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Tödliche Messer-Attacke in Berlin: Mordkommission ermittelt gegen Polizisten

Eine psychisch kranke Frau attackierte Polizisten mit einem Messer, durch einen Schuss in die Brust wurde sie getötet. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Schützen und muss klären: War es Notwehr?

http://www.spiegel.de/panorama/justi...782505,00.html
  1. #110

    Auch wenn die Vermältnismäßigkeit nicht...

    Zitat von deus-io-vult Beitrag anzeigen
    In einer Notwehrsituation? Nö. Sieht § 32 StGB auch nicht vor.
    ausdrücklich erwähnt wird, der §32 StGB hat auch einen Absatz 2.

    "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

    Somit könnte man auf die Erforderlichkeit abstellen, und diese untersuchen. Das wird wohl auch geschehen. Man wird sehen zu welchem Ergebnis die Ermittlungen kommen.
  2. #111

    Zitat von Fischkopp-Cop Beitrag anzeigen
    Abgesehen davon, dass Ihre Ausgangsthese (als Frage verschleiert) nicht stimmt, hat dies mit dem sogenannten "Gewaltmonopol" zu tun. Nicht mit tatsächlichem oder gefühltem Ausbildungsstand. Zu hoch für Sie? Falls dies der Fall sein sollte, recherchieren Sie, gerne auch im Netz, meiden Sie aber "blogspot"...
    dann sollten sie vielleicht mal den begriff Gewaltmnopol nachschauen.

    Da geht es um Bestrafung für Vergehen.
    Notwehr und Selbstverteidigung zählt explizit nicht zur Gewaltenteilung.
    Aber das sehen wir ja gerade in Berlin: Da wird ein Zeuge von der U-Bahnschlägerei eine Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung. Aber man hat ja mittelrweile alles verboten mit dem man sich wehren könnte.

    Also nach Ihrer Theorie von Gewaltmonopol darf ich einem Gewaltopfer doch gar nicht während des Angriffs zu rSeite stehen. Sobald ich den angreifer auch nur feste anpuste´n sollte, wäre ich doch dann dran, oder?
    Auch wenn es viele Gutmenschen so wollen. Gott sei dank ist es noch nicht so!
  3. #112

    Zitat von Gandhi Beitrag anzeigen
    dass die Frau psychische Probleme hatte.

    Die Attacke kamm daher nicht ueberraschend.

    Rein technisch gesehen kann sich ein Polizist immer in Gefahr fuer sein Leben waehnen. Mit dieser Bedrohung muss er umgehen koennen.
    Die Attacke kam nicht überraschend, mit Pfeferspray wurde ja auch schon versucht die Frau ruhig zu stellen.

    Er wähnte sich in Gefahr (ob das allen Ernstes immer sein sollte bezweifel ich mal). Und er ist mit dieser Situation sinnvoll umgegangen.
    Wer einen Polizisten mit einer tödlichen Waffe angreift, muss eben damit Leben.
    Und der Schuss war ja nicht als finaler Schuss gedacht. Die Frau verblutete. Das heißt ja , dass kein Organ zerstört wurde, sondern wohl eine Ader.
  4. #113

    "Verhältnismäßigkeit der Mittel"

    Zitat von deus-io-vult Beitrag anzeigen
    In einer Notwehrsituation? Nö. Sieht § 32 StGB auch nicht vor.
    Ah KLasse, dann kann ich mich als Polizist bei jedem Stupser auf mein Notwehrrecht berufen und sogar ein paar Demonstranten niederschießen. Die "Verhältnismäßigkeit der Mittel" wird ja Ihrer Ansicht nach abgeschafft.
  5. #114

    Zitat von marks & spencer Beitrag anzeigen
    Laut dem Zeitungsbericht der BZ hat sich die Frau in einem Zimmer der Wohnung befunden. Die Polizisten standen außerhalb des Zimmers, aber in der Wohnung. Was ist jetzt zu tun?
    Es ist bekannt, dass die Frau psychisch krank ist. Man muss also damit rechnen, dass sie die Polizisten (möglicherweise mit einem Messer, das in jedem Haushalt greifbar ist) angreift. Wenn jetzt ein Polizist in das Zimmer geht, von der Frau angeriffen wird und der sichernde Mann sie daraufhin einfach erschießt, ist das nicht in Ordnung.
    Wenn die Beamten nicht wissen, was sie tun sollen, müssen sie Profis hinzuziehen, die für solche Situationen geschult sind.
    Dann sind wir in zwei Wochen soweit dass man bei jedem vorbestraften Gewalttäter vor der Durchsuchung das SEK anfordert und natürlich bei jedem unberechenbarem Betrunkenen dessen Personalien man aufnimmt.

    So viele Steuern können Sie gar nicht zahlen. ;-)

    Tatsächlich sollte es die Normleistung einer Streife sein so eine Situation alleine aufzulösen und ggfs. zur Verstärkung eine zweite Streife anzufordern.

    Das Problem ist dass die adequaten Mittel wie Taser oder Gummigeschosse in D noch umstritten sind. Es gibt politisch gewollt zu wenig zwischen Schlagstock und 9 mm.

    In den USA habe ich eine Schrotflinte und eine breite Palette von Munition mit unterschiedlichem Wirkungsgrad.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Gummigeschoss
    So ein Gummiball auf den Oberschenkel oder das Hinterteil und die meisten Kontrahenten lenken ein.

