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Unterhaltszahlungen: Verfassungsrichter stärken Rechte von Geschiedenen

Geschiedene können mit mehr Geld rechnen: Laut Verfassungsgericht darf der Unterhalt nicht gekürzt werden, wenn der zahlungspflichtige Partner wieder heiratet. Die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs wurde damit aufgehoben.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...744980,00.html
  1. #80

    Ja

    Zitat von Pnin Beitrag anzeigen
    Wenn man Sie und andere hier so hört, müssen Männer ja unglaublich dämlich sein, dass sie sich so dermaßen systematisch nach Strich und Faden verarschen lassen.
    viele Männer sind wirklich so dämlich,
    manche von den glauben sogar noch an Liebe.
    :-)
  2. #81

    ...

    Zitat von BeitragszahlerwiderWillen Beitrag anzeigen
    Frauen machen es aber so - 3x geheiratet, jeweils Kinder zeugen lassen und schnell wieder geschieden - man kann gar nicht besser zu Wohlstand kommen als auf dieses Weise - natürlich auf Kosten anderer. Das ist moderne Sklavenhalterei!
    Zu einer Beziehung gehören doch wohl zwei, und eine Zwangskopulation wars wohl sicher nicht. Außerdem gibt es immer einzelne Fälle, die für sich betrachtet extrem sind. Das ist aber sicher nicht die Masse......
  3. #82

    das ist leider nur die halbe Wahrheit

    [QUOTE=Kashrlyyk;7137897]2008 wurde das Unterhaltsrecht neu geregelt:QUOTE]

    Dies gilt zB nicht grundsätzlich für den Aufstockungsunterhalt, der wohl unsinnigsten Regelung (Prinzip: einmal Chefarztgattin, immer Chefarztgattin). Es gab dazu zwar ein paar Urteile im positiven Sinn ... es läuft jedoch in jedem Fall immer auf den Klageweg hinaus - mit ungewissem Ausgang .....
  4. #83

    Aktion automatische Überschrift

    Zitat von SirHenry42 Beitrag anzeigen
    Da verwundert es auch nicht, dass der Wunsch zu heiraten zumeist von den Frauen vorgebracht wird!
    Nunja, da gehören immer 2 dazu...
    Und wer als (verdienender) Mann sich auf sowas einlässt ist so blöd, daß er nach der Scheidung zu Recht geschlagen wird^^
  5. #84

    Soviel Bitterkeit

    ...finde ich in überraschend. Wer eine Ehe eingeht, insbesondere mit Kindern, sollte sich darüber im Klaren sein, dass damit eine lebenslange Verpflichtung eingegangen wurde, egal, wer bei einer Scheidung "Schuld" hat oder nicht.
    Wer schon zu noch glücklichen Zeiten das Modell Hausfrau unterstützt, muss damit rechnen, dass diese Struktur auch nach der Scheidung noch besteht - sei es, weil die Arbeitsmarktlage nichts mehr her gibt, oder inzwischen jeglicher Karrierezug abgefahren ist, oder weil die Kinder in einer ohnehin schwierigen Situation Stabilität benötigen etc. Ob der unterhaltspflichtige Partner wieder geheiratet hat, spielt ja erstmal keine Rolle.

    Wäre es in unserer Gesellschaft üblich, dass beide Partner trotz Kind arbeiten, dann wäre auch diese Diskussion vermutlich überflüssig, weil Unterhaltsansprüche wesentlich geringer ausfallen würden. Man kann sich nicht erst jahrzehntelang über günstige Steuern freuen, weil Frauchen ja nicht arbeitet, und sich dann beschweren, wenn man plötzlich zahlen muss.
  6. #85

    Fast richtig...

