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Todesurteil in Iran: Hängen statt steinigen

Der Fall sorgte weltweit für Empörung. Vor Jahren verurteilte Iran die angebliche Ehebrecherin Sakineh Mohammadi Aschtiani, sie sollte gesteinigt werden. Nun*wird der Richterspruch offenbar umgewandelt: Der Frau droht der Tod durch den Strang.

http://www.spiegel.de/politik/auslan...805759,00.html
  1. #1

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Der Fall sorgte weltweit für Empörung. Vor Jahren verurteilte Iran die angebliche Ehebrecherin Sakineh Mohammadi Aschtiani, sie sollte gesteinigt werden. Nun*wird der Richterspruch offenbar umgewandelt: Der Frau droht der Tod durch den Strang.

    Todesurteil in Iran: Hängen statt steinigen - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Politik
    Ah ja die öffentliche Empörung, schön zu sehen. Wenn spon allerdings über jeden vermeintlichen Steinigungsfall berichten würde, wäre die ganze erste Seite damit voll... und die Zweite.... und die Dritte...

    Was ich sagen will ist, Steinigungen passieren in unserer Welt leider häufiger als wir es uns wünschen.
  2. #2

    Na ja,

    wenn sie tatsächlich beim Mord an ihrem Ehemann beteiligt war, ist Freispruch wohl kaum die richtige Strafe...
  3. #3

    War diese dame nicht auch an der Ermordung ihres Ehemanns beteiligt?

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Der Fall sorgte weltweit für Empörung. Vor Jahren verurteilte Iran die angebliche Ehebrecherin Sakineh Mohammadi Aschtiani, sie sollte gesteinigt werden. Nun*wird der Richterspruch offenbar umgewandelt: Der Frau droht der Tod durch den Strang.

    Todesurteil in Iran: Hängen statt steinigen - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Politik
    Oder war es der Liebhaber? Jedenfalls war da noch wesentlich mehr als nur Ehebruch... Aber da könnte man sich ja nicht so schön empören...
  4. #4

    Hier geht es nur um den Ehebruch.

    Zitat von roana Beitrag anzeigen
    Oder war es der Liebhaber? Jedenfalls war da noch wesentlich mehr als nur Ehebruch... Aber da könnte man sich ja nicht so schön empören...
    Die Todesstrafe -jetzt durch den Strang - bezieht sich ausdrücklich
    nur auf den Ehebruch. Das ist ja das Perverse an der iranisch-islamischen
    Gesetzgebung.
  5. #5

    Zitat von roana Beitrag anzeigen
    Oder war es der Liebhaber? Jedenfalls war da noch wesentlich mehr als nur Ehebruch... Aber da könnte man sich ja nicht so schön empören...
    Irre ich mich, oder läßt die USA nicht auch Leute hinrichten die "nur" bei Morden beteiligt waren?

    Die Todesstrafe halte ich generell für falsch, aber der Artikel ist schon recht kurios formuliert.

    Dicke Überschrift "Hinrichtung wegen Ehebruch!" und im Artikel wird dann irgendwann in einem Nebensatz erwähnt das da auch ein Mord im Raum steht.
  6. #6

    Der Fall liegt zu lange zurück, aber soweit ich mich erinnern kann wurde sie wegen der Beihilfe zum Mord separat zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt.

    Das Todesurteil / Steinigung bezieht sich ausdrücklich nur auf den Ehebruch.
  7. #7

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    In Iran wird seit 1979 die Scharia, das islamische Recht, angewendet. Es sieht unter anderem für Ehebruch, Mord und Raub die Todesstrafe vor.
    Eine kleine korrektur, damit Dummheit der Erleuchtung weichen möge:

    Das "Islamische Recht" sieht für Ehebruch Gefängnis, für Raub Handsezierung, für Mord entweder die Todesstrafe nach dem Auge-um-Auge-Prinzip oder die Wiedergutmachung durch materiellen Gegenwert des Opfers für seine Hinterbliebenen vor.
    Folglich kann es sich bei diesem Rechtssystem Irans nicht um das Islamische Recht handeln, auch dann nicht, wenn sich der Iran darauf beruft, es zu seinem Nutzen uminterpretiert und westliche Medien das Ganze nochmal auf die propagandistische Spitze hochjagen!

    Fakt ist auch, das die Frau für Mord in den USA ebenfalls die Todesstrafe bekommen hätte.

    Es ist nachvollziehrbar und auch zu begrüßen, dass sich hier Gemüter aufregen. Es stellt sich aber die Frage, warum die selben Gemüter für die Todeskandidaten in den USA aus der Unterkühlung nicht rauskommen?
  8. #8

    Falsch !

    Zitat von shuggarcgn Beitrag anzeigen
    Eine kleine korrektur, damit Dummheit der Erleuchtung weichen möge:

    Das "Islamische Recht" sieht für Ehebruch Gefängnis, für Raub Handsezierung, für Mord entweder die Todesstrafe nach dem Auge-um-Auge-Prinzip oder die Wiedergutmachung durch materiellen Gegenwert des Opfers für seine Hinterbliebenen vor.
    Folglich kann es sich bei diesem Rechtssystem Irans nicht um das Islamische Recht handeln, auch dann nicht, wenn sich der Iran darauf beruft, es zu seinem Nutzen uminterpretiert und westliche Medien das Ganze nochmal auf die propagandistische Spitze hochjagen!

    Fakt ist auch, das die Frau für Mord in den USA ebenfalls die Todesstrafe bekommen hätte.

    Es ist nachvollziehrbar und auch zu begrüßen, dass sich hier Gemüter aufregen. Es stellt sich aber die Frage, warum die selben Gemüter für die Todeskandidaten in den USA aus der Unterkühlung nicht rauskommen?
    Es geht hier nicht um eine eigenwillige iranische Auslegung der
    Scharia, diese sieht bei Ehebruch in allen strenggläubigen islamischen
    Ländern - wie beispielsweise Saudi-Arabien - explizit die Todesstrafe
    durch Enthaupten oder Steinigung vor.

    Und es ist längst nicht ausgemacht, ob bei Ehegatten-Mord in den
    USA in jeden Fall die Todesstrafe verhängt wird. Dies hängt von
    der Rechtssprechung in dem jeweiligen Bundesstaat und den näheren
    Umständen der Tat ab.

    Im Fall der Iranerin soll diese schwere Mißhandlungen durch ihren
    Ex-Ehegatten ausgesetzt worden sein.
  9. #9

    Zitat von shuggarcgn Beitrag anzeigen

    Fakt ist auch, das die Frau für Mord in den USA ebenfalls die Todesstrafe bekommen hätte.

    Es ist nachvollziehrbar und auch zu begrüßen, dass sich hier Gemüter aufregen. Es stellt sich aber die Frage, warum die selben Gemüter für die Todeskandidaten in den USA aus der Unterkühlung nicht rauskommen?
    Die Behauptung entbehrt jeder Grundlage. Auf SPON wird ständig über Hinrichtungen in den USA berichtet und die Forumianer regen sich auch entsprechend auf.








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