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"Transformer"-Markenstreit: Spielzeughersteller Hasbro klagt gegen Asus-Tablet

Klingt Transformer Prime als Name für einen Tablet-Rechner zu sehr wie Optimus Prime, Ober-"Transformer" aus der gleichnamigen Spielzeug- und Filmreihe? Der Spielzeughersteller Hasbro findet: ja. Nun klagt der Konzern gegen den Tablet-Hersteller Asus.

http://www.spiegel.de/netzwelt/gadge...805273,00.html
  1. #1

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Der Pad-Computer Transformer Prime ist eine der wenigen iPad-Alternativen
    Das muss man jetzt aber nicht verstehen, oder?

    Ist das
    - eine Bewertung der Qualität der verfügbaren Alternativen
    - oder völlige Unkenntnis des Marktes?
  2. #2

    Die einzige Branche ders noch richtig gut geht, ist wohl die des Anwalts...
  3. #3

    Erwarte Klagewelle

    Nachdem das "I" apple gehört wird es richtig komisch.
    Transformation ist keine Erfindung von Hasbro (Metamorphose klingt
    aber für einen table-pc einfach doof).
    Werde mir den Duden patentieren lassen und bei jedem Wort
    kassieren - geht nicht Allgemeingut - Glück gehabt.
  4. #4

    Zitat von bürgerxx Beitrag anzeigen
    Nachdem das "I" apple gehört wird es richtig komisch.
    Transformation ist keine Erfindung von Hasbro (Metamorphose klingt
    aber für einen table-pc einfach doof).
    Werde mir den Duden patentieren lassen und bei jedem Wort
    kassieren - geht nicht Allgemeingut - Glück gehabt.
    Es geht nicht um Patente (und man kann auch nur Neuartiges patentieren lassen - der Duden ist schon einige Jahre auf dem Markt, und es dürfte schwer fallen, rechtlich plausibel zu belegen, man sei der Erfinder des betreffenden Anwendungsprozesses, wenn man nicht mal zum Verlag gehört), sondern um Marken- bzw. Namensrechte. Zwei völlig unterschiedliche Dinge, Äpfel und Birnen quasi.
    Es geht auch nicht um den Begriff "Transformer" an sich. Es geht um die spezifische Kombination "Transformer Prime".
    Hasbro hat aktuell eine Serie namens "Transformers Prime" am Start (die Zeichentrickserie wird auch in Deutschland ausgestrahlt), die Marke "Transformers" und der damit verbundene Name "Prime" sind spätestens durch die Kinofilme allseits bekannt. Somit kann Asus eigentlich nur schwer behaupten, dass die Kombination "Transformer Prime" NICHT auf eine Assoziation mit der Hasbro-Marke abziele.

    Der Asus-"Transformer" dürfte Hasbro ebenfalls ein Dorn im Auge gewesen sein, jedoch hatten die Herrschaften aus Pawtucket in dem Fall keine rechtliche Handhabe. Ebenfalls kann erst mal jeder seine Produkte "Optimus" oder "Prime" nennen. Erst eine Kombination dieser Begriffe, also "Optimus Prime", "Transformer Optimus" oder eben "Transformer Prime" kann eine erfolgreiche Klage zur Folge haben, da zusammengesetzte Begriffe leichter als Marke zu schützen sind als einzelne Allerweltswörter.

    Anderes Beispiel: Nenne ich mein Produkt "Super", hat damit keiner ein Problem. Nenne ich mein Produkt "Man", stört dies ebenfalls niemanden (außer vielleicht, ich arbeite in derselben Branche wie MAN). Nenne ich mein Produkt jedoch "Superman", dürfte ich mich auf Post der Rechtsabteilung von DC Comics freuen.
  5. #5

    Interessanter Fall

    Tabman hat recht. Es geht hier nicht um Patentierungen sondern um Marken. In diesem Fall eine Wortmarke.
    Alleine die Verwendung des Wortes "Superman" oder "Transformer Prime" ist an und für sich noch keine Verletzung eines Markenschutzes.
    Sollte es sich bei dem Produkt "Superman" beispielsweise um einen Schraubenschlüssel handeln, dürfte DC gar nicht so große Chancen haben, denn der Markenschutz bezieht sich immer nur auf bestimmte Produktklassen.

    Denn die eigentliche Frage lautet:
    Wie groß ist die Gefahr, dass DC einen finanziellen Schaden erleidet, weil jemand aus versehen einen Schraubenschlüssel kauft, der "Superman" heißt, weil er ihn mit einer Comic-Figur verwechselt.

    Würde man dagegen beispielsweise einen Comic mit dem Titel "Süpermän" auf den Markt bringen, am besten noch in dem typischen Schriftzug, dann wäre eine Verletzung definitiv gegeben.

    Daher ist die Hasbro-Klage durchaus interessant.
    Denn einerseits sind die Produkte von Hasbro und Asus durchaus unterschiedlich, so dass eine Verwechslungsgefahr kaum bestehen dürfte.
    Andererseits nutzt Asus offensichtlich die Assoziationen, die der Begriff "Transformer Prime" im potentiellen Käufer weckt, und stützt sich so natürlich auf den Erfolg und die "Vorleistungen" von Hasbro.


    Ich vermute übrigens nicht, dass Asus Rückstellungen für einen potentiellen Rechtsstreit gebildet hat. Es ist nicht nahe liegend, dass es hier zu Lizenzzahlungen kommt, und vermutlich wird Hasbro hier auch keinen Erfolg haben (das ist jetzt mal mein Tipp in dieser Sache ;-) )

    Viele Grüße

    Markus Regler
  6. #6

    Zitat von lokoshan Beitrag anzeigen
    Ich vermute übrigens nicht, dass Asus Rückstellungen für einen potentiellen Rechtsstreit gebildet hat. Es ist nicht nahe liegend, dass es hier zu Lizenzzahlungen kommt, und vermutlich wird Hasbro hier auch keinen Erfolg haben (das ist jetzt mal mein Tipp in dieser Sache ;-) )
    Letztes Jar veröffentlichte eine Firma namens Mavizon eine Auto/Smartphone-Schnittstelle namens "AutoBot".

    Auf den ersten Blick keine Branchengleichheit mit Hasbros Transformers-"Autobots". Dennoch hieß das Ding nur wenige Monate später auf einmal "Mavia".

    Von einer Klage hat man damals allerdings nichts gehört, daher gehe ich von einer stillschweigenden Einigung, erfolgreichen Abmahnung o.ä. aus.

    Übrigens betrifft der Markenrechtsstreit um "Transformer Prime" ja erst mal nur den US-Markt. In Deutschland und dem Rest der Welt könnte das Asus-Tablet theoretisch erst mal problemlos erscheinen. Hierzulande hat Hasbro nur die Marke "The Transformers" (in zwei Worten) schützen lassen.


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