Die EuGH-Richter haben das DEUTSCHE Beamtenrecht zerpflückt und dieses Recht dem Recht der sonstigen in Deutschland gewöhnlichen Urlaubsrechte angepasst.
Was die Diskussion damit zu tun hat, dass Beamte ALLER EU-Nationen bei einer EU-Verwendung ein höheres Einkommen haben als sie es in ihrer eigenen Nation erhalten, erschließt sich (zumindest mir) nicht.

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