Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen: Onur K. und Berhan I. schlugen einen Passanten tot, weil der ihnen keine 20 Cent geben wollte. Jetzt hat das Hamburger Landgericht die beiden Jugendlichen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
http://www.spiegel.de/panorama/justi...732432,00.html
Die Ansicht von Matyaz ist und bleibt falsch. Jörperverletzung mit Todesfolge hat eine Mindeststrafe von 3 Jahren, die Höchsstrafe beträgt 15 Jahre, §§ 227 Abs. 1, 38 Abs. 1 StGB. Es handelt sich um ein Verbrechen, § 12 StGB. Der Strafrahmen der Jugendstrafe geht danach bis zu 10 Jahren, § 18 JGG. Warum sich das Gericht vorliegend im unteren Bereich bewegt hat, erscheint in der Tat wenig nachvollziehbar
Das Urteil ist eine Verhöhnung der Angehörigen! Es wird auch noch unterschieden, dass der Mann nicht durch die Tritte sondern durch das Hinfallen gestorben ist. Ja und wer bitte hatte daran Schuld?? Auch die 2 Beschuldigten! Die Differenzierungen sind juristische Winkelzüge die m.E. nicht angebracht sind! Die 2 haben Schuld, dass ein Mensch gestorben ist! Selbst wenn sie das nicht beabsichtigt haben, so haben sie doch vorgehabt das Opfer zu provozieren und gar zu verletzen (durch Schläge und Tritte). Dabei hätte es genau so zum Tod durch Hirnblutung, Infarkt oder ähnlichem kommen können.
Die Gesetze gehören ganz einfach verschärft! Die abschreckende Wirkung muss erhöht werden! Deshalb längere Haftstrafen!
Und wenn jetzt wieder diese Samthandschuträger kommen mit ihrer Wiedereingliederung in die Gesellschaft und blabla dann möchte ich antworten: Das ist mir sch....egal, wer solche Taten begeht hat sein Recht auf Wiedereingliederung verwirkt und auch nichts mehr in unserer Gesellschaft zu suchen! (Selbes gilt in meinen Augen auch für, Pädophile Kinderschänder und Vergewaltiger!)
Wer am Boden liegt, gibt auf...spätestens hier ist das Ende der Fahnenstange erreicht. Wer hier nachtritt nimmt billigend in kauf, dass das Opfer schwer verletzt wird oder gar getötet wird. Ab diesen Zeitpunkt ist auch ohne bisherigen Vorsatz von einer Tötungsabsicht auszugehen...insofern sind die Strafen der beiden Täter möglicherweise zu gering...
Erzähle ich auch nicht. Nur wäre eine Anklage oder gar Verurteilung wegen Mordes meiner Meinung nach falsch gewesen. Schon gar nicht durch die Ansprache an sich: sie planten (möglicherweise) einen Raub, dass sie ihr Opfer auch töten wollten, als sie es schlugen ist nicht bewiesen.
Aber, aber. Hamburger haben doch keine Angst(zu haben), wenn sie ihren öffentl. Nahverkehr benutzen! Ist doch normal, wenn 'ne Jugendgang von 10 Leuten in die U-Bahn steigt, die Leute bepöbelt und bedroht, gegen Fenster und Sitze tritt, ihre Kampfköter frei und ohne Maulkorb herumlaufen lässt, oder etwa nicht? ;-) Das können wir Hamburger doch ab. Da stehen wir doch drüber, denn wir sind ja "cool". ;-) Und wir können das als "Bereicherung" unseres armseligen deutschtümeligen Lebens durchaus begrüßen. Wo wären wir denn, ohne diese zur Schau gestellte "Lebensfreude" unserer neuen Mitbürger? Nur DADURCH sind wir doch das "Tor zur Welt". ;-)
PS. Dieses Szenario mit den Kampfkötern war vor dem Kampfköterverbot Alltag in Hamburg. Das Kampfköterverbot wurde erst erlassen, nachdem ein Migrantenkind von solchen totgebissen wurde. Besitzer: ein Migrant, der die für Wettkämpfe scharf gemacht hatte.
Wäre es nur ein kleiner Hamburger Jung gewesen, hätte es niemals ein Kampfköterverbot in Hamburg gegeben.