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Tödliche Attacke: Gericht schickt 20-Cent-Schläger mehr als drei Jahre in den Knast

Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen: Onur K. und Berhan I. schlugen einen Passanten tot, weil der ihnen keine 20 Cent geben wollte. Jetzt hat das Hamburger Landgericht die beiden Jugendlichen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...732432,00.html
  1. #220

    .

    Zitat von camemberta Beitrag anzeigen
    Und wo ist Ihre Argumentation? Der Vergleich hinkt doch vorne und hinten. Die beiden Jugendlichen haben den Mann womöglich nicht mit der Absicht geschlagen, ihn zu töten. Aber sie haben ihn durchaus absichtlich geschlagen.
    Und wurden deswegen - zu Recht - wegen Körperverletzung mit Todesfolge verursacht. Die Körverletzung haben sie gewollt, den Tod nicht, sie haben ihn aber verursacht. Die Vorschrift ist, vereinfacht gesagt, anzuwenden wenn vorsätzliche Körperverlettung und Fahrlässige Tötung durch dieselbe Handlung verursacht werden.
  2. #221

    oh weh

    Ein lächerlich niedriges Urteil. In Deutschland sitzen Leute wegen Meinungsdelikten länger im Gefängnis. Da lachen sich die Täter im Luxusknast schlapp.
  3. #222

    Endlich!

    Zitat von Nellodee Beitrag anzeigen
    ... an Bremerland für seinen sachlichen und ausgewogenen Beitrag, der einen wohltuenden Kontrast zu dem Reflex-Gegeifere bildet, das hier so manche unreflektiert absondern. Wir leben in einem Rechtsstaat......
    Man muß erleichtert sein, dass einige Menschen wie z.B. Sie Nellodee oder Bremerland der Sachlichkeit den Vorzug geben und den Unterschied zwischen Rechtsstaatlichkeit und individuellen Rachegelüsten klarmachen.
  4. #223

    Warum die Aufregung?

    Warum die Aufregung - Das ist doch so gewollt, um in diesem Lande ein Klima der Angst und Hilflosigkeit zu schaffen. Nur so kann man Gesetze durchbringen, die die Bürgerrechte noch weiter einschränken.
    Also - kein unnötiges Lamentieren und Schimpfen mehr.
  5. #224

    ich verstehe Ihre Frage nicht..

    Zitat von juxeii Beitrag anzeigen
    finden sie es dann nicht auch "archaisch", dass man durch solche urteile jemanden planbar umbringen kann?
    man kann....
    Jemanden planvoll umzubringen, heisst im Regelfalle ihn zu ermorden.Dafür gibts für Erwachsene lebenslänglich und für Jugendliche 10 Jahre.
  6. #225

    Die Hamburger Justiz...

    Wer, wie ich, in Hamburg wohnt wundert sich über solche Strafmaße schon lange nicht mehr.
    So bitter es sich anhört, wundert es mich genaugenommen das es überhaupt zu einer Verurteilung mit Haftstrafe gekommen ist. Keine Bewährung??? Berufung!!!
    Insbesondere die von Jugendlichen/Heranwachsenden ausgehende Gewalt steht in keinem Fall zu den von unserer Justiz verhängten Strafen.
    Und wer jetzt noch versucht die Argumentationen als rechtspopulistisches Sarrazin Gewäsch abzutun, den lade ich persönlich nach Hamburg ein und spendiere eine Fahrkarte des HVV und ich bestimme wannn und wo gefahren wird. Da dürfte dann auch dem letzten Linksträumer auffallen was den Bürger verängstigt.
  7. #226

    .

    Zitat von juxeii Beitrag anzeigen
    finden sie es dann nicht auch "archaisch", dass man durch solche urteile jemanden planbar umbringen kann?
    man kann.....
    Die Täter haben die Tötung eben nicht geplant.
    Und was die Abschreckungswirkung der Strafe angeht: die meisten Täter denken nicht im Geringsten an die Folgen für die eigene Zukunft, wenn sie eine Straftat begehen. Oder warum sonst werden wegen ein paar Hundert Euro Tankstellen überfallen, was mehrer Jahre Knast zur Folge hat?
  8. #227

    sprachlos

    Zitat von Matyaz Beitrag anzeigen
    Der Ältere der Beiden ist jetzt 18, d.h. zum Tatzeitpunkt im Juni 2009 waren beide minderjährig, daher kommt nur die Anwendung des JGG in Frage.
    Für den Tatvorwurf Körperverletzung.....
    Ehrlich gesagt, bin ich sprachlos über Ihren Kommentar. Mag sein, daß es sich juristisch um ein korrektes Urteil handelt.
    Aber ist ein Menschenleben ihrer Meinung nach wirklich nicht mehr wert? Hat ein Täter ihrer Meinung nach mehr Rechte als ein Opfer?
    Wir haben den Täterschutz in den vergangenen Jahren immer stärker in den Mittelpunkt gerückt. Die Idee der Resozialisierung war damals ja grundsätzlich richtig. Es hat aber wohl keiner mit der Mentalität bestimmter Tätergruppen gerechnet, die ein mildes Urteil nicht als Chance sehen ihrem Leben eine andere Richtung zu geben, sondern nur als Schwäche der Gesellschaft in der sie leben.
  9. #228

    .

    Zitat von meier_02 Beitrag anzeigen
    Man muß wohl erst Jura studieren, um zu verstehen, warum Tritte gegen den Kopf eines wehrlos am Boden liegenden Opfers, keinen Tötungsvorsatz erkennen lassen.

    Ich empfinde dieses Urteil als beschämend für den deutschen Rechtsstaat.
    Mit dieser Einschätzung stehen Sie nicht alleine da.
    Wer auf einen "Toten" mit tödlicher Gewalt einprügelt, nichtsahnend, dass dieser Mensch bereits leblos ist, vollendet den subjektiven Tatbestand des Todschlags. Demzufolge hätten die Täter wegen Versuchten Totschlages verurteilt werden müssen. In Anbetracht des vorherigen Alkoholisierungs- und Verletzungsgrades ergab sich eine wehrlosen Lage des Opfers, demnach wäre auch mindestens ein Mordmerkmal als erfüllt zu betrachten.
  10. #229

    Und ewig klagen die (Schein)Opfer

    Zitat von muhammaned Beitrag anzeigen
    pp. lässt schnell vergessen, dass es insgesamt mehr deutsche Gewalttäter gibt
    Zahlenmäßig vielleicht ja, aber ganz bestimmt nicht prozentual:
    http://www.hss.de/fileadmin/migratio...tragReusch.pdf

    Ich empfehle die Grafik auf Seite 5!
    Zitat von muhammaned Beitrag anzeigen
    und das auch diese nicht ohne Grund derart entmenschlicht wurden.
    Ja, da könnten Sie Recht haben. Allmählich glaube ich, dass der Kulturaustausch deutlich besser funktioniert, als gedacht - nur halt leider anders als geplant.








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