DPAAnnette Schavan hatte den Schritt Minuten nach ihrem Doktorentzug angekündigt, jetzt reichten ihre Anwälte Klage ein: Damit wehrt sich die Ex-Bildungsministerin juristisch gegen die Aberkennung ihres Uni-Abschlusses. Bis zu einem Urteil wird es lange dauern.
http://www.spiegel.de/unispiegel/stu...-a-884435.html
Wenn ich mir allerdings die Volumina von Dissertationen im naturwissenschaftlichen oder gar medizinischen Bereich ansehe, dann muss ICH mal rotzfrech behaupten, dass da - schon aufgrund der meist überaus "überschaubaren" Seitenzahl - gar kein Anlass zum Plagiat besteht.
Ich habe in meinem - von Ihnen ach so geschmähten - geisteswissenschaftlichem Studium SEMINAR-Arbeiten geschrieben, in denen mehr Schriftgut enthalten war als in einer VIELZAHL mir bekannter "Dr. med's" ...
Nun ist Quantität allein sicherlich noch kein Merkmal für Qualität, aber es besteht nun einmal leider nicht die Möglichkeit, einen philosophischen Diskurs "mit einem Gleichheitszeichen zu erschlagen" ... da muss man sich dann in der Tat schon mal GEDANKEN machen und diese auch zu Papier bringen. Ich kenne eine ganze Menge durchaus fähiger Mediziner und Naturwissenschaftler, denen allein schon beim Anliegen, eine fünfminütige, intellektuell und kulturell hochstehende Rede schreiben zu müssen, der kalte Angstschweiss auf die Stirn tritt.
Ich will Frau Schavan in KEINER WEISE entschuldigen und ich habe ihren Rücktritt auch als zwingend notwendig erachtet ... aber die Einschätzung, dass Geisteswissenschaften nun "NUR Laberei" wären, ist AUCH schlicht falsch.
wie kommen sie zu einem solchen vorurteil? promovierte geisteswissenschaftler machen alle nur blabla, oder bezieht sich das auf alle akademiker?
gerade in den letzten 15 jahren hat sich der fokus der prüfer immer weiter auch in richtung plagiate verschoben, leider verschieben müssen.
wir sind also in dieser hinsicht so weit wie nie zuvor. technische hilfsmittel gibt es dazu mittlerweile ebenfalls.
sieht man einmal von guttenplag & co. ab, die vor allem politiker im visier hatten, sind die letzten prominenten fälle wohl viel eher im naturwissenschaftlichen bereich zu finden, man denke nur etwa an einen der bekanntesten stammzellenforscher aus südostasien.
oder an den deutschen physiker, der sich in amerika einen namen machen wollte, dann aber mit gefälschten versuchsergebnissen aufflog.
recherchieren sie das doch mal, dann sprechen wir über geisteswissenschaften.
und gehen sie ruhig davon aus, dass die betreuer wissenschaftlicher arbeiten dieselben durchaus auch mal lesen.
Dem könnte man entgegenhalten, dass das „Gleichheitszeichen“, hier als Stellvetreter für die mathematische Formelsprache stehend, gerade das Ergebnis vieler tiefschürfender Gedanken ist, die sich Wissenschaftler seit dem Altertum gemacht haben, und zwar genau zu dem Zweck, ihre Gedanken so klar, so präzise und so verständlich wie möglich, aber zugleich ohne unnötige Redundanz zu Papier zu bringen. Warum ist es den Philosophen nicht gelungen, eine solche Sprache zu entwickeln, obwohl sie doch für sich in Anspruch nehmen, quasi das Denken selbst zum Gegenstand ihrer Wissenschaft zu machen?
Und ich kenne mindestens ebensoviele Geistes- und Gesellschaftswissenschaftler, denen derselbe bei der Vorstellung hervortritt, eine Gleichung lösen zu müssen. Was die ein Gruppe von der anderen unterscheidet, ist allein der Umgang mit der jeweiligen persönlichen Schwäche: Wo die einen das als Schwäche akzeptieren und kein großes Aufsehen erregen, posaunen es die anderen voller Stolz heraus, mit der unterschwelligen Aufforderung zum Applaus.Ich kenne eine ganze Menge durchaus fähiger Mediziner und Naturwissenschaftler, denen allein schon beim Anliegen, eine fünfminütige, intellektuell und kulturell hochstehende Rede schreiben zu müssen, der kalte Angstschweiss auf die Stirn tritt.
Deutsche Gerichte sind unabhängig - was immer das heißen mag. Deswegen kann das Gericht diejenigen Gründe heranziehen, die ihm gefallen - egal welche es sind und was im Gesetz steht. Es darf diese Gründe dann nur in der offiziellen Begründung nicht angeben, sondern muß erlaubte Gründe den apokryphen Gründen vorschieben.
Gemäß der Gaußchen Normalverteilung läßt sich bei der deutschen Zufallsjustiz immer eine Restwahrscheinlichkeit für jedweden Prozeßausgang berechnen, die echt größer als Null ist.
Sorry MHD77, kleiner Fehler auf meiner Seite:
stammt nicht von Ihnen, sondern aus dem Spiegel-Artikel.Zitat von Artikel