Unerlaubte künstliche Befruchtung: Ärzte müssen Unterhalt zahlen

DPAZwei Dortmunder Frauenärzte sind zu Unterhaltszahlungen verurteilt worden. Sie hatten für eine künstliche Befruchtung Sperma verwendeten, das längst hätte vernichtet werden müssen. Die Mutter brachte Zwillinge zur Welt, der unfreiwillige Vater sprach von Samenraub.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...828545,00.html
  1. #20

    Die ganze Argumentationtskette über Ansprüche des Kindes sind nur feministische Rhetorik um trotz angeblicher Gleichbehandlung vor dem Gesetz eine de facto Bevorzugung der Frauen durchzusetzen.

    Diese können lügen und betrügen, am Ende ist trotzdem der Mann der juristisch Dumme.
  2. #21

    *

    Zitat von a-user Beitrag anzeigen
    Ich würde verstehen,wenn die Ärzte eine Strafe zahlen müssten - aber Unterhalt?
    Die Ärzte haben Fehler gemacht, aber dazu gehört eben auch die Frau, die diesen Fehler absichtlich bewirkte.
    Unterhalt ist 18 Jahre * 2 Kinder * 12 Monate * 400 € =172380€

    Das kann und darf nicht sein!!
    Die Ärzte haften im Außenverhältnis zum Vater als Gesamtschulder neben der Mutter; im Innenverhältnis zur Mutter können sie sich das Geld von dieser zurückholen (wenn sie Geld hat). Selber schuld, sie hätten der Frau eben nicht trauen dürfen...
  3. #22

    Dummheit gehört bestraft

    Zitat von hammerwerfer2 Beitrag anzeigen
    Die Mutter hat die Situation bestimmt vorsaetzlich ausgenutzt, weil es ihre Chance war, ein oder mehrere Kinder zu bekommen, obwohl der Kindesvater genau dies nicht wollte und sich zuvor von der Frau getrennt hat. So sehe ich das!
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    gerade im medizinischen Bereich, wo die Weisskittel doch trotz Schmalspurpromotion ein viele höheres Prestige beanspruchen als Naturwissenschaftler.
  4. #23

    Vollkommen richtig und dennoch falsch

    Zitat von p@tch Beitrag anzeigen
    Na ja, die Ärzte hätten das Sperma vernichten müssen, also trifft sie zumindest eine Teilschuld.

    Der Unterhalt ist aber ein Anspruch der Kinder und nicht der Mutter, deshalb ist dafür ja die Schuld der Mutter unerheblich. Wie bereits ein anderer Mitforist geschrieben hat, können und sollten die Ärzte juristisch gegen die Mutter vorgehen.
    Natürlich haben Sie Recht. So ist die deutsche Rechtsprechung, die aber falsch und ungerecht ist. Warum?

    Zwar ist Unterhalt ein Anspruch der Kinder, das Geld bekommt aber die Mutter, ohne nachweisen zu müssen, dass sie es tatsächlich nur im Interesse der Kinder einsetzt. Im Fall von Minimalunterhalt ist das sicherlich belanglos, aber es gibt mehr als genug Fälle, wo monatlicher Unterhalt von mehr als 500 Euro gezahlt wird plus Kindergeld. Mit der Konsequenz, dass - um es mal überspitzt zu formulieren - die Mutter dem Kind nur das nötigste zukommen lassen muss, sich von dem Restgeld aber 3 Paar neue Schuhe kauft. Insofern wäre es nur recht und billig, wenn die Mutter das Geld ausschließlich im Interesse des Kindes einsetzen dürfte und genau das oberhalb eines vernünftigen Freibetrages auch nachweisen müsste.

    Im Übrigen müsste hier bei dieser kriminellen Frau die Schwangerschaft eigentlich mit einer anonymen künstlichen Befruchtung gleichgesetzt werden. Wie ist es da mit dem Unterhalt?

