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Unfall-Urteil: Hohe Haftstraße für Hamburger Todesfahrer
DPAVier Menschen starben, als sein Auto an einer Kreuzung in Hamburg-Eppendorf auf den Gehweg raste. Nun hat das Gericht den Fahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt: Der Mann muss für drei Jahre und sechs Monate in Haft.
http://www.spiegel.de/panorama/justi...837025,00.html
- #30 05.06.2012 13:58 von
Logik?
Irgendwie verstehe ich die Logik hinter dem Urteil nicht!
Der Herr wurde zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, die Staatsanwaltschaft forderte nur drei Monate mehr. Daraus muss man schließen, dass das Gericht dem Herrn grobe Fahrlässigkeit vorwirft und zwar in Bezug auf die Tatsache, dass er sich trotz bekannter Epilepsie hinter das Steuer setzte. Bis dahin noch durchaus nachvollziehbar (Wenn auch, hält man sich das Urteil gegenüber der Berliner Frau im Dienste des Staates vor Augen, welche einen polnischen Reisebus von der Autobahn abdrängte und damit 13! (mehr als drei mal so viele wie Herr Cäsar S.) Leben auslöschte und dafür nur ein Jahr auf Bewährung bekam, meiner Meinung nach nicht "gerecht"/vertretbar).
Das Urteil beinhaltet aber auch noch die Entziehung des Führerscheins für fünf Jahre, was meiner Meinung nach die Logik des Gerichts sehr in Frage stellt.
Zwei Gedankengänge:
1: Das Gericht ist der Meinung, Herr S. ist mit seiner Epilepsie durchaus in der Lage, Auto zu fahren, hat aber bei diesem einen Anfall Pech gehabt und als Strafe verliert der fünf Jahre den Führerschein.
2. Das Gericht ist der Meinung, Herr S. hat alleine durch das Starten des Wagens grob Fahrlässig gehandelt, er dürfte mit seiner Epilepsie auf keinen Fall Auto fahren (Dieser Meinung folgte das Hamburger Gericht anscheinend auch).
Ich, als (hoffentlich) logisch denkender Mensch, würde aus dieser zweiten Meinung schließen, dass Herr Cäsar S. nach Meinung des Gerichts nie wieder Auto fahren dürfte und jedes Starten des Wagens schon eine grob fahrlässige Handlung wäre.
Durch die Tatsache, dass das Gericht aber auf der einen Seite das hohe Strafmaß (lasst uns nicht über die Definition von "hohem Strafmaß" streiten...) durch die grobe Fahrlässigkeit zurückführt, auf der anderen Seite aber Herrn S. in fünf Jahren wieder das Fahren erlauben will, folgt für mich, dass das Gericht Herrn S. in fünf Jahren expressis verbis die grobe Fahrlässigkeit erlaubt! - #31 05.06.2012 13:59 von
Äpfel mit Birnen vergleichen?
Die Frau ist zwar gerast, aber hatte weder ein Anfallsleiden, welches bereits zu drei Unfällen geführt hat, noch stand sie unter Drogeneinfluss und Alkohol hatte sie auch nicht im Blut. Natürlich musste sie für Ihre Raserei, aufgrund derer so viele Menschen ihr Leben verloren hatten, bestraft werden und ob das Urteil nur gerechtfertigt oder zu milde war, steht hier doch garnicht zur Debatte. Hier gebt es um einen uneinsichtigen, fast kriminellen Menschen, der leichtfertig das Leben und die Gesundheit anderer auf Spiel gesetzt hat indem er nach mehreren Unfällen mit Führerscheinentzug auf die Rückgabe seiner Fahrerlaubnis geklagt und auch obsiegt hat. Diesem Menschen fehlte jede Einsicht in sein Verhalten und obendrei konsumierte er auch noch Drogen. Da hilft es auch nicht, wenn er sich am Ende des Prozesses bei den Angehörigen entschuldigt, Bei einer Bewährungsstrafe hätte er wieder auf Rückerkennung seiner Fahrerlaubnis geklagt und weitere Unfälle verursacht. Und das obwohl er nicht Beamter war.
