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Tödliche Attacke: Gericht schickt 20-Cent-Schläger mehr als drei Jahre in den Knast

Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen: Onur K. und Berhan I. schlugen einen Passanten tot, weil der ihnen keine 20 Cent geben wollte. Jetzt hat das Hamburger Landgericht die beiden Jugendlichen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...732432,00.html
  1. #300

    ...

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen: Onur K. und Berhan I. schlugen einen Passanten tot, weil der ihnen keine 20 Cent geben wollte. Jetzt hat das Hamburger Landgericht die beiden Jugendlichen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

    http://www.spiegel.de/panorama/justi...732432,00.html
    Hamburg hat mal wieder gezeigt, was dem Hanseaten wichtig ist.
    Das leben eines Dachdeckers jedenfalls ist nicht viel wert.
    Dagegen gibt es für Betrug in Hamburg schon mal Sicherheitsverwahrung.
  2. #301

    Strafrahmen

    Zitat von Matyaz Beitrag anzeigen
    Das ist falsch.Das Höchstmass beträgt in diesem Fall im Jugendstrafrecht nur 5 Jahre, da Körperverletzung mit Todesfolge im Erwachsenenstrafrecht nicht mit über 10Jahren Freiheitsstrafe bestraft wird.
    Die Ansicht von Matyaz ist und bleibt falsch. Jörperverletzung mit Todesfolge hat eine Mindeststrafe von 3 Jahren, die Höchsstrafe beträgt 15 Jahre, §§ 227 Abs. 1, 38 Abs. 1 StGB. Es handelt sich um ein Verbrechen, § 12 StGB. Der Strafrahmen der Jugendstrafe geht danach bis zu 10 Jahren, § 18 JGG. Warum sich das Gericht vorliegend im unteren Bereich bewegt hat, erscheint in der Tat wenig nachvollziehbar
  3. #302

    Lächerlich!!

    Das Urteil ist eine Verhöhnung der Angehörigen! Es wird auch noch unterschieden, dass der Mann nicht durch die Tritte sondern durch das Hinfallen gestorben ist. Ja und wer bitte hatte daran Schuld?? Auch die 2 Beschuldigten! Die Differenzierungen sind juristische Winkelzüge die m.E. nicht angebracht sind! Die 2 haben Schuld, dass ein Mensch gestorben ist! Selbst wenn sie das nicht beabsichtigt haben, so haben sie doch vorgehabt das Opfer zu provozieren und gar zu verletzen (durch Schläge und Tritte). Dabei hätte es genau so zum Tod durch Hirnblutung, Infarkt oder ähnlichem kommen können.

    Die Gesetze gehören ganz einfach verschärft! Die abschreckende Wirkung muss erhöht werden! Deshalb längere Haftstrafen!

    Und wenn jetzt wieder diese Samthandschuträger kommen mit ihrer Wiedereingliederung in die Gesellschaft und blabla dann möchte ich antworten: Das ist mir sch....egal, wer solche Taten begeht hat sein Recht auf Wiedereingliederung verwirkt und auch nichts mehr in unserer Gesellschaft zu suchen! (Selbes gilt in meinen Augen auch für, Pädophile Kinderschänder und Vergewaltiger!)
  4. #303

    .

    Zitat von christiane006 Beitrag anzeigen
    wer einen Menschen, der am Boden liegt, gegen den Schädel tritt, nimmt seinen Tod billigend in Kauf.
    Aber diese .....[/QUOTE]
    Ich hingegen glaube: hätten die Täter gewusst, dass sie das mehr als drei Jahre ihres Lebens kosten wird hätten sie die Tat nicht begangen. Das war es ihnen im Nachhinein bestimmt nicht wert.
  5. #304

    Prügel aber mit Niveau

    Zitat von STS70 Beitrag anzeigen
    Zitat SPON: "Nach der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung konnte aber kein Tötungsvorsatz bei den Angeklagten festgestellt werden. Nach Angaben der Gerichtsmedizin war der Dachdecker an den Folgen des Aufpralls gestorben. Die anschließenden Tritte der Angeklagten gegen den Kopf des Opfers hätten demnach nicht .....
    Wer am Boden liegt, gibt auf...spätestens hier ist das Ende der Fahnenstange erreicht. Wer hier nachtritt nimmt billigend in kauf, dass das Opfer schwer verletzt wird oder gar getötet wird. Ab diesen Zeitpunkt ist auch ohne bisherigen Vorsatz von einer Tötungsabsicht auszugehen...insofern sind die Strafen der beiden Täter möglicherweise zu gering...
  6. #305

    .

    Zitat von die_andere Beitrag anzeigen
    Erzählen Sie hier also nicht, unsere Richter/Staatsanwälte hätten diese Möglichkeiten nicht.
    Erzähle ich auch nicht. Nur wäre eine Anklage oder gar Verurteilung wegen Mordes meiner Meinung nach falsch gewesen. Schon gar nicht durch die Ansprache an sich: sie planten (möglicherweise) einen Raub, dass sie ihr Opfer auch töten wollten, als sie es schlugen ist nicht bewiesen.
  7. #306

    Nahverkehr

    Zitat von derwiese Beitrag anzeigen
    Wer, wie ich, in Hamburg wohnt wundert sich über solche Strafmaße schon lange nicht mehr.
    So bitter es sich anhört, wundert es mich genaugenommen das es überhaupt zu einer Verurteilung mit Haftstrafe .....
    Aber, aber. Hamburger haben doch keine Angst(zu haben), wenn sie ihren öffentl. Nahverkehr benutzen! Ist doch normal, wenn 'ne Jugendgang von 10 Leuten in die U-Bahn steigt, die Leute bepöbelt und bedroht, gegen Fenster und Sitze tritt, ihre Kampfköter frei und ohne Maulkorb herumlaufen lässt, oder etwa nicht? ;-) Das können wir Hamburger doch ab. Da stehen wir doch drüber, denn wir sind ja "cool". ;-) Und wir können das als "Bereicherung" unseres armseligen deutschtümeligen Lebens durchaus begrüßen. Wo wären wir denn, ohne diese zur Schau gestellte "Lebensfreude" unserer neuen Mitbürger? Nur DADURCH sind wir doch das "Tor zur Welt". ;-)

    PS. Dieses Szenario mit den Kampfkötern war vor dem Kampfköterverbot Alltag in Hamburg. Das Kampfköterverbot wurde erst erlassen, nachdem ein Migrantenkind von solchen totgebissen wurde. Besitzer: ein Migrant, der die für Wettkämpfe scharf gemacht hatte.
    Wäre es nur ein kleiner Hamburger Jung gewesen, hätte es niemals ein Kampfköterverbot in Hamburg gegeben.
  8. #307

    Urteil

    Zitat von ImAuftragDerGerechtigkeit Beitrag anzeigen
    dann fragen sie sich mal wohin ein Migrant mit deutschem ausweis denn soll, wenn er hier geboren wurde und Deutschland seine Heimat ist, soll er dann in den Libanon/ Türkei ausgewiesen werden, wenn er nicht einmal die Sprache beherrscht!
    Oh, bitte ja!








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