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Tipps für die Krankenversicherung: Kasse oder privat?

Seit Januar können Verbraucher leichter zu einer private Krankenversicherung wechseln. Doch die Tarife sind oft teurer, als es scheint: "Finanztest" hat die Leistungen gesetzlichen und privater Anbieter verglichen - und zeigt, worauf Interessenten bei einem Wechsel achten sollten.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/ser...748416,00.html
  1. #1

    Gkv - Pkv

    Moin, Moin,
    Beamte müssen nicht immer privat versichert sein . Ich war vor meiner Verbeamtung in der GKV und bin dort auch geblieben . Eine private Krankenversicherung habe ich mir nicht leisten können. Meine Familie muss nämlich auch versichert werden und die Beiträge sind recht hoch . Die Beihilfe deckt nur ca. 70 % ab . In der GKV sind Frau und Kind beitragsfrei mitversichert. Obwohl ich den gesamten Beitrag allein zahlen muss, ist dies immer noch günstiger als die Beihilfe Regelung. Der Arbeitgeber - der Staat muss in diesem Fall gar nichts bezahlen. Durch das Beihilfesystem zahlt man entweder alles selbst oder die noch teureren Tarife der privaten Kassen. Soviel zu den Beamtenprivilegien.
  2. #2

    Tja ..

    ... eigentlich „zeigt“ Finanztest gar nichts .. zumindest nichts, was man nicht bezahlen müsste. Albern, die Werbung.
  3. #3

    Gkv

    Mag sein, dass der PKV-Beitrag in 30 Jahren sich verdreifacht. Der Beitrag zur GKV steigt aber auch. Allein schon durch die Inflation kommt es nach 30 Jahren fast zu einer Verdoppelung. Zudem steigt der GKV-Beitrag kontinuierlich an.
  4. #4

    Artikel geguttenbergt?

    Letztes Jahr wurde nicht die Praxisgebühr eingeführt, das ist schon ein paar Jährchen länger her. Auch der Zuschuss zum Zahnersatz.
    Also Asbach uralter Artikel mit neuem Datum versehen? Und ein paar Sätze hinzugeschrieben um die alten Passagen zu verbinden.
    Da war doch grad was groß in den Medien dass nicht sehr Ehrenhaft ist!
    Außerdem kommt durch die schlechte Recherche eben so ein Mist raus wie bei den Beamten mit der GKV.
    Spiegel Redakteure waren mal der Inbegriff für sauber recherchierten Jounalismus. Waren leider.
  5. #5

    o.T.

    Zitat von xees-s Beitrag anzeigen
    Letztes Jahr wurde nicht die Praxisgebühr eingeführt, das ist schon ein paar Jährchen länger her. Auch der Zuschuss zum Zahnersatz.
    Also Asbach uralter Artikel mit neuem Datum versehen? Und ein paar Sätze hinzugeschrieben um die alten Passagen zu verbinden.
    Stand in dem Artikel, als Sie ihn gelesen haben, noch nicht "In den vergangenen Jahren"? So steht es derzeit im Artikel, und so ist es auch korrekt.
  6. #6

    wenn ich mal überschlage

    Zitat von Rotax-1 Beitrag anzeigen
    Moin, Moin,
    Beamte müssen nicht immer privat versichert sein . Ich war vor meiner Verbeamtung in der GKV und bin dort auch geblieben . Eine private Krankenversicherung habe ich mir nicht leisten können. Meine Familie muss nämlich auch .....
    bei 2 kindern erhalten diese 80%, macht pro kind monatl. ca 25€ für einen entsprechenden beihilfetarif. eine 30/40 jährige Frau ist locker mit 100-150€ versicherbar, das männliche pendant mit 90-120€. astronomische prämien sehen anders aus.

    mit blick auf versicherte leistungen außerhalb des katalogs der gkv und jährlichen beitragsrückerstattungen, so sie denn die vorraussetzungen erfüllen, relativieren sich die höheren prämie doch erheblich. hinzu kommt die steuerliche abzugsfähigkeit eines großteils der monatl. prämie. dies sind keine peanuts. bei einer monatl. besipielprämie von 320€, reduziert sich diese effektiv auf ca 230€.
  7. #7

    wenn ich mal überschlage

    Zitat von Rotax-1 Beitrag anzeigen
    Moin, Moin,
    Beamte müssen nicht immer privat versichert sein . Ich war vor meiner Verbeamtung in der GKV und bin dort auch geblieben . Eine private Krankenversicherung habe ich mir nicht leisten können. Meine Familie muss nämlich auch versichert werden ....
    bei 2 kindern erhalten diese 80%, macht pro kind monatl. ca 25€ für einen entsprechenden beihilfetarif. eine 30/40 jährige Frau ist locker mit 100-150€ versicherbar, das männliche pendant mit 90-120€. astronomische prämien sehen anders aus.