- #32 05.06.2012 14:00 von
Einspruch, Euer Ehren!
Entweder muss das Gesetz geändert werden, oder die Richterin muss noch mal auf die Schulbank: der Mann wusste von seiner Epilepsie, ergo hat er nicht fahrlässig, sondern vorsätzlich gehandelt. Jedenfalls in meinen Augen, zumal er wegen der Erkrankung in ärztlicher Behandlung war und schon vorher schwere Unfälle verursacht hat.
Eine Mitschuld ist den Richtern der vorangegangenen Unfallprozesse zuzurechnen, die schlicht versäumt haben, dem Mann den Fühererschein zu entziehen. Hätten die pflichtgemäß gehandelt, wären die 4 Menschen noch am leben, zumindest aber nicht durch diesen Unfall getötet worden. - #33 05.06.2012 14:00 von
Strafbeimessung
Neben vielen weiteren Aspekten, die ein Richter bei seiner Strafbeimessung zu berücksichtigen hat, geht es vor allem auch um Einsicht und (bei fahrlässigem Handeln insbesondere) um Vermeidbarkeit. Der Unfallfahrer hatte, wie im Verlauf der Verhandlung dargelegt, in der Vergangenheit hinreichend viele Hinweise auf seine Fahruntüchtigkeit erhalten (mehrere Unfälle, z.T. auch mit schwerem Ausgang).
Sich mit dem Wissen
1. Epileptiker zu sein
2. hierauf offensichtlich auch entsprechend medikamentös eingestellt worden zu sein, welches sich auf die Fahrtüchtigkeit auswirken kann
3. zusätzlich zum Medikamentenkonsum auch noch Betäubungsmittelkonsum zu betreiben (Wissen um Wechselwirkung!?)
4. in der Vergangenheit bereits wegen gleicher Ausfälle auch Unfälle mit schwerem Personenschaden verursacht zu haben
noch hinter das Steuer eines Kraftfahrzeuges zu setzen legt eine atemberaubende Gleichgültigkeit seiner Umwelt gegenüber an den Tag, die jeder Grundlage eines Verständnisses entbehrt.
In diesem Zusammenhang empfinge ich die Strafe als gerechtfertigt.
Bezugnehmend auf den Hinweis auf den Busunfall mit 14 Toten auf der BAB muss man diese Fälle sehr differenziert betrachten. Letztlich wurde dieser Unfall durch einen individuellen Fahrfehler verursacht - mit dem bekannten schrecklichen Ausgang. Solch ein Fahrfehler ist jedoch allzu menschlich und kann durch Unachtsamkeit von Jedem begangen werden. Davon zeugen tagtäglich zigtausende Unfälle mit mehr oder weniger schwerem Ausgang.
Hier lag kein durch gesundheitliche Besonderheiten dauerhafte Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vor, welcher sich die Fahrzeugführerin hätte bewusst sein können.
Insofern ist hier meines Erachtens kein Missverhältnis bei den Strafbeimessungen zu erkennen. - #34 05.06.2012 14:01 von
Wie ein anderer Kommentator bereits richtig bemerkte, im Verkehr ist in Deutschland alles erlaubt. Ich habe absolut kein Verständnis dafür, wie man sich mit dem Wissen, epileptische Anfälle bekommen zu können, ans Steuer setzen kann und das auch noch nach drei Unfällen. Und wie ich dann auch noch Drogen konsumieren kann. Die Herren, die ihm immer wieder den Führerschein zurückgegeben haben sollten diese Strafe von 3 Jahren und 6 Monaten bekommen und der Täter zumindest 5 Jahre (Höchststrafe für fahrlässige Tötung) für jeden Getöteten. Das hätte ich als einigermaßen gerecht empfunden. Die armen Angehörigen, aber für die Opfer hat der Staat sowieso nichts übrig.
