Jawohl, es gibt sehr gute Gründe hier etwas zu tun.
Für die fürstlich entlohnte Tätigkeit der untersuchenden Ingenieure muß man sie auch haftbar machen können.
Wie es bei jedem Handwerksbetrieb Usus ist.
Solange dies gerichtlich unterbunden wird, sind kürzere Untersuchungsintervalle nur Eines: Schwachsinn.

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