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Treffen der Syrien-Kontaktgruppe: Assad soll ins Exil nach Russland

REUTERSWie kann das Blutvergießen in Syrien gestoppt werden? Die Syrien-Kontaktgruppe streitet darüber: Der Westen droht mit neuen Sanktionen, die Saudis fordern die Bewaffnung der Opposition. Der Gastgeber empfiehlt Immunität und Exil für Assad - er verweist auf die Erfahrungen des Arabischen Frühlings.

http://www.spiegel.de/politik/auslan...817463,00.html
  1. #70

    Antwort Taschenspielertrick 2

    Zitat von jajo76 Beitrag anzeigen
    Naja, dann haben Sie bestimmt auch Artikel 100, 101, 105, besonders 111(!), 113, 114 und 117 gelesen, nicht war?

    Ein perfekter Freibrief für Assad in seinem Ländle auch in Zukunft nach belieben Herrschen zu können - und nach dem "Referendum" auch noch "legitimiert".

    Laizistisch - ja, modern - nunja, demokratisch - NEIN!
    Übrigens schließt Art. 84 eine Frau als Präsidentin implizit aus. Die Möglichkeit geht in arabische Köpfe gar nicht erst rein...

    Syrian Arab news agency - SANA - Syria : Syria news ::

    Knackpunkte der Verfassung:

    Article 105

    The President of the Republic is the Commander in Chief of the army and armed forces; and he issues all the decisions necessary to exercise this authority. He might delegate some of these authorities.

    Der Präsident ist der Chef der Armee und der bewaffneten Kräfte. Ist der amerikanische Präsident auch.

    Ergänzend:
    Article 102

    The President of the Republic declares war, calls for general mobilization and concludes peace agreements after obtaining the approval of the People’s Assembly.

    Der Präsident muss sich für die Kriegsführung eine Mehrheit im Parlament beschaffen. Das schränkt seine Vollmachten ein.
  2. #71

    Antwort Taschenspielertrick 3

    Zitat von jajo76 Beitrag anzeigen
    Naja, dann haben Sie bestimmt auch Artikel 100, 101, 105, besonders 111(!), 113, 114 und 117 gelesen, nicht war?

    Ein perfekter Freibrief für Assad in seinem Ländle auch in Zukunft nach belieben Herrschen zu können - und nach dem "Referendum" auch noch "legitimiert".

    Laizistisch - ja, modern - nunja, demokratisch - NEIN!
    Übrigens schließt Art. 84 eine Frau als Präsidentin implizit aus. Die Möglichkeit geht in arabische Köpfe gar nicht erst rein...

    Syrian Arab news agency - SANA - Syria : Syria news ::
    Knackpunkte der Verfassung:

    Article 111

    1. The President of the Republic might decide to dissolve the People’s Assembly in a justified decision he makes;

    2. Elections for a new People’s Assembly shall be conducted within 60 days of the date of dissolution;

    3. The People’s Assembly might not be dissolved more than once for the same reason.


    Sein Recht, das Parlament mit einer ( gerechtfertigten???) Begründung aufzulösen, ist wieder ein ziemlich starkes Recht, auch nicht unbedingt nach meinem Geschmack.
    Aber innerhalb von 60 Tagen muss eine neue Versammlung stehen und diese darf er nicht wieder mit der selben Begründung auflösen. Hat er nachher die selben Probleme wie vorher, ist das sein Pech.
    Eine starke Stellung, schmeckt mir nicht, aber ist auch noch nicht undemokratisch.

    Kritisch wird dieses Recht allerdings im Zusammenhang mit Artikel 113.
    Allerdings ist das noch immer nicht antidemokratisch, aber das, was man Cheques and balances nennt, kommt hier schwer außer Tritt.

    Article 113

    1. The President of the Republic assumes the authority of legislation when the People’s Assembly is not in session, or during sessions if absolute necessity requires this, or in the period during which the Assembly is dissolved.

    2. These legislation shall be referred to the Assembly within 15 days of its first session;

    3. The Assembly has the right to revoke such legislation or amend them in a law with a majority of two thirds of the members registered for attending the session, provided it is no less than the absolute majority of all its members. Such amendment or revocation shall not have a retroactive effect. If they are not amended or revoked, they shall be considered approved.