- #35 05.06.2012 14:01 von
Was Sie sagen, ist schon völlig richtig!
Nur:
- Dieser Unfall war ein Fahrfehler, wie er jedem(!) passieren kann - zumal in einem fremden Fahrzeug (so wie Sie das schildern)
- Der Epileptiker hatte diese "Unfall" mit Ansage, in dem er schon zuvor drei Unfälle aufgrund seiner Anfälle verursacht hat! Leider war kein Gericht der Meinung, dass dies nochmals passieren könnte (auch hier wurde auf "ich kann mich nicht mehr erinnern" plädiert)
So ungerecht es klingt, aber ICH kann die beiden Entscheidungen der Gerichte nachvollziehen, auch wenn ich das jetzt ergangene für zu milde halte... - #36 05.06.2012 14:01 von
Eben nicht!
Aus gutem Grund rechnet der Richter nicht, sondern wägt ab. Das bedeutet, dass jeder einzelne Fall genau betrachtet wird. Und das war hier durchaus der Fall. Ein angemessenes, ein gerechtes Urteil.
Das sahen schon die alten Lateiner so: iudex non calculat.
Wollen Sie, dass Computer "Recht" sprechen? Ich nicht. - #37 05.06.2012 14:05 von
Eine Rolle spielen die Begleitumstände
denn die Frau hatte weder ein ihr bekanntes Anfallsleiden, noch stand sie unter Drogen oder Alkohol, auch hatte sie nicht wie der Angeklagte bereits mehrere heftige Unfälle verursacht. So bitter der Vorfall am Ende auch war, es war lediglich die Raserei, also ein Fahrfehler, den jeder 2. Autofahrer bereits begangen hat, nur ohne diese schrecklichen Folgen. Das ist schon etwas anderes, als bewusst das Risiko eines schlimmen Unfalls einzugehen.
- #38 05.06.2012 14:10 von
- #39 05.06.2012 14:12 von
Um zu den vorherigen Beiträgen Stellung zu nehmen:
Mit diesem Strafmaß gibt es definitiv keine Bewährung mehr (nur bis 2 J. Freiheitsstrafe möglich, § 56 II StGB).
Ich glaube, viele hier sollten sich den Unterschied zwischen Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikt vor Augen führen! Selbstverständlich bekommt man bei einem VORSÄTZLICHEN Raub in der Regel eine höhere oder vielleicht dieselbe Strafe wie für eine FAHRLÄSSIGE Tötung. Nicht nur das verletzte Rechtsgut ist eben maßgeblich, sondern insbesondere die Gesamtumstände der Tat - darauf basiert richtiger- und fairerweise unser Rechtssystem.
Wenn man mal von diesem - extemen - Fall weggeht: Eine fahrlässige Tötung im Straßenverkehr kann leider JEDEM von uns passieren. Immer und überall. Fahrlässigkeit ist schnell gegeben. Und ich wage zu behaupten dass die meisten derjenigen Menschen, die zu solch einem Täter geworden sind, genug damit bestraft sind, den Rest ihres Lebens täglich in den Spiegel zu schauen mit dem Wissen, für den Tod eines Menschen verantwortlich zu sein.
Warum sollte man solche Menschen auch noch ins Gefängnis bringen? Unser Strafrecht beruht in erster Linie auf dem Resozialisierungsgedanken. Bei fahrlässiger Tötung gibt es in der Regel nichts zu resozialisieren.
Alle, die immer noch anderer Ansicht sind, stellen sich jetzt bitte, vor, ihnen selbst, ihrer Mutter, ihrem Bruder, ihrem besten Freund würde das morgen passieren. Kurz nicht 100%ig aufmerksam gewesen - und dafür soll man nun aus seinem kompletten Leben incl. Beruf, Familie etc. gerissen werden?!
Dass im vorliegenden Fall anders entschieden wurde aufgrund der Vorgeschichte ist richtig - die Urteile über die Busfahrerin sollte man sich allerdings doch etwas besser überlegen....
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