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Unterhaltszahlungen: Verfassungsrichter stärken Rechte von Geschiedenen

Geschiedene können mit mehr Geld rechnen: Laut Verfassungsgericht darf der Unterhalt nicht gekürzt werden, wenn der zahlungspflichtige Partner wieder heiratet. Die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs wurde damit aufgehoben.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...744980,00.html
  1. #220

    Falsch

    Zitat von Runzelrocker Beitrag anzeigen
    lach, auf die einfachsten Sachen kommt man eben nicht.
    Die Männer suchen sich die Frauen aus. Dann sollten sie sich auch nicht beschweren, wenn sie in die Scheisse greifen.
    Wie überall im Tierreich sind es auch beim Menschen die Frauen, welche die Partner auswählen, weswegen sich diese ins rechte Licht zu rücken versuchen.

    Evtl. Sarkasmus-Tags überlesen?
  2. #221

    Verfassungsrichter verkennen die Lebenswirklichkeit

    Schon der Titel irritiert. Hier werden nicht die Rechte der Geschiedenen gestärkt, sondern ein Teil der Geschiedenen bekommt mehr - ein Teil weniger. Insgesamt stehen die Geschiedenen nicht besser dar.

    Das Bundesverfassungsgericht hält an der unsäglichen Fiktion des "Fortbestehens der ehelichen Lebensverhältnisse" fest. Dies allerdings nur gegenüber den Unterhaltsschuldnern - der Fiskus dagegen sieht dies nicht so und langt durch Wegfall des Ehegattensplittings ordentlich zu. Auch real kann wegen der Finanzierung eines zweiten Haushaltes mit gleichzeitig weniger Nettoeinkommen von einem Fortbestand der ehelichen Lebensverhältnisse keine Rede sein.

    Real dagegen ist die Situation dass ein Paar mit Kindern sich häufig in neuen Patchworkkonstellationen wiederfindet. In der klassischen Rollenverteilung ist die Frau dann doppelt versorgt während der Mann eine neue Familie aus finanziellen Gründen praktisch nicht mehr gründen kann. Hier hat der BGH die neue Ehefrau nicht schlechter als die alte stellen wollen. Das BVerfG dagegen sieht die alte aufgelöste Ehe schutzwürdiger als die neue Ehe.

    Nun mag man sich denken, selbst schuld wenn Mann in der klassischen Rolle bleibt und auch in der neuen Ehe die Rolle des Alleinverdieners übernimmt. Leider verwehrt ihm die Rechtsprechung (und diesmal des BGH) sein Rollenverständnis zu überdenken. Möchte er in der neuen Ehe nun Erziehungsurlaub nehmen, so muss er trotzdem weiterhin soviel Unterhalt zahlen, als ob er unverheiratet Vollzeit arbeiten würde (sogen. "Hausmannrechtsprechung").

    Schade dass das Bundesverfassungsgericht nichts gelernt hat und die minimalen Fortschritte des BGH nun auch noch zurückschraubt. So ist wohl der einzige Motor für eine Reform des Familienrechts in Deutschland der Europäische Menschenrechtsgerichtshof.
  3. #222

    Die Lernfähigkeit ...

    Zitat von Mannskerl Beitrag anzeigen
    Dieser Satz ist nicht nur extrem intelligent. Er ist auch wesentlich. Niemand ist ein Arschloch - es sei denn, man lädt ihn (hier: sie) dazu ein, eins zu werden.


    Diese Bemerkung lässt mich schmunzeln. Sie sind kein Dummer. Interessant finde ich übrigens auch das Phänomen, dass, wer EINMAL von einer Frau ausgenommen wurde, nach deren Abwendung sofort die nächste sucht, die ihn dann zusätzlich ausnehme. Allerdings ist es wahrscheinlich, dass die Anzahl Dummer unter den nunmehr statuierten Rechtsverhältnissen weiter abnimmt. Andernfalls wäre es kein gutes Zeichen für die "menschliche" (vor allem männliche) "Rasse".
    ... der Menschen (auch der Männer!) steht doch völlig außer Frage! Die Reaktionen der Männer auf die Situation sind doch auch allenthalben zu beobachten: Verschanzen im "Hotel Mama" bis wenigstens Mitte 40, nur unverbindliche Liebschaften, bloß nichts ohne Gummi, massenhafter Exodus etc. pp.

    Die Frage ist doch nicht, ob Menschen lernfähig sind, denn das haben sie oft genug bewiesen, sondern ob wir diese "Lerneffekte" wirklich in Kauf nehmen wollen, oder ob wir nicht besser fahren, wenn wir auch Männern und damit potentiellen Ehepartnern und Vätern eine echte, tragfähige Lebensperspektive anbieten, anstatt ihnen zuzumuten, ein Leben unterm Damoklesschwert führen zu müssen.
  4. #223

    Richtig

    Zitat von Joe67 Beitrag anzeigen
    Schon der Titel irritiert. Hier werden nicht die Rechte der Geschiedenen gestärkt, sondern ein Teil der Geschiedenen bekommt mehr - ein Teil weniger. Insgesamt stehen die Geschiedenen nicht besser dar.

    Das Bundesverfassungsgericht hält an der unsäglichen Fiktion des "Fortbestehens der ehelichen Lebensverhältnisse" fest. Dies allerdings nur gegenüber den Unterhaltsschuldnern - der Fiskus dagegen sieht dies nicht so und langt durch Wegfall des Ehegattensplittings ordentlich zu. Auch real kann wegen der Finanzierung eines zweiten Haushaltes mit gleichzeitig weniger Nettoeinkommen von einem Fortbestand der ehelichen Lebensverhältnisse keine Rede sein.

