Umstrittener Regelsatz: Berliner Gericht hält Hartz IV für zu niedrig

DPADer Hartz-IV-Regelsatz ist zu niedrig, das hat das Berliner Sozialgericht entschieden. Alleinstehende müssten 36 Euro mehr bekommen, Familien rund 100 Euro. Anders sei eine menschenwürdige Existenz nicht möglich. Nun muss sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall beschäftigen.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...829753,00.html
  1. #230

    Zitat von bernstein Beitrag anzeigen
    (Warm-)Wasser benutzen sie keins? Und wenn wir sagen, dass sie es auf irgendeine Weise schaffen, auch mit Rasieren auf 10€ für Körperpflege und Hygiene zu kommen, sind das dann nur noch 3€ pro Tag für Essen und Trinken. Hut ab, das schafft nicht jeder. Und dann noch für den Urlaub sparen.
    Und eine Hausratsversicherung hat hier keiner, den regelmäßigen Zahnarztbesuch gibt's auch nicht, usw. usf. Wo bin ich hier nur hingeraten!
  2. #231

    Zitat von santa23_2 Beitrag anzeigen
    nö...aber danke für die netten worte
    Miete(warm): 260€
    Strom: 15€ *
    Telefon+Internet:15€
    Nahrungsmittel,....
    sehr guter beitrag!
  3. #232

    Zitat von friedrich_eckard Beitrag anzeigen
    Unter Experten, zu denen die Mietmäuler von Lohndrückern und deren politischen Komplicen selbstverständlich nicht zählen, war ja nie streitig, dass es sich bei der Neuregelung der Regelsätze um einen bewussten und gewollten Verfassungsbruch handelte, welches Faktum man insbesondere der S(eeheimer)PD zu gegebener Zeit mit dem gebotenen Nachdruck um die Ohren zu schlagen haben wird. Die GRÜNEN, das sei anerkennend festgestellt, haben das "Kompromiss" ja nicht mitgemacht, bei der LINKEN verstand sich das von selbst.
    Offenbar ist bei dieser Regelung, deren Verfassunsgwidrigkeit allen Beteiligten bewusst war, darauf spekuliert worden, dass es länger dauern würde, bis sich das BVerfG erneut mit der Sache zu befassen hat. Der zuständigen Kammer am Berliner Sozialgericht ist nicht genug dafür zu danken, dass sie diesen Zeitraum abgekürzt hat; man musste ja tatsächlich befürchten, dass das solange dauern würde, bis ein entsprechendes Verfahren auf den Tisch des Borchert-Senates am Hessischen Landessozialgericht landet.

    Allerdings hat das Berliner Gericht offenbar noch sehr zurückhaltend gerechnet. Ältere seriöse Berechnungen gehen von einem Eckregelsatz von um die 420.-€ aus, und dieser Betrag dürfte sich zwischenzeitlich wegen der Preiserhöhungen bei Energie und Lebensmitteln um einen niedrigen zweistelligen Betrag erhöht haben. Das BVerfG ist allerdings bei seiner Entscheidung an die Berechnung des Berliner Gerichtes natürlich nicht gebunden. Es wird übrigens in diesem Falle, anders als beim ersten Urteil, mit Rückwirkung entscheiden müssen, da ja der Gesetzgeber diesmal Vorgaben hatte, die bewusst und gewollt missachtet worden sind.

    Leider fehlt es an Strafbeständen, die Verantwortlichen gerichtlich zur Rechenschaft zu ziehen: sie vor Revolutionstribunale zu stellen widerspricht deutscher Tradition, und wahrscheinlich wird das nächste Urteil nicht einmal die politische Laufbahn der hauptverantwortlichen Ministerin definitiv beenden.

