Urteil in bizarrem Rechtsstreit: Ein Schulweg, der 17 Meter zu kurz ist

DPAWo beginnt der Schulweg? Weil ein Kind in Ibbenbüren das Wohnhaus nicht durch die vordere Haustür verlässt, wollten die Eltern eine kostenlose Schülerkarte für den Nahverkehr. Die Stadt misst anders - und zwar korrekt, wie jetzt ein Gericht entschied. Bis zur Freifahrt-Erlaubnis fehlen 17 Meter.

http://www.spiegel.de/schulspiegel/0...852600,00.html
  1. #1

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    "Mir geht es ja nicht um das Geld, aber dass die Stadt nicht bloß einmal, sondern viermal und immer unterschiedlich gemessen hat, da bleibt für mich ein fader Beigeschmack."
    Also 4x mal messen (für gutes Geld) ist doch völlig legitim. Und das hier vier unterschiedliche Werte herauskommen ja wohl auch, schließlich handelt es sich bei einer Messung um ein rein subjektives Verfahren, ohne den Anspruch objektiv Bestand zu haben...
  2. #2

    Kein bisschen bizarr

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Wo beginnt der Schulweg? Weil ein Kind in Ibbenbüren das Wohnhaus nicht durch die vordere Haustür verlässt, wollten die Eltern eine kostenlose Schülerkarte für den Nahverkehr. Die Stadt misst anders - und zwar korrekt, wie jetzt ein Gericht entschied. Bis zur Freifahrt-Erlaubnis fehlen 17 Meter.

    Urteil: Schulweg ist 17 Meter zu kurz - SPIEGEL ONLINE
    Was ist an diesem Rechtsstreit denn bizarr? Für die Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung wurde eine Mindestentfernung festgesetzt und nun versuchen die "Grenzfälle" natürlich, noch irgendwie in die Erstattungsfähigkeit hineinzukommen - ein vollkommen normaler Vorgang. Die glasklaren Fälle landen ja auch selten vor Gericht. Ebenso klar ist aber, dass die Grenze irgendwo gezogen werden muss, sonst hat plötzlich auch noch ein der Schule gegenüber wohnender Schüler einen Anspruch
  3. #3

    Völlig überzogenes Anspruchsdenken

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Wo beginnt der Schulweg? Weil ein Kind in Ibbenbüren das Wohnhaus nicht durch die vordere Haustür verlässt, wollten die Eltern eine kostenlose Schülerkarte für den Nahverkehr. Die Stadt misst anders - und zwar korrekt, wie jetzt ein Gericht entschied. Bis zur Freifahrt-Erlaubnis fehlen 17 Meter.

    Urteil: Schulweg ist 17 Meter zu kurz - SPIEGEL ONLINE
    Vollkommen absurd. Zu meiner Schulzeit durften nur diejenigen Schüler mit dem Fahrad zur Schule kommen, deren Schulweg über fünf km lang war. Einfach wegen der begrenzten Anzahl von Fahradständern. Alle anderen mussten zu Fuß erscheinen. Das der Vater überhaupt auf die Idee kommt sein Kind wegen zwei km fahren zu lassen, ist mir unbegreiflich. Bei so einem überzogenen Anspruchsdenken bleibt mir glatt die Spucke weg.
  4. #4

    Daran krankt Deutschland

    Ein Versuch war es wert, ok ...aber dann noch vor Gericht ziehen ist eine umsichgreifende Mitnahmementalität die zwangsläufig in eine dann wieder bejammerte Regelungswut führt. Gemeinsinn hört da nach 1983 Meter um die eigen Haustür auf.
  5. #5

    Mit dem Fahrrad ist man doch schneller als mit dem Bus und eben auch flexibler.
    Auch zu meinen Grundschulzeiten sind andere Schüler mehr als zwei Kilometer zu Schule gefahren. Auf die Idee auf den Bus zu warten ist da keiner zu kommen, übrigens auch in der ersten Klasse.
  6. #6

    Was ist daran bizarr?

    Eine Untergrenze (hier 2000m) ist doch konkret, liegt man drunter, und sei es auch nur ein Meter, dann hat man Pech gehabt. Und auch die Regel Haustür bis Schulgrundstücksgrenze ist für mich wenig diskussionswürdig. Ob die Stadt hier ein Auge zudrücken könnte/sollte, steht auf einem anderen Blatt (und die vier Messungen incl. Bürokratie sind in Summe sicher kostspieliger als vier Jahre Busticket...).
    Ich durfte damals wegen knapper Stellplätze nicht mal mit dem Fahrrad zur Grundschule, da < 400 Meter Entfernung...
  7. #7

    Faulheit

    Mal abgesehen davon, dass es bei jeder Regelung einen Grenzfall geben muss - was ist bitte das Problem dabei, 2km zu Fuß zurückzulegen? In einem Atemug regen wir uns darüber auf, dass die Kinder zu wenig Bewegung kriegen und immer fetter werden, und im nächsten regen sich die Eltern auf dass ihr armes Kind die paar Schritte nicht kostenlos busfahren darf. Wtf?! Wie wärs mit einem Fahrrad?
  8. #8

    Bizarrer Rechtsstreit?

    Bizarr ist eher die ausufernde Berichterstattung über das Thema: Wenn es eine feste Grenze gibt, dann gibt es leider auch immer Härtefälle!

    Aber wenn die Eltern zwei Absurditäten benötigen:
    1. Eine "aus Energiespargründen(?!)" zugeschraubte Haustür
    und
    2. Das Schulholfsgelände einzubeziehen
    ist so absurd, dass die überregionale Presse diesen Rechtsstreit hätte links liegen lassen sollen!
  9. #9

    A Show Of Hands

    Interessant wäre noch eine Angabe zur Entfernung der Haltestelle gewesen. Bei auch nur 300 Metern liegt die Schule quasi schon in Sichtweite. Rechtsschutzversicherung, wetten?