    Unabhängig von der zweifellos vorhandenen Schuld der Ärzte, müsste die Frau wegen Betruges verurteilt werden, was aber natürliuch aus Gründen des "Kindeswohls" nicht passieren wird. Da wir gehandelt wie bei jemandem, der seine Eltern umbringt und anschließend vor Gericht als mildernde Umstände geltend machen will, er sei ja Vollwaise...
  5. #24

    Zitat von Matzescd Beitrag anzeigen
    Das Sperma hätte nicht mehr existieren dürfen. Der LAgerungsvertrag war wohl schon ein paar Jahre abgelaufen. Wenn ich ihn nicht aktiv verlängere, dann wird das eingelagerte Material vernichtet.

    Woher die Frau allerdings wusste, dass es noch existiert? Gute Frage...

    Das die Ärzte allerdings bestraft werden?! Die haben ihren Job gemacht.
    "Mein Mann muss arbeiten". Fertig.

    "Schuld"?
    Die Frau? Sie hat betrogen.
    Die Ärzte? Haben sich wohl nicht an geltende Prozesse gehalten.

    Der Ex-Mann(Freund)? Tja den verstehe ich am wenigsten... Wenn die Kinder mal fragen, dann hat er schon viele Jahre verpasst in denen die Kinder aufgewachsen sind. Vielleicht tut ihm das irgendwann mal leid.
    Seine ehemalige Partnerin hat ohne sein Wissen dafür gesorgt, dass er biologischer Vater wurde. Eher unwahrscheinlich, dass es ihm leid tut, dass er gegen seinen ausdrücklichen Willen Vater wurde.
  6. #25

    Zitat von peter234 Beitrag anzeigen
    Der Fall zeigt mal wieder eindeutig das fehlerhafte Unterhaltsrecht in Deutschland.
    Den Ärzten wird vom Staat hier grosses Unrecht angetan, die alleinig Schuldige an dem ganzen Vorfall ist ja schließlich die Frau.
    Das Urteil ist rechtlich vollkommen in Ordnung, es ist lediglich im Artikel total verkürzt und juristisch unpräzise dargestellt.
    Ohne das Urteil jetzt gelesen zu haben (es ist noch nicht bei den juristischen Datenbanken verfügbar) hier der Sachverhalt, wie ich ihn verstehe:
    Der Vater (V) hatte bei den Ärzten (Ä) Sperma eingelagert. Die Aufbewahrungsfrist betrug ein Jahr, außerdem hätte er vor der Verwendung hinzugezogen werden sollen.

    Nun kommt die Mutter (M) und überzeugt die Ärzte das Sperma nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist und ohne Konsultierung des V zu verwenden. Sie wird dadurch schwanger.

    Nun die Schuldverhältnisse, die hier eine Rolle spielen:

    1. Zwischen Ä und M hätten wir einen Behandlungsvertrag, insofern keine Probleme.

    2. Die Kinder haben einen gesetzlichen Anspruch auf V auf Unterhaltszahlung, der allein durch seine Vaterschaftsstellung, die hier wohl unbestreitbar besteht, entsteht. Das bedeutet, der Vater muss für die Kinder jeden Monat unterhalt zahlen.

    3. Besteht auch ein Vertragsverhältnis zwischen V und Ä. Und eben aus diesem resultiert der Anspruch.

    Im Artikel ist es meiner Meinung nach missverständlich ausgedrückt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Gericht die Ärzte zu Schadensersatz wegen vertraglicher Pflichtverletzung aus § 280 Abs. 1 BGB verurteilt hat.

    Die Pflichtverletzung besteht darin, dass die Ärzte Sperme verwendet haben, welches sie aufgrund der vertraglichen Verpflichtung hätten vernichten müssen. Da sie dies nicht getan haben ist hier eine Pflichtverletzung zu sehen.

    Der Schaden des V liegt darin, dass er gesetzlich zu Unterhaltszahlungen an die Kinder verpflichtet ist.

