[QUOTE=fred_krug;8201314]Der polizeirechtliche Störer wird in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt.
Der Täter wird im Strafgesetzbuch beschrieben. Die Ermittlung der Täter erfolgt nach den Maßstäben der StPO.
Ohne Fleiß kein Preis. Ihr vermutlich allein nur mir gewidmeten mittlerweile zwei Seiten A4-Text, zum Thema Überwachungsskandal, hat den Geisteswissenschaftler Fleiß-Preis wahrlich verdient. Unterm Strich, konkret und ergo hat dieser alles andere als ein summa cum laude verdient. Thema nicht erkannt aber dennoch erschöpfend behandelt. Keine Traute Stellung zu beziehen. Was Ihnen wichtiger ist, den "Störer" mit welchen wirksamen Methoden dingfest zu machen, oder das (menschliche) Umfeld des "Störers" nicht zu stören, wagen sie nicht zu sagen. Ersparen Sie sich weitere Oberlehrer-Kommentare. Bitte. Es reicht.
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