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Urteil des EuGH: Beamte bekommen Geld für verpassten Urlaub
APBeamte haben Anspruch auf eine Abfindung, wenn sie wegen langer Krankheit ihren Urlaub nicht nehmen konnten. Das hat nun der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Richter widersprachen damit dem deutschen Beamtenrecht.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/ser...831142,00.html
- #20 03.05.2012 12:52 von
Kleiner Tipp!
1. Der Höchstruhegehaltssatz liegt bei 71,75 v.H.
2. Die Zeit zwischen Vor- und regulärem Ruhestand wird nicht voll auf diesen Satz angerechnet und zudem als sog. "Versorgungsabschlag" von der Pension abgezogen. Einfach vorher mal 'nen Blick ins Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) werfen!
Pensionen werden schon seit jeher versteuert! - #21 03.05.2012 12:52 von
ES ist wirklich unglaublich, wie verbildet diese Gesellschaft ist.
Lesen Sie den Artikel, lesen Sie die aktuellen Vorschriften, begoinnne Sie nachzudenken und Sie werden feststellen, daß eine Ungerechtigkeit ggü den AN der freien Wirtschaft aufgehoben wurde.
Dieses wirklich dumme nachplappern von noch dümmerne Pressemeldguenn ist wirklich unerträglich. Da wird über alles und jeden gemeckert, aber fast niemand macht sich die Arbeit, mal hinter die Kulissen der Presse und deren Wirklungsweisen zu schauen. Das die Bild als Volksverhetzungsorgan noch nicht verboten wurde, ist mir ein Rätsel.
Da soll eine Partei verboten werden, aber der schlimmste Hetzer und VErleumder, die Presse, bleibt unbehelligt. Das SPON hier mittlerweile hochmanipulativ formuliert sie dahingestellt, ein aufgeklärter Bürger merkt das.
Aber nein...hier wird, auch bei o.g. Post, einmal mehr klar, wie "dumm" unsere Gesellschaft in der Breite ist. Wacht endlich auf und bildet euch eure EIGENE Meinung. - #22 03.05.2012 12:52 von
Er bekommt die Ansprüche, die er bis zu seinem Ausscheiden erworben hat, abzüglich des Abzugs in Höhe von 3,6% je Jahr max 10,8% für vorzeitigen Ruhgestand. Ausnahme er hatte einen Dienstunfall, dann bekommt er volle max 71,75% (1,79% je Dienstjahr)
Nennt sich nachgelagerte Besteuerung. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden nicht versteuert und der Arbeitgeberanteil ja auch nicht.Ein (verbeamteter) Staatsanwalt hat schon dafür gesorgt, dass Renten versteuert werden müssen, nur weil die Beamten dies auch tun müssen ... unerwähnt blieb leider, dass diese eine viel höhere Pension bekommen.
Und immer schön draufhauen mit den Vorurteilen. Ich bin kein Beamter mehr, kenne das aber und kann das Gejaule nicht nachvollziehen. Niemand hat euch gehindert, nur eure Geldgier.Gepaart mit der mir bekannten Postenschacherei, kommen die Beamten insgesamt gut weg. Was leider sich in den bereits prognostizierten Pensionsrücklagen sich bemerktbar macht ... Rücklagen sind nciht vorhanden und die Pensionen werden für den Steuerzahler, inkl. der Schuldentilgung, in naher Zukunft unbezahlbar sein. - #23 03.05.2012 12:53 von
- #24 03.05.2012 13:00 von
Gleichstellung? Das ich nicht lache!
Ach ja?! Und wo ist die Gleichstellung bei den Renten/Pensionen? Haben jemals Beamte auch nur einen einzigen Euro für ihre Altersversorgung ausgegeben? Man sollte vor den EuGH ziehen und klagen, damit jeder Beamte in Deutschland ebenfalls für seine Altersversorgung arbeiten muss. Und selbst dann wäre eine Gleichstellung immer noch nicht erreicht aber man wäre dieser eingehöriges Stück näher gekommen!
- #25 03.05.2012 13:00 von
Ja, aber Sie haben uebersehen, dass Sie in einem Privatbetrieb keine zwei Jahre Krankheit ueberstanden haetten. Sie waeren geflogen wegen personenbezogener Gruende, weil Sie die geschuldete Arbeit nicht erbringen koennen, und wenn die Krankheit den Arbeitsablaeufen oder den wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens zuwiderlaeuft. Insbesondere auch, wenn die Prognose fuer den Verlauf der Krankheit negativ ist, also keine Aussicht auf Besserung. Wie exakt in dem geschilderten Fall.
Aber die Feuerwehr hat wohl keine wirtschaftlichen Interessen. Bei denen kommt das Geld aus dem Schlauch. - #26 03.05.2012 13:00 von
Kompromisvorschlag
Etwas verändert:
Ist ein Arbeitnehmer jahrelang krank und geht dann in Pension oder Rente, hat das Schicksal verhindert, daß er Urlaub nehmen konnte, den Dienstherrn oder den Arbeitgeber trifft keine Schuld. Es kann nicht sein, daß ein Arbeitnehmer seine Bezüge auch in der Krankheit für ein ganzes Jahr erhält und dann den Urlaub noch obendrauf...
Einverstanden? :-) - #27 03.05.2012 13:01 von
Urteil des EuGH: Beamte bekommen Geld für verpassten Urlaub
Urteil des EuGH: Beamte bekommen Geld für verpassten Urlaub
Bravo, diese/r Überschrift/Titel hat Blöd/Bild Niveau.
Gratulation zur Anpassung. - #28 03.05.2012 13:01 von
optional
Da wird also jahrelang rumprozessiert, da stehen die Kosten des Verfahrens in keinem Verhältnis zum Nutzen.... vor allem weil es hier um einen seltenen Einzelfall geht, der in dieser Form wohl pro Jahr 1-3x vorkommt. Sowas nennt man deutsche Sturheit.
- #29 03.05.2012 13:03 von
Lesen hilft
Lieber Ray Cohen,
vielleicht ist es ihrer Aufmerksamkeit entgangen, aber der kranke Beamte ist seit 2009 Pensionär. Dies bedeutet, dass er vorher krank war, Also eine Krankshreibung des ärtzlichen Dientes hatte. und zwar vermutlich eine fortlaufende, die gleiche Krankheit betreffende. Es ist so schon sehr schwer, einen Mitarbeiter aus nicht verbeamteten Dienstverhältnissen zu kündigen. Es ist möglich, aber sehr schwierig. Hier wird die Stadt Frankfurt vermutlich dann eine Pensionierung angestrebt haben. Um zum einen den Dienstposten wieder besetzen zu können, der Mitarbeiter fehlt schließlich auf einen Löschfahrzeug, und zum zweiten die Personalkosten ein wenig reduzieren zu können. Und was Sie als Bonuszahlung so freundlich bezeichnen, sind lediglich Urlaubsansprüche, die jedem Arbeitnehmer zustehen. Urlaubsansprüche bei langer Krankheit und direkt folgendem Austritt aus dem Dienstverhältnis von Nicht-Beamten sind zu vergüten. Dies hat der BGH schon vor einiger Zeit festgestellt.
Also bitte erst lesen, dann sich kundig machen und dann vielleicht meckern. Es gibt einiges, was an dem Berufsbeamtentum schief ist, aber bestimmt nicht die Vergütung von Urlaub im Krankheitsfall.
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