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Terrorprozesse: Die zweifelhaften Urteile der RAF-Tribunale

Zwielichtige Zeugen, Namensverwechslungen, Kollektivschuld-Konstruktionen: Bei den RAF-Verfahren der Siebziger und Achtziger standen die Richter unter enormem Druck - und machten Fehler. SPIEGEL ONLINE zeigt sechs Fälle, in denen Terroristen möglicherweise zu unrecht verurteilt wurden.

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...691931,00.html
  1. #1

    -

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    SPIEGEL ONLINE zeigt sechs Fälle, in denen Terroristen möglicherweise zu unrecht verurteilt wurden.
    Den Satz muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
  2. #2

    ah, richtig, Titel, sonst geht ja nix

    Zitat von wup Beitrag anzeigen
    Den Satz muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
    Da haben sie völlig recht...

    Und ja, bei den RAF-Verfahren kann es zu Fehlern gekommen sein, wie übrigens in jedem anderen Strafverfahren auch. Das es besonders schwer ist, wenn eine Gruppe gleichzeitig versucht, Deutschland zum Bürgerkriegsland zu machen, kann man sich denken.

    Den Anwälten der RAF-Terroristen scheints ja nicht geschadet zu haben, sind / waren jeweils erfolgreiche Politiker in den jeweiligen Parteien (Grüne, SPD, NPD).

    Und die möglicherweise zu Unrecht verurteilten RAF-Terroristen?
    ...Ja die mussten leider ins Gefängnis, für Straftaten, die man ihnen nicht korrekt nachweisen konnte oder die sie noch gar nicht begangen haben...
  3. #3

    -

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Zwielichtige Zeugen, Namensverwechslungen, Kollektivschuld-Konstruktionen: Bei den RAF-Verfahren der Siebziger und Achtziger standen die Richter unter enormem Druck - und machten Fehler. SPIEGEL ONLINE zeigt sechs Fälle, in denen Terroristen möglicherweise zu unrecht verurteilt wurden.
    Zwielichtige Zeugen? Das konnte ich dem Artikel nicht entnehmen.
    Namensverwechslungen? Über eine konnte ich lesen. Warum der Plural?
    Kollektivschuld-Konstruktionen? Konnte ich keine finden.

    Was soll der Schwachsinn? Legendenbau? Die Konstruktion eines jeweiligen Mythos?
    Jetzt fehlt nur noch die Behauptung, dass die es alle eigentlich gut gemeint hatten.
  4. #4

    Entweder oder

    Entweder waren diese Leute Terroristen, dann war ihr Aufenthalt im Knast richtig, oder sie waren keine, und der Spiegel hat mit den Titel danebengegriffen.
  5. #5

    Staatsraison

    Solche Urteile wird es immer geben, solange machthungrige Politiker, selbstherrliche Richter und verängstigte, dumme Bürger dieses Land regieren !

    Der Pöbel will verhaftete Täter sehen...die Polizei verhaftet...die Richter verurteilen. Alles kurz und natürlich möglichst schnell, um die Illusion der absoluten, garantierten Sicherheit wieder herzustellen.

    Da nimmt man es dann mit dem Gesetz und dem Rechtsstaat nicht ganz so genau.

    Verbrecher müssen bestraft werden...keine Frage! Aber warum müssen auch deren Gesinnungsgenossen bluten...wegen der Staatsraison !!!

    EOF
  6. #6

    Neuer Ton

    Michael Sontheimer's Artikel setzt einen neuen Ton in der Berichterstattung des Spiegel die RAF betreffend. Viele der referierten Fakten sind seit langem bekannt.

    Möglicherweise erscheint der Artikel justament zu einem Zeitpunkt, wo man erwarten kann, dass die Bundesanwaltschaft in der Strafsache Verena Becker ihr Waterloo erleben könnte. Bis in alle Ewigkeit wird man wohl nicht ungestraft auf die Aussagen von Peter Jürgen Boock bauen können.
  7. #7

    Das war damals schon offensichtlich,

    aber das resignierte Gefühl, daß die RAF mit ihren Theorien
    und Thesen, was diesen unseren Staat anbelangte,
    schon irgendwo auch Recht hatte, ließ sich sich eben einfach
    nur so hinnehmen (man wäre sonst womöglich selbst...
    ja nichts Falsches sagen !).

    Rasterfahndung etc. haben damals schon eine enorme Paranoia
    erzeugt, wenn nicht Helmut S. und andere Ruhepunkte gewesen
    wären, wäre mancher wohl lieber ausgewandert.

    Arbeiten wir die Phase jetzt so erfolgreich auf, wie die Spanier ihren Bürgerkrieg ?
  8. #8

    ...

    Zitat von wup Beitrag anzeigen
    Den Satz muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
    Der ist wirklich klasse. xD

    Davon mal abgesehen sind RAF-Themen doch mal von einem speziellen Klientel mal abgesehen absolut belanglos. *gähn*
  9. #9

    Fehler passieren eigentlich regelmässig

    Bei einem Strafprozess passieren eigentlich immer Fehler. Bei den RAF-Verfahren sind diese Fehler aber nicht ungewollt und unbeabsichtigt passiert. Die Strafe und Schuld der Terroristen stand doch von vornherein fest. Die Verfahren waren eine reine Farce. Die Dritte Gewalt im Staate hat sich zu Schauspielern der Politiker und der Presse degradieren lassen.
    Sicherlich, die RAF hat viele Straftaten begangen. Aber wenn ein Staat Recht bricht um Mitglieder einer terroristischen Vereinigung festzusetzen, dann muss man sich schon fragen, wie weit es mit dem Rechtsstaat her ist.
    Die Maxime, dass ein Bürger so lange unschuldig ist, bis ihm die Tat zweifelsfrei nachgewiesen ist, trifft offensichtlich auf Mitglieder der RAF nicht zu.
    Zudem wurden während der RAF Prozesse Gespräche abgehört zwischen Anwälten und Mandanten. Auch dies ist nicht hinnehmbar. Die überforderten Richter und Staatsanwälte sind was geworden. Die meisten RAF-Terroristen wurden systematisch in den Tod getrieben. Dies alles hat mit meinem Verständnis von Rechtssaat nichts gemein. Dafür kann man sich eigentlich nur schämen.


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