    Was übrigens die Finanzierung angeht empfehle ich, sich an den comrade Jean-Luc Mélenchon zu halten: "Ihr Damen und Herren Millionäre, ihr werdet blechen!"
    staat hier pamphlete zu verfassen, sollten sie ihre zeit sinnvoll nutzen und sich bilden und oder gleich einen job suchen.
  4. #233

    Zitat von andrews45 Beitrag anzeigen
    Zumindest die Würde der anderen. An seine eigene knüpft er garantiert höhere "Ansprüche".
    für viele scheint es aber unter ihrer würde zu sein, auch mal in die hände zu spucken ud zu arbeiten.
  5. #234

    Zitat von tiefenrausch1968 Beitrag anzeigen
    Besser wäre aber, die Löhne auch im Niedriglohnbereich so anzuheben, dass es reizvoller ist, arbeiten zu gehen, als Hartz IV zu beziehen. (Mindestlohn)
    Für das Anheben der H4-Regelsätze ist die Bundesregierung zuständig, für die Anhebung der Löhne die Arbeitgeber. Sie erkennen den Unterschied?
    Wenn die Bundesregierung das Geld für die H4-Erhöhung nicht hat, holt sie sich das Geld von den bösen Banken und macht Schulden.
    Wenn der Arbeitgeber das Geld für die Lohnerhöhung nicht hat, macht er pleite.
  6. #235

    Zitat von kaflei Beitrag anzeigen
    TrollFlop. 365 € hat ein Single NIE als Regelsatz bekommen, das sind Geschichten aus Fantasialand, da hat einer mit Mamas und Omas Geld ein Jahr Pause nach dem Studium eingelegt. Märchenstunde ist anderswo.
    Ich weiß nicht mehr genau wieviel es warem, da ich diese Zeit aus meinem Gedächtnis versuche zu löschen. Für Sie hab ich jetzt nochmal nachgeguckt, es waren 351 bzw. 359 Euro.

    Schön wäre es gewesen, wenn ich finanzielle Unterstützung von meiner Familie bekommen hätte, aber diese können sich aber selber wenig leisten trotz einem Vollzeitjob und einem gut bezahlten Halbtagsjob.
  7. #236

    Zitat von alexbln Beitrag anzeigen
    für viele scheint es aber unter ihrer würde zu sein, auch mal in die hände zu spucken ud zu arbeiten.
    Als ALGII-Empfänger hat man nicht die Wahl ob arbeiten oder nicht. Wenn eine Arbeitstelle vorhanden ist, muss sie angenommen werden. Sonst gibt es herbe Sanktionen.
  8. #237

    Kleiner Tip noch für die Jüngeren unter Ihnen: bringen Sie beim ersten Rendezvous am besten Ihre Lebensplanung der nächsten Jahrzehnte gleich mit:
    Arbeitslosengeld II
    und Sie werden sehen, daß Sie vom Gen-Pool weitestgehend ausgeschlossen sind. Aber da für wohnen Sie ja warm und müssen nicht verhungern ...
  9. #238

    Zitat von jcn Beitrag anzeigen
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
    Würde definiert sich also über Konsum?
    Ich lasse das Bundesverfassungsgericht sprechen:
    "Leitsätze
    zum Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010
    - 1 BvL 1/09 -

    - 1 BvL 3/09 -

    - 1 BvL 4/09 -

    Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
    Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat...
    "

    Vorsorglich rufe ich in Erinnung, dass die Art. 1 und 20 GG nicht geändert werden können (Art. 79 Abs. 3 GG).
  10. #239

    Zitat von kaflei Beitrag anzeigen
    TrollFlop. 365 € hat ein Single NIE als Regelsatz bekommen, das sind Geschichten aus Fantasialand, da hat einer mit Mamas und Omas Geld ein Jahr Pause nach dem Studium eingelegt. Märchenstunde ist anderswo.
    dann googlen sie einfach- hat mich 30sekunden gekostet- selbstverständlich war der regelsatz 365,- , wie es scheint im jahr 2011

    aber so sind sie, kaum beschreibt jemand wie er gut mit dem geld ausgekommen ist, wird ihm vorgeworfen, er würde lügen.