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Umstrittener Regelsatz: Berliner Gericht hält Hartz IV für zu niedrig
DPADer Hartz-IV-Regelsatz ist zu niedrig, das hat das Berliner Sozialgericht entschieden. Alleinstehende müssten 36 Euro mehr bekommen, Familien rund 100 Euro. Anders sei eine menschenwürdige Existenz nicht möglich. Nun muss sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall beschäftigen.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...829753,00.html
- #230 26.04.2012 08:23 von
- #231 26.04.2012 08:25 von
- #232 26.04.2012 08:27 von
- #233 26.04.2012 08:29 von
- #234 26.04.2012 08:30 von
Für das Anheben der H4-Regelsätze ist die Bundesregierung zuständig, für die Anhebung der Löhne die Arbeitgeber. Sie erkennen den Unterschied?
Wenn die Bundesregierung das Geld für die H4-Erhöhung nicht hat, holt sie sich das Geld von den bösen Banken und macht Schulden.
Wenn der Arbeitgeber das Geld für die Lohnerhöhung nicht hat, macht er pleite. - #235 26.04.2012 08:42 von
Ich weiß nicht mehr genau wieviel es warem, da ich diese Zeit aus meinem Gedächtnis versuche zu löschen. Für Sie hab ich jetzt nochmal nachgeguckt, es waren 351 bzw. 359 Euro.
Schön wäre es gewesen, wenn ich finanzielle Unterstützung von meiner Familie bekommen hätte, aber diese können sich aber selber wenig leisten trotz einem Vollzeitjob und einem gut bezahlten Halbtagsjob. - #236 26.04.2012 08:43 von
- #237 26.04.2012 08:45 von
Kleiner Tip noch für die Jüngeren unter Ihnen: bringen Sie beim ersten Rendezvous am besten Ihre Lebensplanung der nächsten Jahrzehnte gleich mit:
Arbeitslosengeld II
und Sie werden sehen, daß Sie vom Gen-Pool weitestgehend ausgeschlossen sind. Aber da für wohnen Sie ja warm und müssen nicht verhungern ... - #238 26.04.2012 08:45 von
Ich lasse das Bundesverfassungsgericht sprechen:
"Leitsätze
zum Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010
- 1 BvL 1/09 -
- 1 BvL 3/09 -
- 1 BvL 4/09 -
Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat..."
Vorsorglich rufe ich in Erinnung, dass die Art. 1 und 20 GG nicht geändert werden können (Art. 79 Abs. 3 GG). - #239 26.04.2012 08:46 von
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