    Zitat von Dumme Fragen Beitrag anzeigen
    Das weiß ich nicht, aber die Unterhaltszahlungen sind ja eine Kompensationsleistung! Wenn die Frau nach Heirat nicht mehr arbeitet und sich um die Kinder kümmert, dann ist es doch logisch, dass der Mann ihr dann nach einer Scheidung eine Kompensation zahlen muß. Er müsste das nicht (oder zumindestens wesentlich weniger), wenn sie weiter gearbeitet hätte oder er weniger gearbeitet hätte und im Haushalt geholfen hätte. Da sie ihm ja den Rücken frei gehalten hat, konnte er ja weiter arbeiten.
    Meine ExFrau arbeitet schon seit 1997 nicht mehr.(Sie ist heute 35). Das hat sie auch gar nicht nötig. Die Kinder sind zwar schon groß (11 und 14), aber ihr neuer Mann geht arbeiten, und ich zahle insgesamt 900 € Unterhalt. Warum sollte sie arbeiten gehen ?
    Grundsätzlich ist das ja richtig was sie sagen, aber man sollte da schon eine absehbare Grenze ziehen. So wie es jetzt ist, ist es ein Freifahrtsschein für die Frau. Allein die 900 € von mir plus das Kindergeld in Höhe von 220 € machen 1120 € NETTO für beide Kinder. Ein normaler Facharbeiter wäre froh, wenn er dieses Gehalt Netto nach Zahlung von Miete und Strom noch zur Verfügung hätte.
    so etwas gibt es nur in Deutschland. Oder wie erklärt man sich sonst, dass es einen Kindesunterhaltssatz von 135 % gibt ? Ich dachte immer 100% sei ein Ganzes ?
    Die Frau soll natürlich Geld bekommen, wenn sie aufgrund der Kindeserziehung nicht voll arbeiten gehen kann. Aber allein die Höhe der jeweiligen Unterhaltszahlungen finde ich extremst zu hoch. Es sollte da wirklich eine Höchstgrenze geben. Selbst jetzt, nach 10 Jahren Trennung profitiert meine Exfrau davon, wenn ich mich beruflich nebenher weiterbilde und dadurch evtl. mehr Lohn bekomme. Ist das richtig ? Rechtlich ja, aber moralisch eine Frechheit.
    Ich persönlich kann nur froh sein, dass ich einen neuen Lebenspartner gefunden habe, der das alles mit trägt.
  7. #86

    Verwirkung des Unterhalts

    Zitat von jupol Beitrag anzeigen
    30 Jahre habe ich meiner Frau ein gutes Leben ermöglicht und sie hat immer gut von meinem Geld gelebt. Letzten Frühling bin ich noch mit ihr für 2500 Euro in den Urlaub gefahren. 2 Wochen später hat sie mich zum Dank betrogen, ist zu ihrem neuen.....
    Hallo Jupol,

    es gibt inzwischen Urteile, die das Recht auf Trennungsunterhalt verneinen, wenn das Verhalten des einen Partners für den anderen eine "unzumutbare Härte" darstellt, also grob unbillig ist. Das Ausbrechen aus einer Ehe mit direktem Einzug beim Neuen gehört definitiv zu den Verwirkungsgründen. Schau mal:

    "Erfüllt ein Verhalten des Unterhaltsberechtigten einen Verwirkungstatbestand, hat dieses zur Folge, dass der Unterhaltsanspruch herabgesetzt, zeitlich begrenzt oder gar ganz versagt wird. Eine Verwirkung kommt insbesondere in Betracht, wenn der Berechtigte sich eines Verbrechens oder eines schweren Vergehens gegen den Verpflichteten oder einem nahen Angehörigen schuldig gemacht hat oder der Berechtigte einseitig aus einer intakten Ehe ausgebrochen ist."

    Ich würde mich also schnellstens anwaltlich beraten lassen und ab sofort den unterhalt nur noch unter Vorbehalt zahlen bzw. ggf. den unterhalt kürzen/streichen und dann die Klage der Frau abwarten.
  8. #87

    .

    Zitat von Pnin Beitrag anzeigen
    Wenn man Sie und andere hier so hört, müssen Männer ja unglaublich dämlich sein, dass sie sich so dermaßen systematisch nach Strich und Faden verarschen lassen.
    Als Mann muß man bei der derzeitigen Rechtslage nur zwei Dinge konsequent ausschließen, um nicht so "unglaublich dämmlich" zu sein, wie Sie schreiben:
    1. nicht heiraten
    2. keine Kinder zeugen
  9. #88

    .

    Wenn ihr Herren schon keine Kinder wollt, warum heiratet ihr dann nicht einfach Frauen die genauso viel verdienen wie ihr?
    Dann würde sich das Thema "Unterhalt" von vornherein erledigen.
    Wie, die gibt's nicht?
    Ja, warum denn nur?
    Ich sach Euch warum: weil Frauen Kinder vor ihren Wechseljahren wollen, den Gatten/Freund das Studium mit Ausbildungsjobs finanzieren (in der Hoffnung auf eine bessere Zukunft) und obendrein süß, nett und niedlich sein sollen, weil Durchsetzungsfähigkeit ja unerotisch ist.

    Ist Euch schonmal aufgefallen, dass Prominenten-Gattinnen permanent 26 zu bleiben scheinen, auch wenn der Herr schon auf die Rente zugeht?

    Ich kann mir keinen Grund vorstellen, warum ein Mann ein Recht auf eine Rotoation pro Dekade eingeräumt werden sollte.
  10. #89

    Hausmann

    Zitat von kfp Beitrag anzeigen
    ) Wer von Ihnen "benachteiligten Männern" wäre denn eigentlich überhaupt bereit dazu, sich von Ihrer Frau völlig finanziell abhängig zu machen?
    Ich - bin Hausmann seit 10 Jahren.


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