...soll den H4-beziehenden Müttern vorenthalten und unterschlagen werden , obwohl man ja bis 100 € hinzuverdienen " darf ", und das wäre nicht GG-Konform, und somit vom BGH zu klären ,
denn :
Zuverdienst / Nebenverdienst
Beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II richtet sich die bedarfsmindernde Anrechnung von Erwerbseinkommen nach dessen Höhe. Seit dem 01. Juli 2011 ist Erwerbseinkommen nach folgenden Regeln anzurechnen:
*Erwerbseinkommen bis zu einer Höhe von 100 Euro je Monat bleibt anrechnungsfrei (Grundfreibetrag)
* Erwerbseinkommen bis zu einer Höhe von 1.000 Euro je Monat ist zu 20% anrechnungsfrei
* Erwerbseinkommen ab einer Höhe von 1.000 Euro bis zu einer Höhe von 1.200 Euro (1.500 Euro für Personen oder Haushalte mit minderjährigem Kind) je Monat Euro bleibt zu 10% anrechnnungsfrei
Die Diskreminierung schreitet immer weiter voran. Soll si mit einem Stern wie früher Enden ?
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