    Und letztlich fehlt noch das Verschulden der Ärzte. Hier reicht einfache Fahrlässigkeit aus. Insofern hätte ein kurzer Anruf die Sache aufgeklärt.

    Wie gesagt: Das ist nur meine Vermutung, wie die Sache wirklich liegt. Das Gericht hat die Ärzte also nicht zur Unterhaltszahlung verurteilt, sondern zu Schadensersatz.

    In dem Verhältnis bleibt dann auch unberücksichtigt, ob die Ärzte nicht weitere Ansprüche gegen die Mutter haben.

    Wie gesagt, rechtlich gesehen ist das Urteil im Verhältnis Ärzte und Vater vollkommen in Ordnung.
  7. #26

    Es braust ein Ruf die Donnerhall

    Zitat von peter234 Beitrag anzeigen
    Die ganze Argumentationtskette über Ansprüche des Kindes sind nur feministische Rhetorik um trotz angeblicher Gleichbehandlung vor dem Gesetz eine de facto Bevorzugung der Frauen durchzusetzen.

    Diese können lügen und betrügen, am Ende ist trotzdem der Mann der juristisch Dumme.
    von Alice Schwarzer uind Pleite-Claudia ob dieser angeblich misgynen Eisntellung.
    Ich hingegen gebe Ihen recht.
  8. #27

    ´8

    Zitat von gerd33 Beitrag anzeigen
    Die Mutter hatte eine Kinderwunsch, die Ärzte haben diesen erfüllt! Wo da der Behandlungsfehler sein soll, erschließt sich mir nicht.

    Unterhaltsverpflichtet wäre nur die Mutter, wie in etlichen ähnlichen Fällen, wo kein Vater zu ermitteln ist. Wenn die Mutter das finanziell nicht leisten kann, muss eben das Sozialamt ran.

    Sollte das Urteil Rechtskraft erlangen, wird zukünftig jeder Reproduktionsmediziner den Kinderwunsch allein erziehender Frauen ablehnen, um nicht als "Erzeuger" zur Kasse gebeten zu werden.
    So viel juristische Laienmeinung bedarf der Klarstellung:
    also: der unfreiwillige Samenspender ist der biologische Vater der Kinder. Die Kinder haben gegen den Vater Unterhaltsansprüche.
    Die Ärzte haben dessen Sperma ohne seine Zustimmung verwendet und sich dem Vater gegenüber damit schadensersatzpflichtig gemacht. Der zu ersetzende Schaden ist der vom Vater zu zahlende Unterhalt. Ob Die Ärzte (oder deren Haftpflichtversicherung) die Mutter wegen deren Verhalten ganz oder teilweise in Regress nehmen können, ist ein anderer Fall, der hier nicht zur Diskussion steht.
  9. #28

    ???

    Zitat von peter234 Beitrag anzeigen
    Der Fall zeigt mal wieder eindeutig das fehlerhafte Unterhaltsrecht in Deutschland.
    Den Ärzten wird vom Staat hier grosses Unrecht angetan, die alleinig Schuldige an dem ganzen Vorfall ist ja schließlich die Frau.
    Die Frau ist auch unterhaltspflichtig und zwar neben dem biologischen Vater
  10. #29

    Zitat von peter234 Beitrag anzeigen
    Der Fall zeigt mal wieder eindeutig das fehlerhafte Unterhaltsrecht in Deutschland.
    Wohl kaum.

    Wie sich der Anspruch der Ärzte an die Mutter darstellt wurde hier doch garnicht geklärt, das dürfte dann Gegenstand eines anderen Verfahrens sein. Ein großer Teil (wenn nicht gar der ganze) des Anspruchs dürfte sich dann erledigen.

    Dass erste bei solchen (und ähnlichen) Fehlern haften ist ja nun auch nichts neues, es haben auch schon Ärzte für den Unterhalt von behindert geborenen Kindern aufkommen müssen, wenn sie in den Voruntersuchungen eine Behinderung hätten feststellen müssen.