    mit blick auf versicherte leistungen außerhalb des katalogs der gkv und jährlichen beitragsrückerstattungen, so sie denn die vorraussetzungen erfüllen, relativieren sich die höheren prämie doch erheblich. hinzu kommt die steuerliche abzugsfähigkeit eines großteils der monatl. prämie. dies sind keine peanuts. bei einer monatl. besipielprämie von 320€, reduziert sich diese effektiv auf ca 230€.
  8. #8

    ohne

    Zitat von nebenjobber Beitrag anzeigen
    bei 2 kindern erhalten diese 80%, macht pro kind monatl. ca 25€ für einen entsprechenden beihilfetarif. eine 30/40 jährige Frau ist locker mit 100-150€ versicherbar, das männliche pendant mit 90-120€. astronomische prämien sehen anders aus.
    Viele zahlen auch noch einen Risikozuschlag, da Vorerkrankungen bestehen. 50% sind es bei mir. Wenn ich das mit meinem Gehalt gegenrechne, die Beihilfe als AG-Anteil sehe, dann liegt mein PKV-Beitragssatz bei über 20% meines Einkommens. Aber Beamte sind ja so bevorzugt.

    mit blick auf versicherte leistungen außerhalb des katalogs der gkv und jährlichen beitragsrückerstattungen, so sie denn die vorraussetzungen erfüllen, relativieren sich die höheren prämie doch erheblich.
    Schön, dass sie alle Tarife kennen. Es gibt auch Leistungen, die von der GKV bezahlt werden, aber von der PKV nicht. Der Hilfsmittelkatalog ist im Gegensatz zur GKV bei der PKV eingeschränkt - Dumm, wenn man z.B. orthopädische Schuhe benötigt - meine PKV zahlt 1 Paar im Jahr, die Erstversorgung bei der GKV besteht aus 3 Paar Schuhen. Noch ein Beispiel? Die PKV zahlt im Jahr nur 20 Sitzungen beim Psychotherapeuten, die GKV zahlt bis zu 50 (!). Wer mal in Kur mit der PKV gehen muss, der zahlt ein Großteil seiner Kur selbst, ein GKV-Versicherter bekommt diese entweder von der GKV oder vom Rentenversicherungsträger erstattet.

    hinzu kommt die steuerliche abzugsfähigkeit eines großteils der monatl. prämie. dies sind keine peanuts. bei einer monatl. besipielprämie von 320€, reduziert sich diese effektiv auf ca 230€.
    Wer so spricht, hat noch nie versucht, seine Beitragsrückerstattung bzw. der steuerliche Nachteil daraus, mit nicht der PKV eingereichten Rechnungen und dem Zinsnachteil auszurechnen. Zudem ist das eine indirekte Subvention zugunsten der Versicherungswirtschaft. Ach ja: Der eingeschränkte Hilfsmittelkatalog wird bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit gar nciht beachtet, wohl aber die "höheren Leistungen der PKV" - wo auch immer diese liegen mögen.
  9. #9

    ...

    Zitat von der_staufer Beitrag anzeigen
    Viele zahlen auch noch einen Risikozuschlag, da Vorerkrankungen bestehen. 50% sind es bei mir. Wenn ich das mit meinem Gehalt gegenrechne, die Beihilfe als AG-Anteil sehe, dann liegt mein PKV-Beitragssatz bei über 20% meines Einkommens. Aber Beamte sind ja so bevorzugt.

    habe mit meinen einlassungen keinen anspruch auf vollständigkeit erhoben. bei der höhe ihrer dargestellten mögl. prämie kann etwas nicht stimmen. der beamtenstatus und mögliche vorzüge sind hier nicht das thema.

    Schön, dass sie alle Tarife kennen. Es gibt auch Leistungen, die von der GKV bezahlt werden, aber von der PKV nicht. Der Hilfsmittelkatalog ist im Gegensatz zur GKV bei der PKV eingeschränkt - Dumm, wenn man z.B. orthopädische Schuhe benötigt - meine PKV zahlt 1 Paar im Jahr, die Erstversorgung bei der GKV besteht aus 3 Paar Schuhen. Noch ein Beispiel? Die PKV zahlt im Jahr nur 20 Sitzungen beim Psychotherapeuten, die GKV zahlt bis zu 50 (!). Wer mal in Kur mit der PKV gehen muss, der zahlt ein Großteil seiner Kur selbst, ein GKV-Versicherter bekommt diese entweder von der GKV oder vom Rentenversicherungsträger erstattet.

    warum gleich so barsch? selbstredend habe ich keinen überblick zu allen angebotenen tarifen, detailkenntnisse zum katalog der grv und diverser versicherer können sie aber vorraussetzen. ihre anmerkungen zum eingeschränkten hilfsmittelkatalog der pkv und den geringer angesetzten sitzungen in der psychatrie waren lange zeit gültig. die vielfalt der tarife schafft auch hier abhilfe.

    Wer so spricht, hat noch nie versucht, seine Beitragsrückerstattung bzw. der steuerliche Nachteil daraus, mit nicht der PKV eingereichten Rechnungen und dem Zinsnachteil auszurechnen. Zudem ist das eine indirekte Subvention zugunsten der Versicherungswirtschaft. Ach ja: Der eingeschränkte Hilfsmittelkatalog wird bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit gar nciht beachtet, wohl aber die "höheren Leistungen der PKV" - wo auch immer diese liegen mögen.
    eventuelle steuerliche nachteile infolge der beitragsrückerstattung....witzigerweise ist diese rechnung erstmals in 2011 notwendig geworden, als folge d bürgerentlastungsgesetzes. was sie die letzten jahre gerechnet haben weiß ich nicht, bis 2009 waren die erstattungen jedenfalls steuerfrei.als schmankerl sind sogar die zinsen steuerfrei.


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