    Real dagegen ist die Situation dass ein Paar mit Kindern sich häufig in neuen Patchworkkonstellationen wiederfindet. In der klassischen Rollenverteilung ist die Frau dann doppelt versorgt während der Mann eine neue Familie aus finanziellen Gründen praktisch nicht mehr gründen kann. Hier hat der BGH die neue Ehefrau nicht schlechter als die alte stellen wollen. Das BVerfG dagegen sieht die alte aufgelöste Ehe schutzwürdiger als die neue Ehe.

    Nun mag man sich denken, selbst schuld wenn Mann in der klassischen Rolle bleibt und auch in der neuen Ehe die Rolle des Alleinverdieners übernimmt. Leider verwehrt ihm die Rechtsprechung (und diesmal des BGH) sein Rollenverständnis zu überdenken. Möchte er in der neuen Ehe nun Erziehungsurlaub nehmen, so muss er trotzdem weiterhin soviel Unterhalt zahlen, als ob er unverheiratet Vollzeit arbeiten würde (sogen. "Hausmannrechtsprechung").

    Schade dass das Bundesverfassungsgericht nichts gelernt hat und die minimalen Fortschritte des BGH nun auch noch zurückschraubt. So ist wohl der einzige Motor für eine Reform des Familienrechts in Deutschland der Europäische Menschenrechtsgerichtshof.
    Ich beginne mich auch langsam zu fragen, ob es unseren hochbezahlten Verfassungsrichtern nicht irgendwann mal peinlich wird, mit ihrer hochgradig mißlungenen Gender-Rechtssprechung in Straßburg regelmäßig abzuprallen. Die Realitätsresistenz der deutschen Jurisprudenz in diesen Fragen ist wirklich bemerkenswert!
  5. #224

    Aha

    Zitat von grummeln Beitrag anzeigen
    Das ist ja mal ne toll Idee.
    Da werde ich mir demnächst hier und da mal einen Porsche etc. kaufen, ne weile damit rumgurken und das Teil anschließend zurückbringen. Ich -selbst bissl blöd-wurde vom superschlauen Autoverkäufer über den Tisch gezogen....
    Diese krude Argumentation der Juristen ins tägliche Leben umgesetzt, könnte richtig Spaß in selbiges bringen....
    Wenn Sie das vor Gericht glaubhaft vermitteln können: Gratulation. Wenn ihnen das jemand glaubt: Respekt!
    ich denke jedoch keins von beidem wird eintreten.. und das wissen Sie auch.
  6. #225

    Einzelschicksale

    Zitat von Christian Krippenstapel Beitrag anzeigen
    Steht das irgendwo dran oder gibt´s sowas wie einen Lackmustest, der das vorher zeigt? Oder liegt es vielleicht einfach daran, daß Frauen nun mal nicht dumm sind und schlicht den zahllosen Möglichkeiten des Mißbrauchs nutzen, die ihren heute geboten werden?
    ...
    Stimmt! Genau wie die Ehefrau übrigens ...
    Sie haben schlechte Erfahrungen gemacht, tut mir leid.
    Daraus darf man jetzt aber keine Regel ableiten. Jeder Mensch/jedes Paar ist ein individueller Einzelfall!
    Und hören Sie bitte auf mir das Wort "im Mund herum zu drehen". ;)
  7. #226

    Es geht hier nicht ...

    Zitat von veremont Beitrag anzeigen
    Sie haben schlechte Erfahrungen gemacht, tut mir leid.
    Daraus darf man jetzt aber keine Regel ableiten. Jeder Mensch/jedes Paar ist ein individueller Einzelfall!
    Und hören Sie bitte auf mir das Wort "im Mund herum zu drehen". ;)
    ... darum, irgendwem die Worte im Munde herumzudrehen. Es geht auch nicht um mich und meine Erfahrungen. Es geht um die Unsitte, Männerschicksale grundsätzlich als Einzelschicksale, selbstverschuldet oder Gejammer darzustellen, während Frauenschicksale andererseits stets symptomatisch für die Frauenfeindlichkeit der pösen Welt sind und uns Anlaß sein müssen, diese mit Quoten usw. beherzt umzustricken.

    Das finde ich nicht gut, weil es einer offenen und konstruktiven Diskussion entgegen steht. Männer sind in den selben Gender-Fesseln gefangen wie Frauen und darum muß auch darüber eine Diskussion möglich sein.
  8. #227

    1

    Zitat von veremont Beitrag anzeigen
    Wenn Sie das vor Gericht glaubhaft vermitteln können: Gratulation. Wenn ihnen das jemand glaubt: Respekt!
    ich denke jedoch keins von beidem wird eintreten.. und das wissen Sie auch.
    Wenn es bei Verträgen bezüglich des Unterhaltsausschlusses geht (sich auf die eigene Blödheit berufen und den Vertrag für nichtig erklären lassen) warum soll dies dann nicht auch bei anderen zivilrechtlich abgeschlossenen Verträgen gehen?
    Grübel....
  9. #228

    Der Dschungel der Unterhaltszahlungen wird immer undurchsichtiger,

    mich überkommt so langsam das Gefühl, dass selbst die Richter bei den vielen Gesetzeslagen nicht mehr durchblicken. Ich arbeite in einer Anwaltskanzlei und bekomme die vielen Regelungen der vielen Einzelfälle mit. Mit Gerechtigkeit hat das meiste nichts zu tun. Sollten Kinder in diesem Spiel dabei sein, sind diese für mich die wahren Verlierer. Armes Deutschland, wenn das so weitergeht.








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