...und Sie setzen diese Kosten dann als Bewirtungskosten zu einer
" Bewerbung "- oder Casting von den (wenn überhaupt gezahlten )
Steurn ab.
Da gilt wieder einmal : Wer hat, dem wird gegeben.
Im Grund können Sie jedes dekadente Unterfangen als Betriebskosten
absetzen. Selbst ein Bordellbesuch, als Darsteller(in)aquise deklarieren.
Stelle ich mir sehr amüsant vor.

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