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Unterhaltszahlungen: Verfassungsrichter stärken Rechte von Geschiedenen
Geschiedene können mit mehr Geld rechnen: Laut Verfassungsgericht darf der Unterhalt nicht gekürzt werden, wenn der zahlungspflichtige Partner wieder heiratet. Die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs wurde damit aufgehoben.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...744980,00.html
- #90 11.02.2011 13:58 von
Heirat ist Armutsrisiko
Bin gerade in der Situation: Meine Frau (arbeitslos, wird nicht mehr arbeiten wollen) verklagt mich zu höherem Unterhalt, gleichzeitig langt die gesetzliche Zwangs-Krankenversicherung zu. Hätte ich DAS vorher geahnt! Nie mehr Heiraten!
- #91 11.02.2011 13:59 von
Aufstockungsunterhalt
Im konkreten Fall ging es wohl um Aufstockungsunterhalt: Die geschiedene Frau verdient auch was selber, aber deutlich weniger als ihr wieder verheirateter Mann, und dann wird ein Teil der Differenz ausgeglichen.
Kommt jetzt noch eine neue Partnerin ins Spiel, die weniger verdient, dann wird die Situation verworren. Der Gesetzgeber hat hierfür leider keine klaren Vorschriften gemacht.
Das verrückte an dem Urteil ist, dass es ein dicker Schuss nach hinten sein könnte: Kapriziert man sich stärker auf den Wortlaut des Gesetzes, insbesondere § 1609 BGB ("Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter") könnte im Endeffekt sogar weniger rauskommen als nach der nun kassierten Rechtsprechung des BGH! Denn eine neue Rechenanweisung hat der Bundesgerichtshof leider nicht mitgeliefert, sondern die Sache einfach an ein OLG zurückverwiesen. - #92 11.02.2011 13:59 von
dieses Urteil
dieses Urteil ist ein Skandal und würdigt den gechassten Ehemann zum ewigen Zahlesel und unwürdig zu weiteren Beziehungen herab.
Möchte nur wissen, wer den Bundesrichtern da ins Hirn ge... hat..... LEute heiratet bloß nicht, ihr seid erledigt und ausgeliefert auf Lebenszeit. - #93 11.02.2011 13:59 von SirTurbo
- #94 11.02.2011 13:59 von Koelner222
Justiz in Deutschland nicht kontrolliert
Es wird Zeit, dass Deutschland eine Demokratie wird!
Das Volk muss alleiniger Gesetzgeber sein. - #95 11.02.2011 13:59 von
Bin fix und fertig....
Ja, lach nur. Solange du noch was zu lachen hast :-)
Und nein, du hast nicht meine Welt zerstört.
1. Gibt es keine Lieblingsprostituierte(n), die wechsle ich aus, wenn Sie mir nicht mehr gefällt im Gegensatz zu einem verheiratetem Mann.
2. Wen es interessiert ob er der Beste ist der sollte heiraten :-)
3. Alles gute für dein weiteres Leben! - #96 11.02.2011 14:01 von
Hallo Kasimon
Danke für den Tipp. Mein Anwalt hat mir geraten ab diesen Monat das Trennungsgeld zu halbieren, weil es für meine Nochehefrau zumutbar ist, sich eine Vollzeitstelle zu suchen. Ich habe auch nur die Hälfte überwiesen. Ich hoffe nur, dass ich nach der Scheidung nicht noch weiter zahlen muss. Die Kinder sind Gott sei Dank erwachsen.
- #97 11.02.2011 14:01 von
Was in Gottes Namen habt ihr da für Frauen geheiratet?
Natürlich wird immer nur von einer Seite geredet. Es geht ja auch gar nicht darum, wer wen betrogen hat oder wer ein A****loch war oder ist.
Es ist aber unbestritten, dass wenn es um die Durchsetzung von Rechten geht, gerade wenn Kinder im Spiel sind, der Unterhaltsempfänger IMMER im Vorteil ist. Man hat überhaupt keine Chance. Jeder sollte das selbst wissen. Wenn Sie heiraten möchten wünsche ich Ihnen alles Gute dabei.
Ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen. Ich zahle seit 10 Jahren Unterhalt, erst für meine Exfrau plus Kinder, jetzt nur noch für meine Kinder. Das sind fast 120000 €.
Seit Jahren habe ich kaum noch Zugang zu meinen Kindern, ich bin seit 2005 alle 8 Wochen deshalb beim Jugendamt, habe schon geklagt. Ohne großen Erfolg. Und diesen ganzen Stress, würde ich mir persönlich.... nicht mehr antun.
Ich liebe Kinder, wollte auch immer welche haben. Aber wenn ich dadurch meine besten Jahre (zwischen 30 und 40) in absoluter Armut leben muss, ohne dass ich meine Kinder überhaupt sehe, dann komme ich zu dem Schluss dass ich es nicht mehr machen würde. Auch ohne Trauschein lebe ich jetzt glücklich mit meiner Partnerin zusammen. Der Trauschein bedeutet mir nichts mehr.
Im übrigen hat meine Frau mich damals verlassen, ich war Soldat und nach meinem Kosovo Aufenthalt war die Wohnung leer. Mein Konto im übrigen auch. - #98 11.02.2011 14:04 von
Ideologie... vom Aussterben bedroht wie es scheint
37 Jahre, 2 Kinder, Partner: Selbständiger Kaufmann, Selbst: Angestellt im Betrieb des Partners. Getrennt lebend seit über einem Jahr. Unterhalt für mich selbst: 0,- für die Kinder je ca. 75,- EUR / Monat.
Als es damals vor die Anwälte ging habe ich eine Weiterbeschäftigung im Betrieb vorgeschlagen. Niemals würde ich Geld von meinem Ex-Gatten annehmen können ohne dafür zu arbeiten. Selbstverständlich ist ein respektvoller und guter sozialer Umgang miteinander absolut notwendig, wenn man in einer Trennungs-Situation noch miteinander arbeiten möchte. Aber wenn man sich etwas Mühe gibt kann das wunderbar funktionieren. Preis: Neu-Definition des persönlichen Lebenswandels, den finanziellen Gegebenheiten angemessen (manchmal schwierig aber machbar, ich sehe das als Herausforderung). Lohn: Solides Zeitkontingent mit den Kindern bei einer Wochenarbeitszeit von durchschnittlich 30 Stunden und emotionalen Frieden.
Die meisten Eltern sagen: Keine persönlichen Differenzen auf dem Rücken der Kinder austragen. Und wie ist die Wirklichkeit? Sicher gibt es Ausnahmen, aber sein wir doch mal ehrlich: Ich denke, dass die meisten Streitigkeiten in puncto Unterhaltszahlungen auf einem niederen sozialen Niveau ausgebrütet und gezüchtet werden.
Verletzter Stolz und Eitelkeit, verzerrte Selbstwahrnehmung, Rachsucht, Gier und Berechnung scheinen so in den Fordergrund unserer Gesellschaft gerückt zu sein, dass dies sogar im Gesetz verankert ist. Wie gesagt, SICHER GIBT ES AUSNAHMEN!!!
Ich bin traurig. - #99 11.02.2011 14:05 von
Eben
Wenn die Ehe so schnell scheitern würde, sobald der Ehemann Yoga-Kurse besuchen und seine Frau zur Beteiligung an der Familienernährung beitragen lassen will, dann soll sie doch. Besser schnell, kurz und schmerzlos bzw. gar nicht erst zustannde kommen lassen, als das Unweigerliche ein paar Jährchen herausziehen und dann über Unterhaltszahlungen klagen...
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