    Der Präsident hat das Recht Gesetze zu erlassen, auch in der Zeit, in der das Parlament von ihm aufgelöst ist. Hernach kann zwar das neu gewählte Parlament diese Gesetze wieder aufheben, aber erstens nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit, zweitens nicht rückwirkend. D.h., sollte der Präsident eine Sperr-Minorität an Anhängern im Parlament haben, kann er Entscheidungen, die er in dieser Zeit getroffen hat, dauerhaft durchsetzen. Zweitens gelten für den Zeitraum zwischen der Auflösung des Parlaments und der Verabschiedung eines Gesetzes des Nachfolgeparlamentes die Gesetze des Präsidenten. Dies kann nicht nachträglich wieder revidiert werden. Das ist ziemlich stark.
    Allerdings darf man nicht vergessen, das nicht nur das Parlament, sondern eben auch der Präsident nach der Verfassung vom Volke gewählt ist. Für mich persönlich wäre es ein Grund, die Verfassung abzulehnen, allerdings unter den Umständen, die in Syrien herrschen, würde ich möglicherweise zustimmen, nach dem Prinzip der geringeren Übels. Es würde mich zumindest sehr nachdenklich stimmen.
  3. #72

    Solange die Mehrheit der Syrer für Assad ist, wird es nicht zu einer Revolution wie in den anderen arabischen Ländern kommen. Der wird auch sicher nicht ins Exil gehen.

    Gruß
    Samuel Klyk
  4. #73

    Antwort Taschenspielertrick 4

    Zitat von jajo76 Beitrag anzeigen
    Naja, dann haben Sie bestimmt auch Artikel 100, 101, 105, besonders 111(!), 113, 114 und 117 gelesen, nicht war?

    Ein perfekter Freibrief für Assad in seinem Ländle auch in Zukunft nach belieben Herrschen zu können - und nach dem "Referendum" auch noch "legitimiert".

    Laizistisch - ja, modern - nunja, demokratisch - NEIN!
    Übrigens schließt Art. 84 eine Frau als Präsidentin implizit aus. Die Möglichkeit geht in arabische Köpfe gar nicht erst rein...

    Syrian Arab news agency - SANA - Syria : Syria news ::
    Knackpunkte der Verfassung:

    Article 114

    If a grave danger and a situation threatening national unity, the safety and integrity of the territories of the homeland occurs, or prevents state institutions from shouldering their constitutional responsibilities, the President of the Republic might take the quick measures necessitated by these circumstances to face that danger

    Ausnahmezustand. Wussten Sie, das bei uns im Falle des Ausnahmezustandes auch die Bundeswehr im Inneren eingesetzt werden darf? Spaßig ist das niemals. Auch dann kommt es zur Aufhebung der Gewaltenteilung.
    Trotzdem ist der Artikel zu ungenau. In der Praxis bezieht es sich wohl auf Bürgerkriegszustände,für den Fall, das denen auch ein gewähltes Parlament hilflos gegenüber stehen würde. Man denke z.B. an Abspaltungsversuche bestimmter Landstriche mit ihren Ethnien oder Religionszugehörigkeiten.

    Article 117

    The President of the Republic is not responsible for the acts he does in carrying out his duties except in the case of high treason; and the accusation should be made through a People’s Assembly decision taken by the Assembly in a public vote and with a two thirds majority in a secret session based on a proposal made by at least one third of the members. He shall be tried before the Supreme Constitutional Court.

    Die Immunität ist hier wiederum stark formuliert, aber hat auch ihre Lücken. Es gilt - denke ich - nicht für Tätigkeiten, die n i c h t in Ausübung seiner Pflichten geschehen sind. Also alle möglichen Formen von Korruption und ähnlichen Verhalten, das nicht unmittelbar auf seinen Pflichten beruht, können durchaus verfolgt werden.
    Auch Gesetze brechen gehört nicht zu seinen Pflichten.
    Es schützt vor Timoschenko-Urteilen. Auch nicht unwichtig.
    Es schützt vorallem gegen Folgen von Maßnahmen, beispielweise während des Ausnahmezustandes. Darauf zielt es wohl. Eine Art Amnestie für die augenblickliche Situation. Sicherlich sehr kritisch. Aber auch hier käme die Abwägung ins Spiel, ob nicht ein Ausweg aus der gegebenen Situation ein besserer Weg wäre, als das Fortfahren im Gegenwärtigen. Am besten entscheidet dies das syrische Volk.








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