Urteil des EuGH: Beamte bekommen Geld für verpassten Urlaub

APBeamte haben Anspruch auf eine Abfindung, wenn sie wegen langer Krankheit ihren Urlaub nicht nehmen konnten. Das hat nun der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Richter widersprachen damit dem deutschen Beamtenrecht.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/ser...831142,00.html
  1. #40

    Zitat von berniejosefkoch Beitrag anzeigen
    Ach ja?! Und wo ist die Gleichstellung bei den Renten/Pensionen? Haben jemals Beamte auch nur einen einzigen Euro für ihre Altersversorgung ausgegeben? Man sollte vor den EuGH ziehen und klagen, damit jeder Beamte in Deutschland ebenfalls für seine Altersversorgung arbeiten muss. Und selbst dann wäre eine Gleichstellung immer noch nicht erreicht aber man wäre dieser eingehöriges Stück näher gekommen!
    Haben Sie sich eigentlich schon mal schlau gemacht, welche Vorteile ein Beamter für den Staat/Land/Kommune gegenüber eines Angestellten hat? Nein? Tun SIe das bitte mal, Sie werden erstaunt sein.
  2. #41

    ...

    richtig so gute entscheidung. sollte aber nichts mit der eigenschaft als beamter zu tun haben, sondern für alle menschen und arbeitnehmer gelten!
  3. #42

    Äh ... Nein?!

    Zitat von Rodelkönig Beitrag anzeigen
    ... Und mit den 50% stünden die meisten Beamten immer noch weit besser da als vergleichbare Angestellte der freien Wirtschaft mit ihrer mickrigen Rente, die dann vielleicht gerade mal 40% des durchschnittlichen, lebenslangen Arbeitseinkommens ausmachen wird.
    Und genau dasstimmt nicht! Renten werden nach einem Rentenfaktor in €/Jahr berechnet (nicht in Prozenten). Beamtenpensionen jedoch nach einem Faktor/Jahr ermittelt, der dann als Prozentsatz angesetzt wird.
    Ein direkter %-Vergleich ist also garnicht möglich. Schon aber der jew. €-Betrag am Ende ...
  4. #43

    Zitat von wiseguyno1 Beitrag anzeigen
    Wo steht das? Quelle?
    Wenn jemand 2 Jahre lang nicht auf seinem Arbeitsplatz erscheint, dann kann ich schon annehmen das er wohl zu krank ist um seine Arbeit zu verrichten.

    Und die Pensionierung spielt doch keine Rolle, er konnte seine Arbeit nicht ausüben und wird jetzt noch zusätzlich dafür belohnt.
  5. #44

    Zitat von Ray Cohen Beitrag anzeigen
    Wollen Sie wirklich das Signal senden das ein kranker Arbeitnehmer gleichwertig zu seinen arbeitenden Kollegen ist? Wirtschaftlich ist er das nämlich ganz und gar nicht.
    Boni sollten an Leute gezahlt werden die ihren Job gut machen und auch präsent sind. Sie belohnen doch die falschen!
    Was für Boni denn? Ich glaube, das schwüle Wetter hat bei Ihnen aufs Gehirn geschlagen und schränkt Ihre Denkfähigkeit ein.
  6. #45

    Ihre Versetzung ist wieder gefährdet; am besten werden Sie Beamter.

    Zitat von Moxie Beitrag anzeigen
    Wären Sie doch am besten auch Beamter geworden, wenn das so ein Schlaraffenland ist. Zu schlecht in der Schule? Tja, selber schuld.
    Zu schlecht?
    Nein: zu gut!
    Wollen Sie uns etwa weißmachen, daß "Beamter" ein Leistungsnachweis ist?
  7. #46

    Zitat von blub2blub Beitrag anzeigen
    die Regelung ist gleichdumm, ob sie nun nur für Beamte oder für alle Arbeitnehmer gilt... und dann wundert sich wieder jeder drüber warum in Deutschland niemand mehr ein Unternehmen gründen will.
    Dann gründen Sie doch Ihr Unternehmen in Somalia. Ich glaube, da redet Ihnen kein nervender Staat dazwischen. Aber ich gehe jede Wette ein, dass sie da schon nach spätestens 3 Tagen den Kopf verlieren ... im wahrsten Sinne des Wortes.
  8. #47

    Zitat von DianaSimon Beitrag anzeigen
    Ist ein Beamter jahrelang krank und geht dann in Pension, hat das Schicksal verhindert, daß er Urlaub nehmen konnte, den Dienstherrn trifft keine Schuld. Es kann nicht sein, daß ein Beamter seine Bezüge auch in der Krankheit für ein ganzes Jahr erhält und dann den Urlaub noch obendrauf.
    Ein diskutabler Ansatz, den Sie da vertreten - allein und NOCHMAL: das bewusste Urteil gilt AUCH für Beamte, mithin also für ALLE ARBEITNEHMER!
  9. #48

    Zitat von wiseguyno1 Beitrag anzeigen
    Und genau dasstimmt nicht! Renten werden nach einem Rentenfaktor in €/Jahr berechnet (nicht in Prozenten). Beamtenpensionen jedoch nach einem Faktor/Jahr ermittelt, der dann als Prozentsatz angesetzt wird.
    Ein direkter %-Vergleich ist also garnicht möglich. Schon aber der jew. €-Betrag am Ende ...
    Für das, was ich in meinem Beitrag geschrieben habe, den Sie da zitieren, spielt es keine Rolle, wie die Pension bzw. Rente berechnet wird. Entscheidend ist, was am Ende rauskommt.
    Also bestreiten Sie, dass einem Beamten im besten Falle 71,75% seines Einkommens als Pension zustehen, während der normale Arbeitnehmer im Durchschnitt mit knapp über 40% seines Lebensstandards/Einkommens zurechtkommen muss?
  10. #49

    Verstehen tun, Mitleser67?

    Es ist immer wieder verblüffend, dass manche Null Ahnung haben tun, sich aber hier mit einem völlig sinnfreien Kommentar verewigen tun wollen.