Touristennepp in Venedig: Gondoliere kassierte 400 Euro für Kanalfahrt

CorbisIn Venedig ist ein russisches Paar einem skrupellosen Gondoliere aufgesessen. Er verlangte 400 Euro für eine 50-minütige Kanalfahrt - ohne Extras wie Musik oder ein Gläschen Sekt. Nicht nur die Urlauber sind hoch erbost.

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/...832289,00.html
  1. #1

    Vielleicht liegt

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    In Venedig ist ein russisches Paar einem skrupellosen Gondoliere aufgesessen. Er verlangte 400 Euro für eine 50-minütige Kanalfahrt - ohne Extras wie Musik oder ein Gläschen Sekt. Nicht nur die Urlauber sind hoch erbost.

    Nepp in Venedig: Gondoliere knöpft Russen 400 Euro für Kanal-Tour ab - SPIEGEL ONLINE
    es auch an den Touristen selbst.
    bisher waren Russen in Urlaubsorten nicht gerade für ihre Knauserigkeit bekannt.
    Das dachte sich wohl auch der werte Gondoliere.
    Normalerweise frage ich erst was so ein Event kostet bevor ich mich
    darauf einlasse.
    Also Fail auf der ganzen Linie.
  2. #2

    optional

    eigentlich sollte man wirklich vorher fragen aber 400,- ist schon eine enorme Hausnummer.
  3. #3

    Selstsames Rechtsempfinden

    Zitat von felisconcolor Beitrag anzeigen
    es auch an den Touristen selbst.
    bisher waren Russen in Urlaubsorten nicht gerade für ihre Knauserigkeit bekannt.
    Das dachte sich wohl auch der werte Gondoliere.
    Normalerweise frage ich erst was so ein Event kostet bevor ich mich
    darauf einlasse.
    Also Fail auf der ganzen Linie.
    Ihr Kommentar ist an Seltsamkeit nicht zu überbieten. Sie nehmen die Herkunft der Leute, um aus Opfern Täter zu machen!
    Was sie als Fail bezeichnen, bezeichne ich als Wucher seitens des Gondoliere. Aus §138:

    "Nichtig ist demnach ein zweiseitiges Rechtsgeschäft,
    durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen."

    Man kann, wenn Wucher nicht vorliegt, immer noch mit Sittenwidrigkeit argumentieren. Natürlich ist Italien nicht Deutschland - man kann aber davon ausgehen, dass solch ein Rechtsempfinden und entsprechende Rechtssprechung überall auf der Welt zu finden ist.

    Wenn sie demnächst einen Döner bestellen, ohne nach dem Preis gefragt zu haben, dann können sie meinetwegen die 500 Euro bezahlen die verlangt werden. Bezeichnen sie das dann ruhig als eigenes Fail. Ich hingegen würde die Polizei rufen...
  4. #4

    Sehen sie das unterscheidet uns

    Zitat von willydilly Beitrag anzeigen
    Ihr Kommentar ist an Seltsamkeit nicht zu überbieten. Sie nehmen die Herkunft der Leute, um aus Opfern Täter zu machen!
    Was sie als Fail bezeichnen, bezeichne ich als Wucher seitens des Gondoliere. Aus §138:

    "Nichtig ist demnach ein zweiseitiges Rechtsgeschäft,
    durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an ......
    erstens würde ich in Italien nie deutsche Paragraphen zitieren.
    Und zweitens weiss ich immer vorher was mich ein Produkt kostet.
    Und dann entscheide ich ob es mir das Wert ist.
    Auch eine Gondelfahrt könnte mit der entsprechenden Ausstattung
    diesen Preis rechtfertigen.

    Ach ja und drittens.
    Ich mag Russen, wenn man sie erst einmal richtig kennen gelernt hat
    herzensgute Menschen.
    Sie würden das letzte Hemd mit einem teilen.
    Und wenn sie es haben sind sie recht locker mit dem Geld.
    Nur eines sollte man nie tun, sie versuchen zu übervorteilen.


    Und ja, auch unter Touristen anderer Nationen gibt es genügend
    Dummbatzen, die klagen dann auch auf Minderung des Reisepreises
    weil eine Scheibe Salami verkehrt herum auf dem Buffet lag.