Zitat von
moistvonlipwik
Ganz schwierig. Es sollte bereits eine Warnung sein, dass eine Verurteilung des Herrn Klaus Landowski (wir erinnern uns: die Allzweckwaffe der Berliner CDU), der für die Pleite der Landesbank in Berlin (mit) verantwortlich gemacht wurde, das Bundesverfassungsgericht nicht überlebt hat. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht zum einen bereits darauf hingewiesen, dass § 266 StGB nur gerade so noch mit dem GG vereinbar ist. Zum anderen hat es die Gerichte auf die anerkennten Fallgruppen verpflichtet und klargestellt, dass § 266 StGB nicht weiter ausgeweitet werden darf und erst recht nicht als Auffangtatbestand für Verlustgeschäfte herangezogen werden darf. Verlustgeschäftemacherei als solche ist nämlich nicht strafbar; dabei muss es bleiben.
Das zugrunde gelegt, muss man hier mit erheblichen Problemen rechnen. Allen voran: war der Kaufpreis tatsächlich nach damaligen Maßstäben (!) überhöht (der Ausstiegsbeschluss aus der Kernenergie kam ja erst später)? Und noch mehr: wusste Herr Mappus das? Dabei spielt auch eine Rolle, dass dieser Kaufpreis von der beauftragten Bank ausgehandelt wurde. Woher sollte Herr Mappus wissen, dass diese dabei auch andere Interessen verfolgte? Mit anderen Worten: solange keine Anhaltspunkte dafür sprechen, dass Herr Mappus von der Verbindung zwischen EdF und Morgan Stanley wusste, ist Morgan Stanley das Alibi.