    Mit so einem Geschoß auf den Oberkörper wäre auch der Angriff zu stoppen gewesen ohne zwingend schwere Verletzungen zu verursachen.

    Will man darauf verzichten dann muss man manchmal den tödlichen Schusswaffeneinsatz durch Polizisten in Kauf nehmen der durchschnittlich einem halben dutzend Menschen in D jährlich das Leben kostet.
  6. #115

    Zitat von lensenpensen Beitrag anzeigen
    ausdrücklich erwähnt wird, der §32 StGB hat auch einen Absatz 2.
    Sie wird nicht nur nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist schlichtweg nicht erforderlich! Kann man aus Gerichtsurteilen und Kommentaren entnehmen!


    Zitat von lensenpensen Beitrag anzeigen
    "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

    Somit könnte man auf die Erforderlichkeit abstellen, und diese untersuchen. Das wird wohl auch geschehen. Man wird sehen zu welchem Ergebnis die Ermittlungen kommen.
    Sie werden überrascht sein, aber nicht nur die Erforderlichkeit wird überprüft werden, sondern auch, ob ein "gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff" vorlag! ;)
  7. #116

    Zitat von Pepito_Sbazzagutti Beitrag anzeigen
    Ah KLasse, dann kann ich mich als Polizist bei jedem Stupser auf mein Notwehrrecht berufen und sogar ein paar Demonstranten niederschießen. Die "Verhältnismäßigkeit der Mittel" wird ja Ihrer Ansicht nach abgeschafft.
    Ihre Ausführen zeugen von Unwissenheit und sind schlichtweg dumm.
    Machen Sie sich doch zuerst einmal mit dem deutschen Recht vertraut bevor Sie große Reden schwingen wollen!
  8. #117

    Zitat von pom_muc Beitrag anzeigen
    Dann sind wir in zwei Wochen soweit dass man bei jedem vorbestraften Gewalttäter vor der Durchsuchung das SEK anfordert und natürlich bei jedem unberechenbarem Betrunkenen dessen Personalien man aufnimmt.
    Risiken gibt es in jedem Beruf. In besagtem Fall war nur das Risiko kalkulierbar. Die Beamten hatten auch richtig gehandelt, indem sie Verstärkung anforderten. Dass die Verstärkung allerdings noch inkompetenter als die Ursprungsbesatzung war, führte zu einem Todesfall. Die Einschätzung des Vorsitzenden der GdP halte ich für fatal. Es scheint, dass er seine Kollegen für derart inkompetent hält, dass er gleich mit dem tödlichen Schuss droht.
    Was Gummigeschosse angeht, wäre ich dafür. Solange der Verdächtige nicht stirbt, kann man auch als Polizist damit leben.
  9. #118

    Zitat von No_Name Beitrag anzeigen
    Geht es in der kommenden Untersuchung nicht genau darum? Zu entscheiden, ob der letztlich letale Einsatz so hätte ablaufen dürfen? Ob nicht etwas Konfliktvermeidung (unter Beachtun der öffentlichen Sicherhehit) die Situation entschärft und den SW-Einsatz somit verhindert hätte?

    Nun ja, ich bin auch für Föderalismus: United Nations of Europe!
    Ein Berliner hat nun einmal die gleiuchen Rechte wi ein Münchener...
    1. Natürlich wird man es untersuchen. Und man wird sich seitens der Polizeiführung genau überlegen ob man wirklich empfehlen soll in solchen Situationen immer das SEK anzufordern oder ob man es als suboptimal gelaufen aber geringe Schuld der beteiligten Polizisten einstuft.

    Vielleicht lag auch grobes Versagen vor. Da keiner von uns die Fakten kennt können wir aufhören über die Schuldfrage in diesem konkreten Fall zu spekulieren.

    Was bleibt ist der Mangel in D an nicht-lethalen Distanzwaffen die in den USA, der Schweiz oder Frankreich längst eingeführt sind.


    2. Auch in den USA haben die Bundesstaaten sehr differenzierte Waffengesetze. Restriktiver als in D z.B. in NY und liberaler als selbst in der Schweiz in Vermont.

    Wer die Vereinigten Staaten von Europa ausruft muss sich eventuell damit abfinden dass der Finne seinen Schalldämpfer auf das Jagdgewehr schraubt (damit die Herden durch den Knall nicht in Panik geraten).

    Und wenn man im Ruhrgebiet, auf der Reeperbahn oder in Berlin merkt dass das mit dem privaten Legalwaffenbesitz dort nicht funktioniert dann muss man es dort wo es die Probleme gibt ändern.

    Entweder für alle Personen in der Region oder nur indem man den "Problemkandidaten" den Besitz verbietet.
  10. #119

    Da habe ich mich wohl zu verkürzt ausgedrückt,

    Zitat von deus-io-vult Beitrag anzeigen
    Sie wird nicht nur nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist schlichtweg nicht erforderlich! Kann man aus Gerichtsurteilen und Kommentaren entnehmen!


    Sie werden überrascht sein, aber nicht nur die Erforderlichkeit wird überprüft werden, sondern auch, ob ein "gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff" vorlag! ;)
    denn mir ist klar, dass auch "der Angriff" geprüft wird. Müssen ja alle Merkmale des Tatbestands abgedeckt, bzw. geprüft werden:-)








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