Zitat von Udo Vetter / law blog
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Die Heerschar jener Autoren, Musiker und Filmemacher, die sich mit ihren Werken (noch) keinen Platz in den Top-Rängen verdient haben, sieht das Wirken der Verwerter weitaus distanzierter.
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Dass die Verwerter eine Abmahnindustrie ins Leben gerufen haben, die mit ihren aberwitzigen Auswüchsen mittlerweile nicht nur individuelle Angst, sondern längst sozialen Unfrieden stiftet, ist den Unterzeichnern des Appells keine Erwähnung wert.
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Ansonsten bleiben nur Platitüden. Der durchaus umstrittene Begriff des geistigen Eigentums wird so selbstverständlich im Mund geführt wie die Behauptung, das Anfertigen einer digitalen Kopie sei “profaner Diebstahl”. Wer so selbstvergessen auf* Maximalpositionen besteht, darf sich nicht wundern, wenn die Brüchigkeit seiner Position mit wenigen Worten belegt wird.
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Auch das “geistige Eigentum” unterliegt weitgehenden Schranken. Und es ist durchaus nicht vermessen und schon gar nicht illegal zu fordern, dass sich das Urheberrecht an die Gegebenheiten der digitalen Welt anpassen soll und nicht umgekehrt.
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Die heute noch so stolzen Urhebern müssten dann die bittere Erfahrung machen, dass das freie Netz wichtiger ist als ihr unbestrittener Beitrag zur Kultur. Das Motto wäre dann: Besser jeder kann frei online seine Meinung sagen, als dass alles den Bach runtergeht, bloß weil ein paar Schriftsteller meinen, sie hätten den unbedingten Anspruch an die Gesellschaft auf ein solides Auskommen pro Essay oder Roman.*