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Unerlaubte künstliche Befruchtung: Ärzte müssen Unterhalt zahlen
DPAZwei Dortmunder Frauenärzte sind zu Unterhaltszahlungen verurteilt worden. Sie hatten für eine künstliche Befruchtung Sperma verwendeten, das längst hätte vernichtet werden müssen. Die Mutter brachte Zwillinge zur Welt, der unfreiwillige Vater sprach von Samenraub.
http://www.spiegel.de/panorama/justi...828545,00.html
- #20 19.04.2012 14:30 von
Die ganze Argumentationtskette über Ansprüche des Kindes sind nur feministische Rhetorik um trotz angeblicher Gleichbehandlung vor dem Gesetz eine de facto Bevorzugung der Frauen durchzusetzen.
Diese können lügen und betrügen, am Ende ist trotzdem der Mann der juristisch Dumme. - #21 19.04.2012 14:32 von
- #22 19.04.2012 14:32 von
- #23 19.04.2012 14:34 von
Vollkommen richtig und dennoch falsch
Natürlich haben Sie Recht. So ist die deutsche Rechtsprechung, die aber falsch und ungerecht ist. Warum?
Zwar ist Unterhalt ein Anspruch der Kinder, das Geld bekommt aber die Mutter, ohne nachweisen zu müssen, dass sie es tatsächlich nur im Interesse der Kinder einsetzt. Im Fall von Minimalunterhalt ist das sicherlich belanglos, aber es gibt mehr als genug Fälle, wo monatlicher Unterhalt von mehr als 500 Euro gezahlt wird plus Kindergeld. Mit der Konsequenz, dass - um es mal überspitzt zu formulieren - die Mutter dem Kind nur das nötigste zukommen lassen muss, sich von dem Restgeld aber 3 Paar neue Schuhe kauft. Insofern wäre es nur recht und billig, wenn die Mutter das Geld ausschließlich im Interesse des Kindes einsetzen dürfte und genau das oberhalb eines vernünftigen Freibetrages auch nachweisen müsste.
Im Übrigen müsste hier bei dieser kriminellen Frau die Schwangerschaft eigentlich mit einer anonymen künstlichen Befruchtung gleichgesetzt werden. Wie ist es da mit dem Unterhalt?
Unabhängig von der zweifellos vorhandenen Schuld der Ärzte, müsste die Frau wegen Betruges verurteilt werden, was aber natürliuch aus Gründen des "Kindeswohls" nicht passieren wird. Da wir gehandelt wie bei jemandem, der seine Eltern umbringt und anschließend vor Gericht als mildernde Umstände geltend machen will, er sei ja Vollwaise... - #24 19.04.2012 14:34 von
- #25 19.04.2012 14:35 von
Das Urteil ist rechtlich vollkommen in Ordnung, es ist lediglich im Artikel total verkürzt und juristisch unpräzise dargestellt.
Ohne das Urteil jetzt gelesen zu haben (es ist noch nicht bei den juristischen Datenbanken verfügbar) hier der Sachverhalt, wie ich ihn verstehe:
Der Vater (V) hatte bei den Ärzten (Ä) Sperma eingelagert. Die Aufbewahrungsfrist betrug ein Jahr, außerdem hätte er vor der Verwendung hinzugezogen werden sollen.
Nun kommt die Mutter (M) und überzeugt die Ärzte das Sperma nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist und ohne Konsultierung des V zu verwenden. Sie wird dadurch schwanger.
Nun die Schuldverhältnisse, die hier eine Rolle spielen:
1. Zwischen Ä und M hätten wir einen Behandlungsvertrag, insofern keine Probleme.
2. Die Kinder haben einen gesetzlichen Anspruch auf V auf Unterhaltszahlung, der allein durch seine Vaterschaftsstellung, die hier wohl unbestreitbar besteht, entsteht. Das bedeutet, der Vater muss für die Kinder jeden Monat unterhalt zahlen.
3. Besteht auch ein Vertragsverhältnis zwischen V und Ä. Und eben aus diesem resultiert der Anspruch.
Im Artikel ist es meiner Meinung nach missverständlich ausgedrückt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Gericht die Ärzte zu Schadensersatz wegen vertraglicher Pflichtverletzung aus § 280 Abs. 1 BGB verurteilt hat.
Die Pflichtverletzung besteht darin, dass die Ärzte Sperme verwendet haben, welches sie aufgrund der vertraglichen Verpflichtung hätten vernichten müssen. Da sie dies nicht getan haben ist hier eine Pflichtverletzung zu sehen.
Der Schaden des V liegt darin, dass er gesetzlich zu Unterhaltszahlungen an die Kinder verpflichtet ist.
Und letztlich fehlt noch das Verschulden der Ärzte. Hier reicht einfache Fahrlässigkeit aus. Insofern hätte ein kurzer Anruf die Sache aufgeklärt.
Wie gesagt: Das ist nur meine Vermutung, wie die Sache wirklich liegt. Das Gericht hat die Ärzte also nicht zur Unterhaltszahlung verurteilt, sondern zu Schadensersatz.
In dem Verhältnis bleibt dann auch unberücksichtigt, ob die Ärzte nicht weitere Ansprüche gegen die Mutter haben.
Wie gesagt, rechtlich gesehen ist das Urteil im Verhältnis Ärzte und Vater vollkommen in Ordnung. - #26 19.04.2012 14:37 von
- #27 19.04.2012 14:37 von
´8
So viel juristische Laienmeinung bedarf der Klarstellung:
also: der unfreiwillige Samenspender ist der biologische Vater der Kinder. Die Kinder haben gegen den Vater Unterhaltsansprüche.
Die Ärzte haben dessen Sperma ohne seine Zustimmung verwendet und sich dem Vater gegenüber damit schadensersatzpflichtig gemacht. Der zu ersetzende Schaden ist der vom Vater zu zahlende Unterhalt. Ob Die Ärzte (oder deren Haftpflichtversicherung) die Mutter wegen deren Verhalten ganz oder teilweise in Regress nehmen können, ist ein anderer Fall, der hier nicht zur Diskussion steht. - #28 19.04.2012 14:38 von
- #29 19.04.2012 14:39 von
Wohl kaum.
Wie sich der Anspruch der Ärzte an die Mutter darstellt wurde hier doch garnicht geklärt, das dürfte dann Gegenstand eines anderen Verfahrens sein. Ein großer Teil (wenn nicht gar der ganze) des Anspruchs dürfte sich dann erledigen.
Dass erste bei solchen (und ähnlichen) Fehlern haften ist ja nun auch nichts neues, es haben auch schon Ärzte für den Unterhalt von behindert geborenen Kindern aufkommen müssen, wenn sie in den Voruntersuchungen eine Behinderung hätten feststellen müssen.
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