Ein Uno-Sonderberichterstatter hat*Internetentzug für Raubkopierer, wie er in Frankreich und Großbritannien im Gesetz steht, scharf kritisiert. In einem Bericht verurteilte er die Maßnahmen als unzulässigen Eingriff in die Meinungsfreiheit.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...766858,00.html
Das kann man so nicht stehen lassen. Ich würde eher so formulieren: Die exzessive Auslegung des Rechts auf Eigentum zum Schutz von Verwertungsrechten an geistigem Eigentum ist massiv problematisch.
Nach deutschem Recht sind Urheberrechte unveräusserlich. Die Urheberrechte bleiben beim Urheber - aber nützen diesem eher wenig, weil er oder sie diese in Form von in aller Regel weitgehenden Verwertungsrechten weiter reichen muss. Wissenschaftler im Dienst einer Company, Musiker im Dienst eines Medienkonzern, Autoren im Dienst von Verlagen und Zeitungen sind dazu in der Regel genötigt und werden dafür zu Bedingungen entschädigt, die im günstigsten Fall ein Verband oder eine Gewerkschaft für sie aushandeln konnte. Urheberrechte sind defacto eher schlecht geschützt.
Im Internet wird das pathologische der exzessiven Auslegung deswegen deutlich, weil das Internet in besonders effizienter Weise das ermöglicht, was am Ende die Grundlage für die Zivilisation ist: die Verbreitung von Wissen und kulturellen Techniken. Dieser Prozess könnte deutlich mehr Menschen einschließen, wenn nicht die exzessive Auslegung des Rechts an Eigentum diesen Prozess so behindern würde. Insbesondere Wissenschaftler, die in wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlichen, dürfen ihre Artikel nicht ohne Zustimmung des jeweiligen Verlags weiterverbreiten. Der Kreis der Leser bleibt damit auf die Wissenschaftler beschränkt, deren sie beschäftigenden Institute sich die teuren Jahresabos dieser Zeitschriften leisten können. Und wie schnell könnte man Quellenstudium betreiben, wäre Google-Books tatsächlich das Werkzeug, das ihre Schöpfer im Hinterkopf hatten.
Es ist deshalb schön zu lesen, dass jemand von so hochoffizieller Seite wenigstens schon mal betont, dass gewisse Maßnahmen zum Schutz von Verwertungsrechten eine Verletzung von Menschenrechten darstellen.
Ihr Vergleich hinkt aber gewaltig.
Das Internet wird von Menschen nicht nur zum raubkopieren genutzt (zumal das meiste heute gar nicht mehr raubkopiert sondern gestreamed wird (Musik: youtube) sowie ganzer Filme). Sie beziehen Nachrichten, Informationen aus wikipedia und co, usw. in bestimmten Fällen hängt sogar die komplette Arbeit am Netzzugang.
Ihr Beispiel wäre also richtig, wenn Ihnen nicht nur der Führerschein, sondern das komplette Recht auf Mobilität (Bahn, Bus, Fahrrad sowie das Fliegen) und noch mehr abgesprochen werden würde.