Geschiedene können mit mehr Geld rechnen: Laut Verfassungsgericht darf der Unterhalt nicht gekürzt werden, wenn der zahlungspflichtige Partner wieder heiratet. Die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs wurde damit aufgehoben.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...744980,00.html
Schon der Titel irritiert. Hier werden nicht die Rechte der Geschiedenen gestärkt, sondern ein Teil der Geschiedenen bekommt mehr - ein Teil weniger. Insgesamt stehen die Geschiedenen nicht besser dar.
Das Bundesverfassungsgericht hält an der unsäglichen Fiktion des "Fortbestehens der ehelichen Lebensverhältnisse" fest. Dies allerdings nur gegenüber den Unterhaltsschuldnern - der Fiskus dagegen sieht dies nicht so und langt durch Wegfall des Ehegattensplittings ordentlich zu. Auch real kann wegen der Finanzierung eines zweiten Haushaltes mit gleichzeitig weniger Nettoeinkommen von einem Fortbestand der ehelichen Lebensverhältnisse keine Rede sein.
Real dagegen ist die Situation dass ein Paar mit Kindern sich häufig in neuen Patchworkkonstellationen wiederfindet. In der klassischen Rollenverteilung ist die Frau dann doppelt versorgt während der Mann eine neue Familie aus finanziellen Gründen praktisch nicht mehr gründen kann. Hier hat der BGH die neue Ehefrau nicht schlechter als die alte stellen wollen. Das BVerfG dagegen sieht die alte aufgelöste Ehe schutzwürdiger als die neue Ehe.
Nun mag man sich denken, selbst schuld wenn Mann in der klassischen Rolle bleibt und auch in der neuen Ehe die Rolle des Alleinverdieners übernimmt. Leider verwehrt ihm die Rechtsprechung (und diesmal des BGH) sein Rollenverständnis zu überdenken. Möchte er in der neuen Ehe nun Erziehungsurlaub nehmen, so muss er trotzdem weiterhin soviel Unterhalt zahlen, als ob er unverheiratet Vollzeit arbeiten würde (sogen. "Hausmannrechtsprechung").
Schade dass das Bundesverfassungsgericht nichts gelernt hat und die minimalen Fortschritte des BGH nun auch noch zurückschraubt. So ist wohl der einzige Motor für eine Reform des Familienrechts in Deutschland der Europäische Menschenrechtsgerichtshof.
... der Menschen (auch der Männer!) steht doch völlig außer Frage! Die Reaktionen der Männer auf die Situation sind doch auch allenthalben zu beobachten: Verschanzen im "Hotel Mama" bis wenigstens Mitte 40, nur unverbindliche Liebschaften, bloß nichts ohne Gummi, massenhafter Exodus etc. pp.
Die Frage ist doch nicht, ob Menschen lernfähig sind, denn das haben sie oft genug bewiesen, sondern ob wir diese "Lerneffekte" wirklich in Kauf nehmen wollen, oder ob wir nicht besser fahren, wenn wir auch Männern und damit potentiellen Ehepartnern und Vätern eine echte, tragfähige Lebensperspektive anbieten, anstatt ihnen zuzumuten, ein Leben unterm Damoklesschwert führen zu müssen.
Ich beginne mich auch langsam zu fragen, ob es unseren hochbezahlten Verfassungsrichtern nicht irgendwann mal peinlich wird, mit ihrer hochgradig mißlungenen Gender-Rechtssprechung in Straßburg regelmäßig abzuprallen. Die Realitätsresistenz der deutschen Jurisprudenz in diesen Fragen ist wirklich bemerkenswert!
... darum, irgendwem die Worte im Munde herumzudrehen. Es geht auch nicht um mich und meine Erfahrungen. Es geht um die Unsitte, Männerschicksale grundsätzlich als Einzelschicksale, selbstverschuldet oder Gejammer darzustellen, während Frauenschicksale andererseits stets symptomatisch für die Frauenfeindlichkeit der pösen Welt sind und uns Anlaß sein müssen, diese mit Quoten usw. beherzt umzustricken.
Das finde ich nicht gut, weil es einer offenen und konstruktiven Diskussion entgegen steht. Männer sind in den selben Gender-Fesseln gefangen wie Frauen und darum muß auch darüber eine Diskussion möglich sein.
mich überkommt so langsam das Gefühl, dass selbst die Richter bei den vielen Gesetzeslagen nicht mehr durchblicken. Ich arbeite in einer Anwaltskanzlei und bekomme die vielen Regelungen der vielen Einzelfälle mit. Mit Gerechtigkeit hat das meiste nichts zu tun. Sollten Kinder in diesem Spiel dabei sein, sind diese für mich die wahren Verlierer. Armes Deutschland, wenn das so weitergeht.