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Tödliche Attacke: Gericht schickt 20-Cent-Schläger mehr als drei Jahre in den Knast

Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen: Onur K. und Berhan I. schlugen einen Passanten tot, weil der ihnen keine 20 Cent geben wollte. Jetzt hat das Hamburger Landgericht die beiden Jugendlichen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...732432,00.html
  1. #230

    ....

    Verstehe nicht worüber sich hier beschwerd wird.
    Das ist schließlich EIN URTEIL IM NAMEN DES VOLKES.
  2. #231

    erst informieren

    Zitat von real.aragorn Beitrag anzeigen
    ... meines Wissens doppelt auf das Strafmaß angerechnet, was bedeuten würde, dass - nach 1,5 Jahren, die seit Juni 2009 vergangen sind - die beiden Täter de facto nunmehr auf freiem Fuß sind bzw. kurz vor der Entlassung stehen. .
    Bevor Sie etwas für nicht nachvollziehbar halten, informieren Sie sich doch erst einmal.
    Warum sollte in D erlittene U-Haft doppelt angerechnet werden?
    Theoretisch wäre bei Jugendlichen eine Strafaussetzung zur Bewährung ab Halbstrafe möglich, de facto wird das angesichts der Schwere der Taten sicherlich nicht vor Verbüssung von 2/3 möglich sein, und selbst dann nur bei entsprechend einwandfreiem Verhaltem im Strafvollzug.
  3. #232

    Fusstritte

    Zitat von meier_02 Beitrag anzeigen
    Man muß wohl erst Jura studieren, um zu verstehen, warum Tritte gegen den Kopf eines wehrlos am Boden liegenden Opfers, keinen Tötungsvorsatz erkennen lassen.

    Ich .....
    Wer mit den Füßen gegen den Kopf eines liegenden Menschen tritt,...will nur eines.....morden...
  4. #233

    Ein Witz! Wegen eines einzigen Toten?

    Die deutsche Justiz ist eine Witzveranstaltung geworden.
  5. #234

    ja!

    Zitat von Kabe Beitrag anzeigen

    Die ganze Schlagzeile ist eine Frechheit. Das sind keine „20-Cent-Schläger“, sondern 20-Cent-Totschläger.
    Wie Recht Sie haben. Einer der wenigen Kommentare in denen nicht (zu Recht) nur steht dass die Strafe zu gering ist.
  6. #235

    ...

    Zitat von creativefinancial Beitrag anzeigen
    Ihr Beitrag ist doch absoluter Blödsinn. Die Strafen für Eigentumsdelikte sind in D nicht höher, im Gegenteil.
    Es ging in der Ausgangsfrage um den Ursprung der Strafmaße so vor ca. 200 Jahren, und da war das nachweislich so - lernt jeder Jurist im ersten Semester.
    Das sich die Strafen im Laufe der Jahrzente angeglichen bzw. geändert haben, war hier nicht gefragt - ist aber so, da stimme ich ihnen zu. Nur müssen sie die Fragen komplett lesen bevor sie hier jemandem Blödsinn unterstellen.
    Ob das vorliegende Urteil zu mild ist, mag dahingestellt bleiben. Die Höchststrafe bei Jugendlichen sind 10 Jahre.
    In diesem Strafrahmen ist das Urteil gesetzmässig.
    Das ist richtig.
    Niemand von uns war bei der Verhandlung dabei und kann daher wissen, wie es zu diesem Urteil kam. Normalerweise denken sich Richter etwas dabei, auch in Hamburg.
  7. #236

    Täterschutz

    Urteile dieser Art sind ein Freibrief für Gewalttäter, ja geradehin eine Aufforderung zum Totschlag.

    Das bedenkliche in unserer Rechtsprechung ist die seit Jahren zunemende Tendenz die Täter vor den Opfern zu schützen.
  8. #237

