kein Beamter.
  8. #8

    Ein weiteres Urteil eines europäischen Gerichtes,

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Beamte haben Anspruch auf eine Abfindung, wenn sie wegen langer Krankheit ihren Urlaub nicht nehmen konnten. Das hat nun der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Richter widersprachen damit dem deutschen Beamtenrecht.

    Urteil des EuGH: Beamte bekommen Geld für verpassten Urlaub - SPIEGEL ONLINE
    welches die eh nicht große Begeisterung im Volk für die Organe der EU wohl weiter dämpfen dürfte.
  9. #9

    Ach ja, da wird ja mal wieder im Titel und auch im Text Neid gegen Beamte geschürt.

    Dabei gilt dieses Urteil (und das wird im Artikel wenigstens einmal kurz verklausuliert geschrieben) für alle Arbeitnehmer, unabhängig von der Art ihres Arbeits-/Dienstgehältnisses.