    rachegedanken sind nur menschlich

    Zitat von Matyaz Beitrag anzeigen
    Der Ältere der Beiden ist jetzt 18, d.h. zum Tatzeitpunkt im Juni 2009 waren beide minderjährig, daher kommt nur die Anwendung des JGG in Frage.
    Für den Tatvorwurf Körperverletzung mit Todesfolge erbibt sich somit ein Strafrahmen bis zu 5 Jahren.
    Was soll also an den Urteilen so skandalös sein?
    Wären 20 Jahre ´genug´ für ein Menschenleben? Die Rechtsauffassung vieler hier ist, gelinde gesagt archaisch, der Rachegedanke ist seit langem nicht mehr Grundlage unserer Strafrechtspflege.
    dafür notwendige emotionen fehlen natürlich manchem juristen. wenn der empörte bürger archaisch sein soll, was sind dann bitte diese beiden subjekte?
    in jedem falle sind es nutznießer dieser Resozialisierungsidee auf teufel komm raus. lieber 10 chancen und zehn neue opfer. vielleicht klappts ja beim 11 psychologen.
    manche leute müssen selbst erstmal die erfahrung machen wegen nichts fast tot geprügelt zu werden um später vor gericht vom täter, bestenfalls noch von angehörigen, verpönt und bedroht zu werden.
  9. #238

    .

    Zitat von cingulator Beitrag anzeigen
    Zumindest hätten inzwischen andere Menschen eine höhere Überlebenschance. Ein anderer Diskussionsteilnehmer meinte, einer der beiden Täter hätte NACH dem 20Cent-Totschlag eine Frau durch Prügel schwer verletzt (es war von Knochenbrüchen die Rede) weil Sie nicht als Hure für ihn arbeiten wollte. Sie verlangen von solch einer Person Reue???
    Wie ich schon einmal schrieb; es geht nicht um die Wirkung, dass wer im Knast ist keine weiteren Taten mehr begeht sondern um die These "Drei Jahre für ein Menschenleben sind zu wenig" die ich hinterfragen wollte.

    Zitat von cingulator Beitrag anzeigen
    Wenn die Leute aber in Zukunft lieber laufen sollen wie die Hasen, wenn Mihigru-Jugendliche mit Gewaltandrohungsdress (ähnlich wie bei den Skins) am Horizont erscheinen, dann wird das Leben in der Öffentlichkeit ein Spießrutenlauf!
    Das habe ich nie gefordert. Natürlich hätte dem Opfer das Recht zur Notwehr zugestanden. Aber dass eine Bewaffnung der Bürger Abhilfe schaffen würde glaube ich nicht. Oder sind die USA, wo man jeder Räuber mit bewaffneter Gegenwehr rechnen muss, ein Hort der Friedfertigkeit?
    Aber auch an Sie die Frage? Was hat der Migrationshintergrund der Täter mit der Tat zu tun? Wäre sie weniger abscheulich, wenn ein Deutscher einen Deutschen geschlagen hätte?
    Zitat von cingulator Beitrag anzeigen
    Lassen Sie mich raten, sie sind in Bremen Sozialarbeiter und befürchten, dass Ihnen irgendwann nach dem Durchbrennen des allgemeinen Geduldsfadens ihre Lebensgrundlage abgeschoben wird? Oder sind sie der Leibanwalt des Miri-Clans?
    Beide Mal falsch geraten.
    Es gibt auch Menschen, die sich für eine angemessene Sachlichkeit einsetzen, auch ohne hierdurch persönliche Vorteile zu erhoffen.
    Und was die Miris (von denen viele völlig zu Recht im Knast sitzen) damit zu tun haben erschließt sich mir nun wirklich überhaupt nicht.
  10. #239

    Bewährung

    Zitat von Bremerland Beitrag anzeigen
    Die Täter haben die Tötung eben nicht geplant.
    Dann wäre das nach normalen Rechtsempfinden aber ein Totschlag gewesen, nicht Körperverletzung mit Todesfolge.
    Die Mindeststrafe für den schrecklichen Tod des vollkommen unschuldigen Dachdeckers hätte mindestens 10 Jahre Jugendstrafe lauten müssen.

    Zitat von Bremerland Beitrag anzeigen
    Und was die Abschreckungswirkung der Strafe angeht: die meisten Täter denken nicht im Geringsten an die Folgen für die eigene Zukunft, wenn sie eine Straftat begehen. Oder warum sonst werden wegen ein paar Hundert Euro Tankstellen überfallen, was mehrere Jahre Knast zur Folge hat?
    Na, weil sie 1. gerade Geld brauchen, 2. denken, dass sie nicht erwischt werden (meistens ist das ja auch so) und sie im Fall von 3. erwischt werden, genau wissen, dass sie unsere Richter schon beschwafeln können und sie mit Bewährung davon kommen werden! ;-)








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